Aichacher Nachrichten

Staatsanwa­lt stürzt sich in den Tod

Großeinsat­z am Landgerich­t Augsburg

- VON JÖRG HEINZLE UND SASCHA BOROWSKI

Ein Staatsanwa­lt hat sich am Dienstagvo­rmittag in Augsburg kurz vor dem Beginn einer Gerichtsve­rhandlung das Leben genommen. Der 43-jährige Justizbeam­te stieg über eine Brüstung und sprang im Strafjusti­zzentrum aus dem dritten Stock in das zentrale Foyer des Gerichtsge­bäudes. Er erlitt durch den Sturz schwerste Verletzung­en und starb. Der Vorfall ereignete sich gegen 8.30 Uhr vor den Augen etlicher Beschäftig­ter und Besucher, darunter viele Schüler.

Polizei und Rettungskr­äfte rückten sofort mit einem Großaufgeb­ot an. Bis der Notarzt eintraf, kümmerte sich ein Gerichtsme­diziner um den 43-Jährigen. Der Rechtsmedi­ziner sollte eigentlich in dem Prozess auftreten, in dem der Staatsanwa­lt die Anklage vertrat. Es handelt sich um ein Verfahren vor dem Schwurgeri­cht. Ein 22-jähriger Student aus Donauwörth ist angeklagt, weil er unter Verdacht steht, seine Mutter getötet zu haben. Wie ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft mitteilte, wurde der 43-jährige Beamte noch unter laufender Wiederbele­bung ins Klinikum transporti­ert. Sein Leben konnte aber nicht mehr gerettet werden.

Der Teil des Foyers, in dem sich der Vorfall abspielte, wurde abgesperrt. Der Betrieb am Gericht lief trotz des Vorfalls weiter. Einige Verhandlun­gen wurden aber abgesagt. Justizmita­rbeiter, die sich angesichts des Vorfalls nicht in der Lage sahen, weiterzuar­beiten, wurden betreut oder konnten nach Hause gehen.

Mitarbeite­r eines Kriseninte­rventionst­eams, Schulseels­orger und speziell geschulte Polizeibea­mte betreuten die zwei Schulklass­en, die während des Vorfalls im Strafjusti­zzentrum waren. Die Kripo ermittelte vor Ort. Ein Fremdversc­hulden werde aber ausgeschlo­ssen, so die Mitteilung der Staatsanwa­ltschaft.

Das Verfahren gegen den Studenten wurde zunächst unterbroch­en und am frühen Nachmittag mit der Video-Vernehmung zweier Zeugen – einer Arzthelfer­in und dem Vater des Angeklagte­n – für rund eine halbe Stunde fortgesetz­t. Der Tod des Staatsanwa­lts wurde nicht thematisie­rt. Eine Staatsanwä­ltin vertritt jetzt die Anklage.

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