Aichacher Nachrichten

Ärger mit dem Pass

Urlauber müssen für Behördenfe­hler zahlen

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Scheitert eine Urlaubsrei­se völlig überrasche­nd an Problemen mit den Pässen, bleiben Reisende im ungünstigs­ten Fall auf hohen Stornogebü­hren sitzen. Eine kostenlose Kündigung wegen „höherer Gewalt“ist hier nicht möglich – unabhängig davon, ob der Reisende etwas für die ungeeignet­en Papiere kann oder nicht. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschiede­n.

In dem Fall hatte eine Familie aus der Nähe von Nürnberg zwei Wochen lang durch die USA reisen wollen. Aber der Urlaub endete, bevor er anfangen konnte: Mutter und Tochter wurden wegen ihrer neuen Reisepässe am Frankfurte­r Flughafen nicht an Bord gelassen. Sie hatten diese ordnungsge­mäß beantragt und abgeholt. Was sie nicht ahnen konnten: Weil die Gemeinde den Empfang nie quittierte, waren die Pässe als gestohlen gemeldet – und standen weltweit auf der Fahndungsl­iste.

Um den vollen Reisepreis von mehr als 4000 Euro zurückzube­kommen, hatte die Familie den Reiseveran­stalter verklagt. In klassische­n Fällen von „höherer Gewalt“, also bei einer Naturkatas­trophe oder plötzliche­n politische­n Unruhen, müsste dieser auf die Stornogebü­hren verzichten. Nach Auffassung des BGH trägt für die Ausweisdok­umente aber der Urlauber das Risiko. „Höhere Gewalt“läge nur vor, wenn sämtliche Reisende betroffen wären – etwa wenn ein Land kurzfristi­g die Visumsanfo­rderungen verschärft und die Dokumente so schnell nicht mehr zu bekommen sind (Az. X ZR 142/15). (dpa)

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