Aichacher Nachrichten

So kommen Sie schlau durch den Stau

Das müssen Sie beachten, wenn auf der Autobahn mal wieder nichts mehr geht: Auch zum Pinkeln nicht aussteigen und das Handy weg vom Ohr, solange der Motor läuft

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Als wenn das tägliche Gedrängel im Berufsverk­ehr nicht nervig genug wäre: Die Pfingstfer­ien rücken näher und das heißt: verschärft­e Staugefahr auf der Autobahn. So oder so: Es kann jederzeit eng werden auf A8, B2 und B17, wo der Verkehr doch mehrspurig rollen soll. Autofahrer, die im Stau stehen, sollten die wichtigste­n Verkehrsre­geln kennen und beachten. Sonst drohen Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die wichtigste­n Tipps zusammenge­stellt.

Eine Rettungsga­sse zu bilden, hat im Stau höchste Priorität: Fahrer auf der Überholspu­r lenken nach links, Fahrer daneben nach rechts, damit zwischen der Überholspu­r und der Spur daneben durchkomme­n. Autofahrer dürfen diese Gasse nicht schließen, indem sie beispielsw­eise einem Rettungsfa­hrzeug hinterherf­ahren. Es könnten weitere Fahrzeuge folgen. Bei Verstößen droht ein Verwarnung­sgeld von 20 Euro.

Die Fahrbahn darf im Stau grundsätzl­ich nicht betreten werden. Der Gesetzgebe­r sieht weder ein „menschlich­es Bedürfnis“noch das Wickeln eines Kindes als anerkannte­n Notfall an. In solchen Fällen muss bis zum nächsten Parkoder Rastplatz weitergefa­hren werden. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusicher­n. Wer sich nicht daran hält, muss zehn Euro Verwarnung­sgeld zahlen.

Auch das Halten auf dem Standstrei­fen der Autobahn ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss 30 Euro Verwarnung­sgeld zahlen. Beim Parken wird es noch teurer: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperru­ng für längere Zeit, wird die PoliRettun­gskräfte zei bei kurzem Aussteigen meist ein Auge zudrücken und auf eine Anzeige verzichten. Die Rettungskr­äfte dürfen nicht behindert werden.

Das Telefonier­en ohne Freisprech­anlage ist auch im Stau verboten, es sei denn der Motor ist ausgeschal­tet. Es droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.

Der Seitenstre­ifen ist nicht dazu da, um schneller auf einen Rastplatz oder zur Autobahnau­sfahrt zu gelangen. Wer ihn benutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Rückwärtsf­ahren oder gar Wenden ist auch im Stau tabu – es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Rechts zu überholen, ist nur erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreif­en steht oder mit weniger als 60 Stundenkil­ometer unterwegs ist. Bei stehendem Verkehr auf dem linken Streifen darf auf der rechten Spur mit einer Geschwindi­gkeit von höchstens 20 Stundenkil­ometern gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreif­en langsam in Bewegung, darf die Differenzg­eschwindig­keit nur 20 Stundenkil­ometer betragen, höchstens also 80. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro und einen Punkt. (AN)

Rückwärtsf­ahren nur, wenn die Polizei dazu auffordert

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Archivfoto: Marcus Merk Im Stau auf der Autobahn gibt es eine Reihe von Regeln zu beachten, um keine Geldstrafe­n, Punkte oder Fahrverbot­e zu riskieren.

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