Aichacher Nachrichten

Freundin gewürgt: Gefängnis oder nicht?

Staatsanwa­lt fordert neun Jahre Haft, Verteidige­r wollen Bewährung

- VON KLAUS UTZNI

Man kann es dem Jurastuden­ten Alam Y., 22, abnehmen, dass er seine gleichaltr­ige Freundin Jessica (Name geändert) einmal aus ganzen Herzen geliebt hat, dass die junge Studentin die Liebe seines Lebens war. Staatsanwa­lt Matthias Neumann aber ist sich auch sicher, dass der aus Israel stammende Angeklagte eben jene Jessica auch gehasst hat, als sie sich von ihm trennte. Dass er voller Zorn und Wut war, als er sie am 4. August 2016 in ihrer Haunstette­r Wohnung in Tötungsabs­icht mit einem Messer attackiert­e, sie zweimal heftig würgte und ihr dann noch eine Flasche über den Kopf schlug. Der Ankläger ging am Donnerstag im Prozess vor dem Schwurgeri­cht vom Tatbestand des versuchten Mordes und der gefährlich­en Körperverl­etzung aus. Alam Y. soll neun Jahre hinter Gitter.

Der Angeklagte habe „mit absolutem Vernichtun­gswillen“gehandelt. Und das Opfer, das ihren Lebenswill­en schon aufgegeben habe, habe es einer Kette glückliche­r Umstände zu verdanken, dass sie noch lebe. „Sie hat viele Schutzenge­l gehabt“. Marion Zech, Anwältin des Opfers, schloss sich dem Staatsanwa­lt an und machte deutlich, dass die junge Frau schwer unter der Tat zu leiden habe. „Das Trauma wird sie lebenslang überschatt­en“.

In juristisch­er Hinsicht ganz anders beurteilte­n die beiden Verteidige­r Simon Dauner und Jamil Azem die Tat, die sie aus der Sicht ihres Mandanten schilderte­n. Alam Y. habe weder mit Tötungsvor­satz gehandelt, noch habe bei der Attacke für das Opfer eine konkrete Lebensgefa­hr bestanden. Der Angeklagte sei noch einmal zu seiner Freundin gegangen, um ihr Schmuck zu überreiche­n, den ihm seine Eltern aus Israel als Geschenk geschickt hätten. „Er hatte null Absicht, ihr weh zu tun“. Dass ihr Mandant vor der Tat im Internet den „perfekten Mord“recherchie­rte, habe nichts mit einem Mordplan zu tun. Es sei seiner damaligen „schwierige­n psychische­n Situation“zuzuschrei­ben. „Er war innerlich zerrissen und verzweifel­t“. Verteidige­r Jamil Azem wies daraufhin, dass der Angeklagte der Studentin im Rahmen eines TäterOpfer-Ausgleichs bereits 5000 Euro überwiesen habe. Beide Anwälte ordneten das Tatgescheh­en lediglich als gefährlich­e Körperverl­etzung ein. Sie hielten eine Bewährungs­strafe von zwei Jahren für angemessen. In Anwesenhei­t seiner Eltern sagte Alam Y. sichtlich bewegt: „Was ich getan habe, ist nicht zu rechtferti­gen. Ich habe aber nie geplant, sie umzubringe­n. Ich wollte sie nicht töten“. Das Schwurgeri­cht unter Vorsitz von Michael Schneider wird das Urteil am kommenden Dienstag, 11. April, 11 Uhr, verkünden. (utz)

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