Digitale Zähler sind jetzt satzungsgemäß
Nach Kritik und einem „Vorsicht“des Datenschutzbeauftragten hat der Wasserzweckverband eine Lösung
Digitale Wasserzähler Ja oder Nein? Abfrage des Wasserverbrauchs und des Wasserstandes künftig per Funk? Das ist vor allem auch eine Frage des Datenschutzes. Deshalb war diese durchaus kontroverse Frage ebenfalls Thema einer Versammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Magnusgruppe im TSV-Re(h)staurant in Aichach.
Nicht alle Nutzer sind von den neuen Zählern und der Abfrage per Funk begeistert und fühlen sich durchaus in ihrer Intimsphäre verletzt (wir berichteten). Oder soll etwa der Wasserableser nachvollziehen können, wann wer duscht, um nur ein Beispiel zu nennen. Reitberger erinnerte auf der Versammlung an kritische Äußerungen von Bürgern in dieser Frage.
Wie der Vorsitzende in der Versammlung angesichts der Vorbehalte versicherte, „kommt nur der Zweckverband an die Daten heran, die per Funk gesendet werden“. Jeder einzelne Zähler sei entsprechend verschlüsselt. Deshalb, so betonte Reitberger, sei auch die Angst vor Einbrechern, die sich die Wasserdaten zunutze machen könnten und Abwesenheiten zu eruieren, unberechtigt. Da sich der Wasserzähler bei den Anschlüssen überwiegend im Keller befindet, seien zudem die Funkwellen gering. Zur Vorsicht hatte auch ein Bayerischer Datenschützer gemahnt. Inzwischen ist das Problem für den Verband allerdings vom Tisch. Er hat vom betreffenden Ministerium eine Mustersatzung erhalten. In dieser muss das Thema digitaler Zähler verankert werden. Die Verbandsversammlung stimmte der Satzungsänderung zu. Im Bereich der Magnusgruppe werden derzeit rund 7000 Zähler abgelesen. Der Zweckverband versorgt Teile des Aichacher Stadtgebietes und des Marktes Kühbach sowie einige Ortsteile der Gemeinden Schiltberg, Hollenbach, Inchenhofen und Pöttmes. Die elektronisch gesteuerten Wasserzähler sollen 2018 installiert werden. Die Dauer der Eichgültigkeit liege bei zwölf bis 15 Jahren, so Reitberger. (mit jca)