Kontaktverbot mit der Ex missachtet
33-Jähriger wird handgreiflich
Trotz eines Kontaktverbots meldete sich ein 33-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis immer wieder bei seiner früheren Lebensgefährtin. Er rief sie nicht nur an, sondern tauchte auch in der Wohnung auf. Um zwei Vorfälle, bei denen sich die 30-Jährige dagegen wehrte und der Mann handgreiflich wurde, ging es gestern vor dem Amtsgericht Aichach. Der 33-Jährige musste sich wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und Körperverletzung verantworten. Es hätten sogar noch mehr Punkte in der Anklageschrift stehen können.
Zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten war es in der Beziehung öfter gekommen. Nur die ersten zwei Jahre schien es harmonisch zugegangen zu sein. „Dann kam die Eifersucht“, so die Frau. Ihr Freund verbot ihr etwa, am Arbeitsplatz mit Männern zu sprechen. Die beiden stritten nur noch. „Wir haben uns geliebt und gehasst“, so die Frau.
Eine für sie, die mit dem zweiten gemeinsamen Kind hochschwanger war, psychisch sehr belastende Situation. Mitte 2016 erwirkte sie ein Kontaktverbot. Der Angeklagte musste die gemeinsame Wohnung räumen. An das Kontaktverbot hielt er sich nicht. Er meldete sich telefonisch, schickte manchmal mehrmals täglich Kurznachrichten und kam gelegentlich, um die Kinder zu sehen. Teils mit dem Einverständnis der 30-Jährigen benutzte er bei Besuchen den Wohnungsschlüssel, den er noch hatte.
Auch im November kam er mit dem Schlüssel in die Wohnung – gegen den Willen der 30-Jährigen: „Ich habe ihn rausgeschubst. Da hat er mich am Nacken gepackt.“So aggressiv habe sie ihn noch nie erlebt, sagte sie. Mitte Dezember der nächste Vorfall. Weil der 33-Jährige dachte, seine Ex habe einen Mann in der Wohnung, verschaffte er sich erneut Zutritt. Um die Frau wegzuschieben, packte der Angeklagte sie so fest an den Armen, dass er Druckstellen hinterließ.
Der Angeklagte räumte ein, dass es zu Auseinandersetzungen gekommen war. Aus Sicht von Staatsanwalt Andreas Graf beschönigte er die Vorfälle. Graf: „Ich glaube schon, dass es ein bisschen ruppiger zugegangen ist.“Er hielt dem Angeklagten zugute, dass seine Ex den Kontakt nicht konsequent unterbunden hatte. Gegen den Angeklagten sprachen seine teils einschlägigen Vorstrafen. Wegen Körperverletzung war er vor einigen Jahren sogar zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 35 Euro (6300 Euro).
Verteidiger Marc Sturm plädierte auf Freispruch. Bei dem Gerangel sei die Grenze zur Körperverletzung nicht überschritten worden, sagte er. Da die Ex-Freundin auch von sich aus Kontakt mit seinem Mandanten aufnahm, sei ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz nicht mehr strafbar, so Sturm.
Richter Walter Hell folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Er verurteilte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 6300 Euro. Der Mann hätte auch wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung belangt werden können, so Hell. „Dafür ist aber kein Strafantrag gestellt worden.“