Wie hoch dürfen Zaunsockel in Pöttmes sein?
Bauausschuss sucht nach einer Linie für das neue Baugebiet
Pöttmes Die Frage, wie hoch Stützmauern und Zaunsockel im Baugebiet nördlich der Unterfeldstraße in Pöttmes sein dürfen, hat den Pöttmeser Bauausschuss beschäftigt. In der Sitzung im April hatten die Mitglieder eine Entscheidung noch verschoben, da sich einige von ihnen zunächst vor Ort ein Bild machen wollten. Nun wurde ausgiebig über das Thema diskutiert, wie Peter Fesenmeir vom Bauamt auf Anfrage mitteilte.
In dem neuen Pöttmeser Baugebiet sind laut Bebauungsplan weder Stützmauern noch Zaunsockel erlaubt. Einige Hausbesitzer hätten aber gerne welche. Während manche sie einfach bauten, fragten andere erst bei der Gemeinde nach.
Nun stand der Ausschuss vor der Frage, ob man den Bebauungsplan ändern, Befreiungen erteilen oder gar den Rückbau der illegalen Sockel fordern sollte. Ziel war es, alle Bauherren möglichst gleich zu behandeln und vor allem nicht die zu bestrafen, die nicht schon eigenmächtig Fakten geschaffen hatten.
Die endgültige Entscheidung fällt im Marktgemeinderat. Der Bauausschuss empfahl jedoch dem Gemeinderat, den Bebauungsplan zu ändern und darin Zaunsockel bis zu einer Höhe von circa 30 Zentimetern vorzusehen. Die Höhe der Stützmauern soll Fesenmeir zufolge möglicherweise bei einem Ortstermin festgelegt werden, eventuell werden Vorschläge des Architekten eingeholt. Dabei muss auch die Frage geklärt werden, was als Bezugspunkt für die Höhe gilt.
Geräteschuppen in Wiesenbach
Der Ausschuss erteilte einem Bauantrag auf einen Geräteschuppen im Ortsteil Wiesenbach eine Absage. Fesenmeir zufolge ist der Schuppen zwischen zwei Ausgleichsflächen im Außenbereich geplant.
Wohnhaus in Stuben Darf in Stuben ein Wohnhaus gebaut werden? Um diese Frage zu klären, empfahl das Landratsamt laut Fesenmeir dem Bauherrn, eine Bauvoranfrage zu stellen. So solle geklärt werden, ob es sich bei dem Gebiet um eine sogenannte Splittersiedlung im Außenbereich handle. Der Bauausschuss ist anderer Ansicht. Er ist der Überzeugung, dass das Vorhaben im Innenbereich liegt, und stimmte zu. Nun muss das Landratsamt entscheiden. (nsi)