Prozess gegen Feuerwehrmann
Ein ehemaliger Augsburger Beamter soll zwischen 2010 und 2014 vielfach privat Material genutzt haben, das er dienstlich bestellte. Es geht um Untreue und Unterschlagung
Die Untreue-Affäre bei der Augsburger Berufsfeuerwehr beschäftigt am Mittwoch das Amtsgericht. Angeklagt ist ein 49-jähriger Beamter, der bis zum Februar 2015 in Augsburg als Sachgebietsleiter tätig war und dann als Kommandant in eine Stadt in Baden-Württemberg wechselte – zu einer Zeit also, als die Vorwürfe gegen ihn noch nicht öffentlich bekannt waren. Seit Januar 2016 ist er dort von seinem Job freigestellt.
Der 49-Jährige soll während seiner Zeit in Augsburg zwischen Juni 2010 bis November 2014 immer wieder Material dienstlich geordert und privat genutzt haben, darunter beispielsweise Elektromaterial. In 69 Fällen soll er laut Anklageschrift Bestellungen zu privaten Zwecke getätigt und diese dann von dem Geld seines Arbeitgebers, der Stadt, bezahlt haben.
Den Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf insgesamt über 10 000 Euro, auch soll der Mann nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst eine Digitalkamera behalten haben, die er für dienstliche Zwecke bekommen hatte. Die Anklage lautet auf Untreue in 69 Fällen, davon in 61 Fällen in einem besonders schweren Fall, sowie auf Unterschlagung anvertrauter Sachen. Einen Teil des Schadens hat der 49-Jährige bereits wieder gutgemacht und die Vorwürfe gegenüber den Ermittlern größtenteils eingeräumt. Wie seine Verteidigerin Ulrike Paul unserer Zeitung sagte, gibt es bereits eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen ihrem Mandanten und der Stadt Augsburg.
Im September 2015 hatten Ermittler Räume der Feuerwehr in Augsburg sowie Privaträume durchsucht, nachdem zuvor bei einer internen Sonderprüfung der Stadt mögliche Unregelmäßigkeit bei der Materialbeschaffung aufgefallen waren.
Der ehemalige Sachgebietsleiter ist nicht der einzige Feuerwehrmann, gegen den daraufhin ermittelt wurde. Gegen einen weiteren Beamten, der mittlerweile im Ruhestand ist, erging wegen Betrugs in 20 Fällen ein Strafbefehl über eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung.