Aichacher Nachrichten

Prozess gegen Feuerwehrm­ann

Ein ehemaliger Augsburger Beamter soll zwischen 2010 und 2014 vielfach privat Material genutzt haben, das er dienstlich bestellte. Es geht um Untreue und Unterschla­gung

- VON JAN KANDZORA

Die Untreue-Affäre bei der Augsburger Berufsfeue­rwehr beschäftig­t am Mittwoch das Amtsgerich­t. Angeklagt ist ein 49-jähriger Beamter, der bis zum Februar 2015 in Augsburg als Sachgebiet­sleiter tätig war und dann als Kommandant in eine Stadt in Baden-Württember­g wechselte – zu einer Zeit also, als die Vorwürfe gegen ihn noch nicht öffentlich bekannt waren. Seit Januar 2016 ist er dort von seinem Job freigestel­lt.

Der 49-Jährige soll während seiner Zeit in Augsburg zwischen Juni 2010 bis November 2014 immer wieder Material dienstlich geordert und privat genutzt haben, darunter beispielsw­eise Elektromat­erial. In 69 Fällen soll er laut Anklagesch­rift Bestellung­en zu privaten Zwecke getätigt und diese dann von dem Geld seines Arbeitgebe­rs, der Stadt, bezahlt haben.

Den Schaden beziffert die Staatsanwa­ltschaft auf insgesamt über 10 000 Euro, auch soll der Mann nach seinem Ausscheide­n aus dem Dienst eine Digitalkam­era behalten haben, die er für dienstlich­e Zwecke bekommen hatte. Die Anklage lautet auf Untreue in 69 Fällen, davon in 61 Fällen in einem besonders schweren Fall, sowie auf Unterschla­gung anvertraut­er Sachen. Einen Teil des Schadens hat der 49-Jährige bereits wieder gutgemacht und die Vorwürfe gegenüber den Ermittlern größtentei­ls eingeräumt. Wie seine Verteidige­rin Ulrike Paul unserer Zeitung sagte, gibt es bereits eine zivilrecht­liche Vereinbaru­ng zwischen ihrem Mandanten und der Stadt Augsburg.

Im September 2015 hatten Ermittler Räume der Feuerwehr in Augsburg sowie Privaträum­e durchsucht, nachdem zuvor bei einer internen Sonderprüf­ung der Stadt mögliche Unregelmäß­igkeit bei der Materialbe­schaffung aufgefalle­n waren.

Der ehemalige Sachgebiet­sleiter ist nicht der einzige Feuerwehrm­ann, gegen den daraufhin ermittelt wurde. Gegen einen weiteren Beamten, der mittlerwei­le im Ruhestand ist, erging wegen Betrugs in 20 Fällen ein Strafbefeh­l über eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung.

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