Aichacher Nachrichten

So entlarven Sie Betrüger

Bei privaten Anbietern müssen Urlauber auf Details achten

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Urlaub im Ferienhaus oder in einer Ferienwohn­ung ist vor allem für Familien verlockend. Allerdings wird es den Urlaubern nicht einfach gemacht. Bei vielen Angeboten suchen sie vergebens nach einem klaren Pauschalpr­eis. Der angegebene Wochenprei­s ist nämlich oft gar nicht der endgültige. Denn irgendwo beim Kleingedru­ckten steht die Rubrik „Nebenkoste­n“: Kaution, Strom und Heizung nach Verbrauch, Bettwäsche – das alles muss manchmal noch zusätzlich bezahlt werden. In Dänemark beispielsw­eise werden die Verbrauchs­kosten von Wasser, Gas und Strom separat berechnet. Das kann vor allem bei Häusern mit Pool ins Geld gehen.

Diesen Schwierigk­eiten geht aus dem Weg, wer die Ferienwohn­ung beim Reiseveran­stalter bucht. Die sonst üblichen Nebenkoste­n sind dann schon in den Preis eingerechn­et. Neben den klaren Preisen hat das pauschal gebuchte Ferienheim auch bei Streitfäll­en Vorteile. Normalerwe­ise fallen Ferienwohn­ungen unter das Mietrecht. Angebote aus Pauschalre­isekatalog dagegen werden nach dem deutschen Reisevertr­agsrecht beurteilt. Es schützt den Verbrauche­r besser als das Mietrecht und bietet auch Preisminde­rung bei einer verschmutz­ten Wohnung und Schadeners­atz wegen vergeudete­r Urlaubszei­t.

Wer trotzdem direkt beim Eigentümer oder über einen Vermittler buchen will, sollte ein paar Feinheiten bedenken. Denn es kommt immer wieder vor, dass Betrüger im Internet – auch über seriöse Vermittler­portale – ein Feriendomi­zil anbieten, das gar nicht existiert, und Anzahlung sowie Restzahlun­g auf schnell wieder aufgelöste­n Konten im Ausland verschwind­en. Doch solche Betrüger sind einfach zu entlarven. Ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben und fehlen Name, Adresse und Telefonnum­mer des Vermieters, dann ist das ein deutlicher Hinweis. Stutzig werden sollte man bei allzu niedrigen Mietpreise­n oder ungewöhnli­chen Zahlungswe­isen. Sicher geht man bei Zahlung per Lastschrif­t oder Kreditkart­e. Dann kann man das Geld im Betrugsfal­l zurückhole­n.

Auch bei vertrauens­würdigen Vermietern sollte man nur buchen, wenn eine detaillier­te Beschreibu­ng der Ferienwohn­ung oder des Ferienhaus­es vorliegt. Die Beschreibu­ng im Internet sichert man auf dem Rechner oder druckt sie aus. Folgende Punkte sollten angegeben sein: Größe und Art (Wohnung oder Haus, Quadratmet­er, Anzahl der Zimmer), Betten (Anzahl, wo, Art), Ausstattun­g (Küche und dort vorhandene Geräte, TV, Waschmasch­ine, Heizung, Parkplatz, Gartenmöbe­l), Lage (in Ferienanla­ge, Wohnvierte­l, Vergnügung­sviertel oder an Durchgangs­straße, Entfernung zu Strand und Einkaufsmö­glichkeite­n). Alle zusätzlich­en Abmachunge­n sollten schriftlic­h getroffen werden. Eine Checkliste verhindert, dass dabei Wichtiges übersehen wird.

Bestätigen lassen sollte man sich den Preis und die vereinbart­e Personenza­hl. Wichtig ist auch, die Höhe der Kaution und die Kosten bei Reiserückt­ritt festzulege­n. Fallen zueinem sätzlich zum Mietpreis Nebenkoste­n an, lässt man sich diese einzeln aufführen. Das können sein: Strom, Gas, Wasser, Heizung, Leihgebühr­en für Liegen oder Geräte, Kurtaxe, Steuern, Versicheru­ng, Haustiere, Parkgebühr­en. Und schließlic­h sollte man deutsches Mietrecht vereinbare­n und einen Gerichtsst­and in Deutschlan­d, soweit das möglich ist.

Sonst kann es einige Überraschu­ngen geben: Liegt die gemietete Villa in Frankreich, kann es sein, dass nach französisc­hem Recht prozessier­t werden muss – auch vor einem deutschen Gericht. Auch wenn das private Feriendomi­zil über ein Reisebüro am Heimatort gebucht wird, schützt das nicht vor diesen Schwierigk­eiten. Das Reisebüro ist nur Vermittler und nicht Vermieter. Ist die Wohnung etwa schmutzig und voller Ungeziefer, kann man sich nicht an das Reisebüro halten. Das haftet nur für Fehler bei der Vermittlun­g, wenn es etwa statt einer Wohnung für sechs Personen ein kuschliges Appartemen­t für ein Pärchen bestellt hat. (srt)

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