Tödlicher Unfall: Angeklagter spricht von Blackout
Der Staatsanwalt wirft ihm vor, mit einem riskanten Überholmanöver den Tod eines entgegenkommenden 31-Jährigen verschuldet zu haben. Der Verteidiger argumentiert mit gesundheitlichen Problemen seines Mandanten
Wie kam es zu dem Autounfall auf der Staatsstraße nahe Gundelsdorf (Pöttmes), bei dem im Januar 2016 ein 31-Jähriger sein Leben verlor? Das versucht seit gestern das Schöffengericht Aichach unter Vorsitz von Richterin EvaMaria Kraus aufzuklären. Ein heute 63-Jähriger überholte damals im Bereich einer Doppelkurve und schleuderte in den Audi des entgegenkommenden jungen Mannes. Dieser starb an der Unfallstelle. Beide stammen aus dem nördlichen Landkreis. Der 63-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt.
Staatsanwalt Franz Wörz wirft ihm vor, mit über 100 Stundenkilometern ein Auto und einen Kleintransporter überholt zu haben, obwohl nur 80 erlaubt waren. Die Strecke sei kurvig und unübersichtlich. Die Anklageschrift findet klare Worte: Von „eigensüchtigen Motiven“ist da die Rede und „grober Missachtung der Verkehrsvorschriften“. Der Mann sei „nur auf sein schnelles Fortkommen bedacht“, sein Verhalten „extrem riskant und verantwortungslos“gewesen. Er ist auch wegen einer Kollision mit einem entgegenkommenden Rollerfahrer in Pöttmes zwölf Tage zuvor angeklagt. Der 19-Jährige wurde leicht verletzt; der Angeklagte gibt vor Gericht zu, ihn beim Linksabbiegen übersehen zu haben.
Zunächst spricht Verteidiger Andreas Schröger für ihn: Sein Entsetzen über den Unfall sei groß. „Ihm wäre es am liebsten gewesen, wenn er gestorben wäre“und der 31-Jährige hätte weiterleben können, so Schröger. Sein Mandant leide an Depressionen und Schlafstörungen.
Später entschuldigt sich der An- geklagte bei der Familie des Getöteten. Dessen Bruder ist als Nebenkläger im Gerichtssaal. Schweigend und sichtlich um Fassung bemüht, verfolgt er den Prozess. Nur einmal äußert er sich kurz, als der Angeklagte erzählt, wie er sich telefonisch bei der Mutter des 31-Jährigen entschuldigte. Der Bruder sagt, seine Mutter habe das „eher als Pflichtanruf“von drei bis fünf Minuten bezeichnet. Das bestreitet der Angeklagte, der die Verhandlung sonst still und teils mit geschlossenen Augen über sich ergehen lässt. Er habe bestimmt 15 bis 20 Minuten mit der Mutter gesprochen. Ein Treffen habe sie abgelehnt.
Der 63-Jährige wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Seinem Anwalt zufolge wurde er notoperiert und ins künstliche Koma versetzt. Auch ein weiterer Autofahrer erlitt schwere Verletzungen, die teils bis heute nicht ausgestanden sind. Er fuhr mit seinem VW Caddy hinter dem 31-Jährigen und krachte in den schleudernden SUV Toyota des Angeklagten. Fast drei Monate blieb er krankgeschrieben. „Ich habe monatelang keine Nacht mehr geschlafen“, erzählt er. Er erinnert sich nur an den Moment vor dem Unfall: Er habe den Angeklagten auf sich zukommen sehen und geahnt, dass das nicht gut gehen würde.
Ähnlich empfanden das ein Mann und seine Schwester, deren Auto der Angeklagte vor dem Unfall überholte. Beide beschreiben das Manöver vor Gericht als gefährlich und das Tempo des Mannes als zu schnell. Sie versuchten vergeblich, dem 31-Jährigen Erste Hilfe zu leisten.
Ein Unfallgutachter sagt, er habe das Geschehen gut rekonstruieren können. Der Angeklagte sei mit 102 bis 108 Stundenkilometern unterwegs gewesen und mit 83 bis 92 in den Audi geprallt. Dieser sei 50 bis 58 Stundenkilometer gefahren. Der Angeklagte sei ins Bankett geraten, habe vermutlich gegengelenkt, sei auf die Gegenspur gekommen und dort mit dem 31-Jährigen kollidiert.
Ein vom Verteidiger beauftragter neurologischer und verkehrsmedizinischer Gutachter berichtet, der Angeklagte habe ihm von einem sekundenlangen Blackout vor dem Unfall erzählt. Er halte eine Bewusstseinsstörung aufgrund von Vorerkrankungen des Mannes und Medikamenten, die er nahm, für wahrscheinlich: „Der Angeklagte hätte überhaupt nicht Auto fahren dürfen. Das kann er aber nicht wissen.“
Der Unfallgutachter bezweifelt die Aussage des Neurologen. Der Angeklagte habe aktiv gegengelenkt, eine Bewusstlosigkeit sei daher schwer nachvollziehbar. Staatsanwalt Wörz und die Vertreterin der Nebenklage, Anja Seitz-Dembinsky, stellen die Seriosität des neurologischen Gutachtens massiv infrage. Es sei ohne Kenntnis der Akte und des Unfallgutachtens erstellt worden und beruhe überwiegend auf den Behauptungen des Angeklagten.
Der Prozess geht am 24. April weiter. Dann soll geklärt werden, ob das Überholmanöver tatsächlich im Tempo-80-Bereich stattfand.