So entlarven Sie Betrüger
Bei privaten Anbietern müssen Urlauber auf Details achten
Urlaub im Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung ist vor allem für Familien verlockend. Allerdings wird es den Urlaubern nicht einfach gemacht. Bei vielen Angeboten suchen sie vergebens nach einem klaren Pauschalpreis. Der angegebene Wochenpreis ist nämlich oft gar nicht der endgültige. Denn irgendwo beim Kleingedruckten steht die Rubrik „Nebenkosten“: Kaution, Strom und Heizung nach Verbrauch, Bettwäsche – das alles muss manchmal noch zusätzlich bezahlt werden. In Dänemark beispielsweise werden die Verbrauchskosten von Wasser, Gas und Strom separat berechnet. Das kann vor allem bei Häusern mit Pool ins Geld gehen.
Diesen Schwierigkeiten geht aus dem Weg, wer die Ferienwohnung beim Reiseveranstalter bucht. Die sonst üblichen Nebenkosten sind dann schon in den Preis eingerechnet. Neben den klaren Preisen hat das pauschal gebuchte Ferienheim auch bei Streitfällen Vorteile. Normalerweise fallen Ferienwohnungen unter das Mietrecht. Angebote aus Pauschalreisekatalog dagegen werden nach dem deutschen Reisevertragsrecht beurteilt. Es schützt den Verbraucher besser als das Mietrecht und bietet auch Preisminderung bei einer verschmutzten Wohnung und Schadenersatz wegen vergeudeter Urlaubszeit.
Wer trotzdem direkt beim Eigentümer oder über einen Vermittler buchen will, sollte ein paar Feinheiten bedenken. Denn es kommt immer wieder vor, dass Betrüger im Internet – auch über seriöse Vermittlerportale – ein Feriendomizil anbieten, das gar nicht existiert, und Anzahlung sowie Restzahlung auf schnell wieder aufgelösten Konten im Ausland verschwinden. Doch solche Betrüger sind einfach zu entlarven. Ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben und fehlen Name, Adresse und Telefonnummer des Vermieters, dann ist das ein deutlicher Hinweis. Stutzig werden sollte man bei allzu niedrigen Mietpreisen oder ungewöhnlichen Zahlungsweisen. Sicher geht man bei Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte. Dann kann man das Geld im Betrugsfall zurückholen.
Auch bei vertrauenswürdigen Vermietern sollte man nur buchen, wenn eine detaillierte Beschreibung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses vorliegt. Die Beschreibung im Internet sichert man auf dem Rechner oder druckt sie aus. Folgende Punkte sollten angegeben sein: Größe und Art (Wohnung oder Haus, Quadratmeter, Anzahl der Zimmer), Betten (Anzahl, wo, Art), Ausstattung (Küche und dort vorhandene Geräte, TV, Waschmaschine, Heizung, Parkplatz, Gartenmöbel), Lage (in Ferienanlage, Wohnviertel, Vergnügungsviertel oder an Durchgangsstraße, Entfernung zu Strand und Einkaufsmöglichkeiten). Alle zusätzlichen Abmachungen sollten schriftlich getroffen werden. Eine Checkliste verhindert, dass dabei Wichtiges übersehen wird.
Bestätigen lassen sollte man sich den Preis und die vereinbarte Personenzahl. Wichtig ist auch, die Höhe der Kaution und die Kosten bei Reiserücktritt festzulegen. Fallen zueinem sätzlich zum Mietpreis Nebenkosten an, lässt man sich diese einzeln aufführen. Das können sein: Strom, Gas, Wasser, Heizung, Leihgebühren für Liegen oder Geräte, Kurtaxe, Steuern, Versicherung, Haustiere, Parkgebühren. Und schließlich sollte man deutsches Mietrecht vereinbaren und einen Gerichtsstand in Deutschland, soweit das möglich ist.
Sonst kann es einige Überraschungen geben: Liegt die gemietete Villa in Frankreich, kann es sein, dass nach französischem Recht prozessiert werden muss – auch vor einem deutschen Gericht. Auch wenn das private Feriendomizil über ein Reisebüro am Heimatort gebucht wird, schützt das nicht vor diesen Schwierigkeiten. Das Reisebüro ist nur Vermittler und nicht Vermieter. Ist die Wohnung etwa schmutzig und voller Ungeziefer, kann man sich nicht an das Reisebüro halten. Das haftet nur für Fehler bei der Vermittlung, wenn es etwa statt einer Wohnung für sechs Personen ein kuschliges Appartement für ein Pärchen bestellt hat. (srt)