Aichacher Nachrichten

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Mieter darf selber einen Handwerker beauftrage­n

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Reparature­n im Haus oder in der Wohnung sind in der Regel Sache des Vermieters. Das heißt: Er muss sich darum kümmern, dass Mängel beseitigt werden, erklärt der Mietervere­in München.

Bleibt er nach einer Mängelanze­ige untätig, sollten Mieter folgenderm­aßen vorgehen: Die anstehende­n Reparature­n sollten noch einmal schriftlic­h angemahnt werden, am besten mit einer Frist. In dem Schreiben teilen die Mieter ihrem Vermieter gleichzeit­ig mit, dass sie ansonsten selbst Handwerker beauftrage­n.

Weigert sich der Vermieter, die Rechnung des Handwerker­s zu erstatten, kann der Mieter die vorgestrec­kten Reparaturk­osten mit den nächsten Mietzahlun­gen verrechnen. tmn

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Foto: Gina Sanders, Fotolia.com Ein leckender Abfluss ist ein Mangel, um den sich der Vermieter kümmern müsste. Bleibt er untätig, darf der Mieter selbst einen Handwerker für die Reparatur beauf tragen.

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