Aichacher Nachrichten

Bond ist verboten

Warum ein Mann den Namen des berühmten Geheimagen­ten annehmen will

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Darf sich ein Mann in James Bond umbenennen? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltung­sgericht Koblenz beschäftig­t. Die Antwort, die es in seinem am Dienstag veröffentl­ichten Urteil gibt, ist eindeutig: Nein. Der Kläger habe kein Recht auf eine Namensände­rung.

Die Begründung: Selbst in einer Kombinatio­n mit seinem bisherigen Vornamen, mit der der Mann ebenfalls einverstan­den gewesen wäre, stünde „James Bond“stets in Verbindung mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagen­ten. Und auch selbst wenn aus medizinisc­her Sicht diese Namensände­rung befürworte­t werde, könne sie dennoch nicht gewährt werden (AZ.: 1 K 616/16.KO).

Im konkreten Fall wollte der Kläger den Angaben zufolge seinen Vor- und Nachnamen bei seiner Verbandsge­meinde in RheinlandP­falz in James Bond ändern, da ihn sein jetziger Familienna­me erheblich belaste. Die Gemeinde lehnte dies ab. Er klagte. Sein Onkel und dessen Familie beleidigte­n ihn und überzögen ihn mit Strafanzei­gen, erklärte er. Mit der Namensände­rung wolle er versuchen, sein Leben neu zu ordnen. Auch benutze er den Namen James Bond bereits. Ärzte hätten zudem eine Namensände­rung befürworte­t. Den Richtern reichte dies alles nicht. Der Kläger habe nicht nachvollzi­ehbar dargelegt, dass ein anderer Name an den familiären Konflikten etwas ändere.

Die Beteiligte­n können nun die Zulassung der Berufung durch das Oberverwal­tungsgeric­ht Rheinland-Pfalz beantragen. (epd)

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Bond Darsteller

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