Tischlein deck dich!
Traditionell darf man in vielen Biergärten eine Brotzeit mitbringen – oder man lässt sich mit köstlichen Schmankerln verwöhnen
Was wäre ein lauer Sommerabend ohne ein deftiges Gericht und ein kühles Bier im Biergarten? Wo könnte man bei der wohlverdienten Pause während einer anstrengenden Fahrradtour besser Kraft tanken als in einem Biergarten? Für viele sind die grünen Oasen im Sommer ein regelmäßiges Ziel. Kein Wunder, schließlich findet hier jeder das Passende. Ob kleine Brotzeit oder vollwertiges Hauptgericht – die Auswahl an Gerichten ist groß. Und das Beste: In gemütlicher Atmosphäre können diese Köstlichkeiten genossen werden. Da darf die heimische Küche gerne das ein oder andere Mal kalt bleiben.
Die Geschichte der Biergärten
Doch seit wann gibt es überhaupt Biergärten und wie sind sie entstanden? Am 4. Januar 1812 erlaubte König Max I. den Brauern, über ihren Bierkellern Bier auszuschenken. Die Brauereien lagerten früher das im Winter gebraute Bier in unterirdischen Gewölben. Aus Flüssen und Seen geschnittene Eisbrocken sorgten für Kühlung. Über den Kellern pflanzten die Brauer Schatten spendende Bäume – so blieben die Lagerräume kühl. Aus den Kellern nahmen die Leute das Bier in Krügen mit. An heißen Tagen lockte der Schatten der Kastanien zur Rast – und so kam mancher Krug leer zu Hause an. Findige Brauer machten daraus ein neues Geschäft – so entstand die Idee des Biergartens. Sehr zum Unmut der Gastwirte, denen die Gäste ausblieben. Erst der königliche Erlass 1812 brachte Frieden: Nun durften die Brauer von Juni bis September ihr Märzenbier ausschenken, um es „in minuti zu verschleißen“, also: sofort zu trinken. Brot durften sie servieren. „Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten“, entschied der König als Kompromiss für die Wirte. Die Biergarten-Gäste wollten ihre Maß aber nicht auf nüchternen Magen trinken und so brachten sie ihr Essen kurzerhand mit. Aus der Gewohnheit wurde Tradition.
Mitbringen oder nicht?
So darf man auch heute noch vielerorts seine eigenen Speisen mitbringen. Dieses Recht ist sogar in der sogenannten Biergartenverordnung von 1999 festgeschrieben. Doch egal, ob man sich seine Brotzeit mitbringt oder ob man sich von den kulinarischen Köstlichkeiten vor Ort verwöhnen lässt – die kühlen Getränke liefert der Gastwirt. Und: Oft schmecken die frischen Gerichte vor Ort einfach besser als das einfache Salamibrot. Auch nicht jeder Gasthof, der eine Terrasse hat, ist ein traditioneller Biergarten. Deshalb sollte man sich vorher darüber informieren, bevor man sein Picknick auspackt.