Aichacher Nachrichten

Tischlein deck dich!

Traditione­ll darf man in vielen Biergärten eine Brotzeit mitbringen – oder man lässt sich mit köstlichen Schmankerl­n verwöhnen

- Ratgeber Freizeit

Was wäre ein lauer Sommeraben­d ohne ein deftiges Gericht und ein kühles Bier im Biergarten? Wo könnte man bei der wohlverdie­nten Pause während einer anstrengen­den Fahrradtou­r besser Kraft tanken als in einem Biergarten? Für viele sind die grünen Oasen im Sommer ein regelmäßig­es Ziel. Kein Wunder, schließlic­h findet hier jeder das Passende. Ob kleine Brotzeit oder vollwertig­es Hauptgeric­ht – die Auswahl an Gerichten ist groß. Und das Beste: In gemütliche­r Atmosphäre können diese Köstlichke­iten genossen werden. Da darf die heimische Küche gerne das ein oder andere Mal kalt bleiben.

Die Geschichte der Biergärten

Doch seit wann gibt es überhaupt Biergärten und wie sind sie entstanden? Am 4. Januar 1812 erlaubte König Max I. den Brauern, über ihren Bierkeller­n Bier auszuschen­ken. Die Brauereien lagerten früher das im Winter gebraute Bier in unterirdis­chen Gewölben. Aus Flüssen und Seen geschnitte­ne Eisbrocken sorgten für Kühlung. Über den Kellern pflanzten die Brauer Schatten spendende Bäume – so blieben die Lagerräume kühl. Aus den Kellern nahmen die Leute das Bier in Krügen mit. An heißen Tagen lockte der Schatten der Kastanien zur Rast – und so kam mancher Krug leer zu Hause an. Findige Brauer machten daraus ein neues Geschäft – so entstand die Idee des Biergarten­s. Sehr zum Unmut der Gastwirte, denen die Gäste ausblieben. Erst der königliche Erlass 1812 brachte Frieden: Nun durften die Brauer von Juni bis September ihr Märzenbier ausschenke­n, um es „in minuti zu verschleiß­en“, also: sofort zu trinken. Brot durften sie servieren. „Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrückli­ch verboten“, entschied der König als Kompromiss für die Wirte. Die Biergarten-Gäste wollten ihre Maß aber nicht auf nüchternen Magen trinken und so brachten sie ihr Essen kurzerhand mit. Aus der Gewohnheit wurde Tradition.

Mitbringen oder nicht?

So darf man auch heute noch vielerorts seine eigenen Speisen mitbringen. Dieses Recht ist sogar in der sogenannte­n Biergarten­verordnung von 1999 festgeschr­ieben. Doch egal, ob man sich seine Brotzeit mitbringt oder ob man sich von den kulinarisc­hen Köstlichke­iten vor Ort verwöhnen lässt – die kühlen Getränke liefert der Gastwirt. Und: Oft schmecken die frischen Gerichte vor Ort einfach besser als das einfache Salamibrot. Auch nicht jeder Gasthof, der eine Terrasse hat, ist ein traditione­ller Biergarten. Deshalb sollte man sich vorher darüber informiere­n, bevor man sein Picknick auspackt.

 ?? Fotos: RAM, Fotolia.com; sunnychick­a, Fotolia.com ??
Fotos: RAM, Fotolia.com; sunnychick­a, Fotolia.com
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany