WER AUSWANDERN WILL ...
Die Regeln sind streng: Erst, wer als Ausländer seit zwölf Jahren in der
Schweiz lebt, kann normalerweise ein ordentliches Einbürgerungsgesuch stellen. Bei der Einbürgerung redet nicht nur der Bund mit, sondern auch Kantone und Gemeinden. Einbürgerungswillige haben also unterschiedliche Hürden zu überwinden – je nach Wohnort. Ein Einbürgerungstest gehört jedoch in der Regel dazu. Etwas leichter (und schneller) geht es im Nachbarland Frankreich: Wer fünf Jahre am Stück seinen Lebensmittelpunkt im Land hatte, kann den Einbürgerungsantrag stellen. Man muss unter anderem über „ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache“und „ausreichende Kenntnisse der französischen Geschichte, Kultur und Gesellschaft“verfügen, wie es auf der Homepage der Botschaft heißt. Sie wollen US Amerikaner werden? Dann müssen Sie im Normalfall mindestens seit fünf Jahren eine Greencard haben, also rechtmäßiger Dauerbewohner sein, was schon schwierig sein kann. Bei der Anhörung müssen Sie diverse Angaben machen und unter anderem einen Englisch- und einen Einbürgerungstest absolvieren. Wer es will: Mit der Einbürgerung kann man seinen Namen ändern. Bis April 2017 war es vergleichsweise leicht, Australier zu werden. Man musste bis dahin nur ein Jahr als „Permanent Resident“in dem Land gelebt haben, um die Staatsbürgerschaft theoretisch erlangen zu können. Künftig sind es vier Jahre. Man muss unter anderem nachweisen, fließend Englisch sprechen zu können, einen Einbürgerungstest bestehen und seine Integrationsbemühungen darstellen. Südamerika gefällig? In Paraguay geht’s fix und unproblematisch, das Land hat sehr liberale Einwanderungsregeln: Nur drei Jahre muss man dort gelebt haben, um seinen Einbürgerungsantrag stellen zu können. Außerdem muss man einer Tätigkeit nachgehen und unter anderem ein sauberes Führungszeugnis vorweisen. Dennoch: Sehr viel schneller wird man wohl nirgends Staatsbürger.