Aichacher Nachrichten

Kontaktver­bot mit der Ex missachtet

33-Jähriger wird handgreifl­ich

- VON GERLINDE DREXLER

Trotz eines Kontaktver­bots meldete sich ein 33-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis immer wieder bei seiner früheren Lebensgefä­hrtin. Er rief sie nicht nur an, sondern tauchte auch in der Wohnung auf. Um zwei Vorfälle, bei denen sich die 30-Jährige dagegen wehrte und der Mann handgreifl­ich wurde, ging es gestern vor dem Amtsgerich­t Aichach. Der 33-Jährige musste sich wegen Verstoßes gegen das Gewaltschu­tzgesetz und Körperverl­etzung verantwort­en. Es hätten sogar noch mehr Punkte in der Anklagesch­rift stehen können.

Zu gegenseiti­gen Handgreifl­ichkeiten war es in der Beziehung öfter gekommen. Nur die ersten zwei Jahre schien es harmonisch zugegangen zu sein. „Dann kam die Eifersucht“, so die Frau. Ihr Freund verbot ihr etwa, am Arbeitspla­tz mit Männern zu sprechen. Die beiden stritten nur noch. „Wir haben uns geliebt und gehasst“, so die Frau.

Eine für sie, die mit dem zweiten gemeinsame­n Kind hochschwan­ger war, psychisch sehr belastende Situation. Mitte 2016 erwirkte sie ein Kontaktver­bot. Der Angeklagte musste die gemeinsame Wohnung räumen. An das Kontaktver­bot hielt er sich nicht. Er meldete sich telefonisc­h, schickte manchmal mehrmals täglich Kurznachri­chten und kam gelegentli­ch, um die Kinder zu sehen. Teils mit dem Einverstän­dnis der 30-Jährigen benutzte er bei Besuchen den Wohnungssc­hlüssel, den er noch hatte.

Auch im November kam er mit dem Schlüssel in die Wohnung – gegen den Willen der 30-Jährigen: „Ich habe ihn rausgeschu­bst. Da hat er mich am Nacken gepackt.“So aggressiv habe sie ihn noch nie erlebt, sagte sie. Mitte Dezember der nächste Vorfall. Weil der 33-Jährige dachte, seine Ex habe einen Mann in der Wohnung, verschafft­e er sich erneut Zutritt. Um die Frau wegzuschie­ben, packte der Angeklagte sie so fest an den Armen, dass er Druckstell­en hinterließ.

Der Angeklagte räumte ein, dass es zu Auseinande­rsetzungen gekommen war. Aus Sicht von Staatsanwa­lt Andreas Graf beschönigt­e er die Vorfälle. Graf: „Ich glaube schon, dass es ein bisschen ruppiger zugegangen ist.“Er hielt dem Angeklagte­n zugute, dass seine Ex den Kontakt nicht konsequent unterbunde­n hatte. Gegen den Angeklagte­n sprachen seine teils einschlägi­gen Vorstrafen. Wegen Körperverl­etzung war er vor einigen Jahren sogar zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwa­ltschaft plädierte für eine Geldstrafe von 180 Tagessätze­n à 35 Euro (6300 Euro).

Verteidige­r Marc Sturm plädierte auf Freispruch. Bei dem Gerangel sei die Grenze zur Körperverl­etzung nicht überschrit­ten worden, sagte er. Da die Ex-Freundin auch von sich aus Kontakt mit seinem Mandanten aufnahm, sei ein Verstoß gegen das Gewaltschu­tzgesetz nicht mehr strafbar, so Sturm.

Richter Walter Hell folgte den Ausführung­en der Staatsanwa­ltschaft. Er verurteilt­e den Angeklagte­n wegen Verstoßes gegen das Gewaltschu­tzgesetz und vorsätzlic­her Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe von 6300 Euro. Der Mann hätte auch wegen Hausfriede­nsbruchs und Nötigung belangt werden können, so Hell. „Dafür ist aber kein Strafantra­g gestellt worden.“

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Richter W. Hell

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