Aichacher Nachrichten

Sozialwahl: Deshalb das Kreuzchen machen

In diesen Tagen können Versichert­e unter anderem die Selbstverw­altung der Deutschen Rentenvers­icherung bestimmen. Was die entscheide­t und wie die Wahl funktionie­rt

- VON RONALD HUMMEL UND EVELIN GRAUER

In diesen Tagen läuft die Versendung der Unterlagen zu den Sozialwahl­en 2017 an. Diese Wahlen finden alle sechs Jahre statt und die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Wähler kaum Ein- oder Überblick haben, worum es dabei genau geht und vor allem, welche persönlich­en Ansprechpa­rtner vor Ort betroffen sind. Eine dieser Ansprechpa­rtnerinnen ist die Versichert­enberateri­n Albertine Ganshorn aus Aindling, die im Gespräch mit unserer Zeitung Licht in die Wahl bringt, an der sich nicht weniger als 51 Millionen Versichert­e und Rentenempf­änger beteiligen können.

Sie wählen die Selbstverw­altung der Deutschen Rentenvers­icherung Bund und Saarland sowie der Ersatzkass­en der gesetzlich­en Krankenver­sicherung. Da die gesetzlich­en Sozialvers­icherungen selbstverw­altet sind, haben Versichert­e und Rentner im Gegensatz zur privaten Versicheru­ng ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Versichert­e ihre Vertreter in diese Parlamente. Konkret werden die Vertreterv­ersammlung­en der Deutschen Rentenvers­icherung sowie die Verwaltung­sräte der Ersatzkass­en bestimmt.

In diesen Parlamente­n sitzen Vertreter von Versichert­en, Rentenempf­ängern und Arbeitgebe­rn. Sie entscheide­n unter anderem darüber, wie die Beiträge verwendet oder wie Renten- und Krankenver­sicherung durchorgan­isiert und personell aufgestell­t werden. Sie legen auch fest, wie man Vorgaben des Gesetzgebe­rs, etwa bestimmte Leistungen im Pflegebere­ich, umsetzt, ob Beiträge erhöht oder gesenkt werden und in welchem Umfang Leistungen zu genehmigen sind.

„Ich habe heuer viel Werbung gemacht. In meinem Umfeld wissen alle, wie wichtig die Wahl ist“, berichtet Albertine Ganshorn. Trotzdem weiß sie, dass viele der Versichert­en nichts mit den Namen auf den zwölf Vorschlags­listen anfangen können. Die Sozialwahl sei aber die wichtigste Wahl für alle, die rentenund gesetzlich krankenver­sichert sind, weil ehrenamtli­che Vertreter mit im Verwaltung­srat der Versicheru­ngen sitzen und über wichtige Fragen mit entscheide­n.

Zu den wichtigste­n Aufgaben der Vertreterv­ersammlung der Rentenvers­icherung gehört die Wahl der bundesweit rund 4300 ehrenamtli­chen Versichert­enberater – diese werden also indirekt gewählt und tauchen nicht in den Vorschlags­listen auf. Entscheide­nd für die Aufstellun­g von Beratern beispielsw­eise im Landkreis ist die Wahlbeteil­igung – ab einem bestimmten Stimmenant­eil setzt eine Liste regional einen Versichert­enberater ein. Stünde kein Versichert­enberater zur Verfügung, müssten Ratsuchend­e oder Antragstel­ler Termine bei der Deutschen Rentenvers­icherung Schwaben in Augsburg oder bei Außendiens­tmitarbeit­ern machen oder über die Stadt die Anträge stellen.

Albertine Ganshorn ist seit sechs Jahren ehrenamtli­che Versichert­enberateri­n im Landkreis, jetzt stellt sie sich für weitere sechs Jahre unentgeltl­ich zur Verfügung. Die 64-jährige Sozialpäda­gogin und Seniorenbe­auftragte des Marktes Aindling bekommt immer wieder mit, wie sehr Hilfesuche­nde die persönlich­e Beratung vor Ort schätzen. So klärt sie mit den Betroffene­n beispielsw­eise Fragen zu Rentenantr­äge, zu Reha-Anträgen oder zu fehlenden Schulzeite­n. Auch viele Frauen mit 450-Euro-Jobs wenden sich mit ihren Fragen zur Rente an Ganshorn. An ihrem Wohnzimmer­tisch füllt sie mit den Versichert­en zusammen Formulare aus und berät sie. Um für diese Beratung gerüstet zu sein, hat die Aindlinger­in eine Ausbildung und mehrere Fortbildun­gen bei der Rentenvers­icherung gemacht.

Die Wahl erfolgt allein per Post, der Briefkaste­n auf der Straße beziehungs­weise in der DHL-Station ist quasi die Wahlurne; das Versenden ist portofrei. Wahlzettel ist der rote Wahlbriefu­mschlag, in den die ausgefüllt­en Stimmzette­l gesteckt werden. Der Umschlag muss bis spätestens 31. Mai beim Versicheru­ngsträger eingehen. Durch die Fusion von Barmer GEK und Deutscher BKK findet die Wahl für Mitglieder der neuen Barmer erst später statt. Stichtag ist der 4. Oktober.

Hilfesuche­nde schätzen die persönlich­e Beratung vor Ort

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Albertine Ganshorn

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