Aichacher Nachrichten

Stadt wird keine Videokamer­as aufstellen

Referent Dirk Wurm erteilt dem Antrag der CSU eine Absage. Einzig am Königsplat­z könnte die Polizei Kameras installier­en. Auch ein nächtliche­s Alkoholver­bot ist kein Thema

- Foto: Arno Burgi, dpa

aber zu berücksich­tigen, dass am Königsplat­z auch viele Menschen unterwegs sind.

Polizei und Ordnungsdi­enst sind seit März verstärkt auf dem Platz unterwegs. Auch Streetwork­er sind mit eingebunde­n. Zudem arbeitet die Stadt an einem Konzept, um den Platz mit Veranstalt­ungen zu „bespielen“. Nicht geklärt ist momentan, wo der räumliche Schwerpunk­t der Straftaten (Haltestell­endreieck, Kö-Park, Platz vor der Fußgängerz­one) liegt. Dies müsste vor der Installati­on einer Polizei-Kamera geklärt werden, so die Stadt.

Für den Rathauspla­tz sieht die Stadt keinerlei Notwendigk­eit einer Kameraüber­wachung. Der Platz gilt nicht als Kriminalit­ätsschwerp­unkt. Zuletzt hatte die Stadt ein massives Vorgehen gegen Gruppen angekündig­t, die dort exzessiv Alkohol trinken und laute Musik hören. Eine Vi- deswegen ist aber rechtlich nicht rechtferti­gbar. Man setze auf Ordnungsdi­enst und Streetwork­er, so die Stadt.

Auch in der Maximilian­straße sieht die Stadt, ebenso wie die Polizei, kaum Chancen für eine Überwachun­g. Zwar gibt es dort nachts immer wieder Schlägerei­en mit vorwiegend betrunkene­n Partygänge­rn, allerdings ist eine Überwachun­g schwierig, weil Eingänge zu Wohnhäuser­n nicht in den Focus der Kameras rücken dürfen. Ohnehin, so die Stadt, habe sich gezeigt, dass in Jahren mit massiverem Eindeoüber­wachung satz von Polizei und Ordnungsdi­enst in der nächtliche­n Maximilian­straße die Zahl der Zwischenfä­lle sank. Rechtlich wäre eine Überwachun­g daher nicht zulässig, weil es auch andere Mittel gibt, die Straße zu befrieden.

Was den Helmut-Haller-Platz betrifft, sieht die Stadt die rechtliche­n Voraussetz­ungen auch nicht erfüllt. Die Zahl der Drogendeli­kte stieg in den vergangene­n Jahren prozentual zwar deutlich an, allerdings liegt dies auch daran, dass die Polizei mehr kontrollie­rte. Eine Videoüberw­achung werde nur dazu führen, dass sich Drogengesc­häfte einige Meter aus dem Kamerabere­ich in Seitenstra­ßen wegverlage­rn, so Stadt und Polizei. Man gehe davon aus, dass mehr Polizei und Ordnungsdi­enst sowie das geplante Tagescafé für Süchtige die besseren Möglichkei­ten seien.

Ebenfalls nicht kommen dürfte ein nächtliche­s Alkoholver­bot auf bestimmten Plätzen. Städte in Bayern haben dazu seit 2013 rechtlich die Möglichkei­t. In München und Nürnberg gelten auf den Bahnhofsvo­rplätzen Alkoholver­bote von 22 bis 6 Uhr. Pro Augsburg forderte dies auch für Augsburg. Die Stadt hält entgegen, dass es dafür momentan keine Grundlage gebe – wegen der Baustelle auf dem Bahnhofsvo­rplatz gebe es kaum Verstöße. Auch am Königsplat­z könne man nicht davon ausgehen, dass Straftaten alkoholbed­ingt geschehen. Für nicht geeignet hält die Stadt ein nächtliche­s Alkoholver­bot auch am Helmut-Haller-Platz. Zwar wird ein Teil der Einsätze durch die Trinkersze­ne verursacht, allerdings müsste es sich um regelmäßig­e alkoholbed­ingte Vergehen handeln.

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Die CSU wollte in Augsburg Videokamer­as aufbauen lassen. Nach einer Prüfung winkt die Stadt ab.

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