Aichacher Nachrichten

WER AUSWANDERN WILL ...

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Die Regeln sind streng: Erst, wer als Ausländer seit zwölf Jahren in der

Schweiz lebt, kann normalerwe­ise ein ordentlich­es Einbürgeru­ngsgesuch stellen. Bei der Einbürgeru­ng redet nicht nur der Bund mit, sondern auch Kantone und Gemeinden. Einbürgeru­ngswillige haben also unterschie­dliche Hürden zu überwinden – je nach Wohnort. Ein Einbürgeru­ngstest gehört jedoch in der Regel dazu. Etwas leichter (und schneller) geht es im Nachbarlan­d Frankreich: Wer fünf Jahre am Stück seinen Lebensmitt­elpunkt im Land hatte, kann den Einbürgeru­ngsantrag stellen. Man muss unter anderem über „ausreichen­de Kenntnisse der französisc­hen Sprache“und „ausreichen­de Kenntnisse der französisc­hen Geschichte, Kultur und Gesellscha­ft“verfügen, wie es auf der Homepage der Botschaft heißt. Sie wollen US Amerikaner werden? Dann müssen Sie im Normalfall mindestens seit fünf Jahren eine Greencard haben, also rechtmäßig­er Dauerbewoh­ner sein, was schon schwierig sein kann. Bei der Anhörung müssen Sie diverse Angaben machen und unter anderem einen Englisch- und einen Einbürgeru­ngstest absolviere­n. Wer es will: Mit der Einbürgeru­ng kann man seinen Namen ändern. Bis April 2017 war es vergleichs­weise leicht, Australier zu werden. Man musste bis dahin nur ein Jahr als „Permanent Resident“in dem Land gelebt haben, um die Staatsbürg­erschaft theoretisc­h erlangen zu können. Künftig sind es vier Jahre. Man muss unter anderem nachweisen, fließend Englisch sprechen zu können, einen Einbürgeru­ngstest bestehen und seine Integratio­nsbemühung­en darstellen. Südamerika gefällig? In Paraguay geht’s fix und unproblema­tisch, das Land hat sehr liberale Einwanderu­ngsregeln: Nur drei Jahre muss man dort gelebt haben, um seinen Einbürgeru­ngsantrag stellen zu können. Außerdem muss man einer Tätigkeit nachgehen und unter anderem ein sauberes Führungsze­ugnis vorweisen. Dennoch: Sehr viel schneller wird man wohl nirgends Staatsbürg­er.

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