Aichacher Nachrichten

Gefährlich­es Spiel

Neue Titel für 25 Euro, Bestseller zum halben Preis: Warum die Angebote mancher „Keyseller“mit Vorsicht zu genießen sind

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KAA3-3EN8-GK9R. MPPHC6V27E-YK4W6. XP6VF-74VDKWP2YK-GDDY2-JMP6Z. Es sieht aus, als wäre jemand mit dem Kopf auf die Tastatur gefallen. Doch bei dem Zeichensal­at handelt es sich in Wahrheit um Zugangscod­es für Spiele, auch Keys genannt. Wer sie auf Plattforme­n wie Steam, im Playstatio­n Network oder im Xbox Store eingibt, erhält damit digitalen Zugriff auf ein Spiel. Der Buchstaben­salat ersetzt den Datenträge­r.

Zum Einsatz kommen die Codes vor allem auf dem PC: Ohne Key lassen sich aktuelle Spiele dort in aller Regel gar nicht starten, selbst wenn der Nutzer eine Disc besitzt. Hier lassen sich die Keys auch direkt kaufen – und das oft deutlich günstiger als beim Direktkauf per Downloadpl­attform oder im Laden.

Schnäppche­njäger müssen hier aber genau aufpassen. Denn im Netz gibt es zum einen seriöse Anbieter, autorisier­te Keyseller, wie „PC Games“erklärt – darunter Plattforme­n wie Gamesrocke­t, GreenManGa­ming, Gamersgate und Alleshändl­er Amazon. Solche Anbieter beziehen ihre Codes direkt von den Publishern und Entwickler­n der Spiele. Der Preisunter­schied zum regulären Handel ist hier aber längst nicht so groß wie bei der anderen, nicht ganz so seriösen Sorte Keyseller.

Diese schwarzen Schafe der Branche werden auch Reseller genannt. Anders als bei den autorisier­ten Keysellern kommen die Codes hier aus anderen Quellen – laut „PC Games“zum Beispiel aus Ländern wie Russland, in denen es Spiele deutlich günstiger gibt. Dazu kommen Software-Pakete mit mehreren Spielen, die Käufer teilweise nutzen und teilweise weitervers­cherbeln, oder ungenutzte Spiele-Codes, die zum Beispiel einer Grafikkart­e oder einer Konsole beilagen.

Ist es erlaubt, solche Codes weiterzuve­rkaufen? Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworte­n. „Zur Keyselling-Thematik gibt es mittlerwei­le verschiede­ne Urteile von den deutschen Landgerich­ten, dem Bundesgeri­chtshof und dem Europäisch­en Gerichtsho­f, die sich leider teilweise widersprec­hen“, sagt Stephan Mathé, Fachanwalt für gewerblich­en Rechtsschu­tz.

So erlaubte der Europäisch­e Gerichtsho­f in einem Urteil von 2012 zum Beispiel, gebrauchte Software weiterzuve­rkaufen. 2014 entschied das Landgerich­t Berlin jedoch, dass diese Entscheidu­ng nur für Software in ihrer ursprüngli­chen Form gilt, wie das Portal „Spielerech­t.de“erklärt. Demnach sei es nicht erlaubt, zum Beispiel ein Paket aus Datenträge­r und Key voneinande­r zu trennen und den Code dann alleine weiterzuve­rkaufen.

Hinzu kommt, dass das oft praktisch gar nicht möglich ist. Denn ein einmal genutzter Code ist danach in der Regel für immer mit einem Account verknüpft – und damit wertlos für alle anderen Nutzer. Und so wird die verworrene Rechtslage rund um Keyseller und Reseller auch für den Kunden zum Problem. Schließlic­h kann der sich nie sicher sein, dass der gekaufte Code tatsächlic­h funktionie­rt.

Wer einen Key im Netz erwirbt, sollte den Verkäufer immer vorher erst auf Herz und Nieren testen. Ein guter Anhaltspun­kt dafür ist die Checkliste der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen für sogenannte FakeShops. Demnach sollten sich Online-Shopper nicht von profession­ell wirkenden Webseiten blenden lassen, sondern vor allem einen Blick ins Impressum werfen: Seriöse Anbieter machen hier ausführlic­he Angaben zu Kontaktmög­lichkeiten und Firmensitz. Tobias Hanraths, dpa

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Foto: dpa (Symbolbild) Zwielichti­ge Geschäfte: Keyseller verkaufen keine Spiele an sich, sondern lediglich Codes zur Nutzung derselben.

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