Kündigungsschutz gilt nicht für Tiere
Die Räumungsklage gegen die Betreiber des Hobbybauernhofes in Michelau bei Adelzhausen ist Thema am Zivilgericht in Aichach. Mieter und Vermieter lehnen eine gütliche Einigung ab. Richter schlägt Vergleich vor
Missverständnisse und unterschiedliche Vorstellungen haben dazu geführt, dass sich zwei Streitparteien gestern vor dem Zivilrichter am Aichacher Amtsgericht trafen. Es ging um einen Hobbybauernhof im Weiler Michelau bei Adelzhausen. Der Vermieter hatte gegen die Betreiber des sogenannten Michelauer Tierstadels, Monika und Thomas Malcher, eine Räumungsklage erwirkt. Das Paar legte dagegen Widerspruch ein. Eine gütliche Einigung, wie von Richter Axel Hellriegel angeregt, kam nicht zustande. Beide Parteien haben nun zwei Wochen Zeit, zu überlegen, ob sie den Vergleichsvorschlag des Richters annehmen.
Das Problem: Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag. Die beiden Parteien besiegelten ihr Mietverhältnis quasi per Handschlag. Für die Vermieter war klar, dass das Ehepaar nur mit zwei Hunden, einer Katze, ein paar Hasen, vier Seidenhühnern und zwei Minischweinen auf den Bauernhof ziehen würde. Von dem großen Nebengebäude, in dem der Vermieter Heu und Maschinen lagerte, stellten sie einen Teil als Stall zur Verfügung. Von einer Zucht gingen sie nicht aus. Das wiederum aber war für die neuen Mieter klar. Sie wollten eine Minischweinzucht starten und glaubten, die Vermieter seien darüber im Bilde. Die Malchers zogen deshalb nicht nur mit den (weiblichen) Minischweinen ein, sondern brachten auch einen Eber mit. Die Probleme begannen, als der Vermieter mitbekam, dass die Malchers die Ferkel im Bad des Hauses hielten. Der Vermieter: „Seitdem hängt der Haussegen schief.“
Die Minischweinzucht hat das Ehepaar wieder aufgegeben. Der Bestand aller ihrer Tiere ist inzwischen auf etwa 50 angewachsen. Das Verhältnis der beiden Parteien ist nach wie vor zerrüttet (wir berichteten). Der Vermieter ärgert sich über Beschädigungen, die die Tiere verursacht haben sollen, oder Veränderungen, die die Malchers im Gebäude vornahmen. Das Ehepaar zeigte den Vermieter wegen Hausfriedens- bruchs an, als er auf sein Grundstück wollte. Wegen des zerrütteten Verhältnisses und der aufgeheizten Stimmung habe er nicht gewollt, dass der Vermieter das Grundstück unangemeldet betrete, begründete Malcher vor dem Zivilgericht.
Richter Hellriegel schlug nun vor, eine genaue Regelung darüber zu finden, was erlaubt ist, und auf Basis dieser Vereinbarung das Mietverhältnis fortzusetzen. Das stieß auf keine Gegenliebe. Beide Streitparteien rückten von ihren Anträgen, der Räumungsklage beziehungsweise der Klageabweisung nicht ab. Daraufhin machte der Zi- vilrichter folgenden Vergleichsvorschlag: Die Malchers verpflichten sich, die Tiere zu entfernen und das Anwesen bis zum 1. März 2018 zu räumen. Zwei Wochen haben beide Parteien nun Zeit zu überlegen, ob sie den Vergleich annehmen wollen.
Der Richter zu den Malchers: „Ich halte es für wahrscheinlicher, dass die Klage durchgeht, als dass sie abgewiesen werden wird.“Vor allem gelte der Kündigungsschutz nur für den Wohnraum, nicht aber für die Tiere, machte Hellriegel deutlich. Selbst wenn die Räumungsklage abgewiesen würde, könnte der Vermieter ihnen den Stall kündigen. Hellriegels dringende Bitte an das Ehepaar: Sie sollten darüber nachdenken, ob sein Vorschlag nicht doch ein Weg für sie wäre. „Im Falle einer Verurteilung reden wir über eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Dann wird alles ein bisschen knapp.“Stimmen die Streitparteien dem Vorschlag nicht zu, fällt der Richter in rund vier Wochen eine Entscheidung.
So oder so stehen die Malchers vor einem Problem: Sie haben keine Bleibe für ihre Tiere. Dabei suchen sie schon nach einer Unterkunft, seit die Schwierigkeiten begannen, so das Ehepaar vor dem Zivilgericht.