Aichacher Nachrichten

Straßenaus­bau: Einmal oder immer wieder zahlen?

Im Aichacher Stadtrat wird am Donnerstag Vergleichs­rechnung beider Varianten vorgestell­t. Als Beispiel dient Fuggerstra­ße in Klingen

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Die Straßenaus­baubeitrag­ssatzung für die Stadt Aichach ist längst beschlosse­ne Sache. Noch nicht entschiede­n ist aber, wie bei solchen Projekten abgerechne­t wird. Sollen die Anlieger öfter einen kleineren Betrag zahlen oder lieber einmal einen größeren? Eine Vergleichs­rechnung wird im Aichacher Stadtrat am Donnerstag, 1. Juni, vorgestell­t.

Über die in Aichach viel diskutiert­e Satzung nach dem Kommunalab­gabengeset­z (KAG) werden Anwohner beim Ausbau von Straßen mit einem bestimmten Anteil an den Kosten beteiligt. 2013 beschloss der Aichacher Stadtrat nach langen Diskussion­en, die Satzung einzuführe­n. Zwischenze­itlich hat der Bayerische Landtag den Kommunen die Möglichkei­t eingeräumt, statt Einmalbeit­rägen auch wiederkehr­ende Beiträge zu kassieren.

Einmalbeit­räge sind, wie der Namen schon sagt, einmal bei einem konkreten Ausbauproj­ekt fällig. Wie hoch der Anteil der Bürger ist, hängt von der Bedeutung der Straße ab: Bei reinen Anwohnerst­raßen fällt der Anteil höher aus, bei Hauptverke­hrsstraßen geringer. Wiederkehr­ende Beiträge werden nicht für einzelne Straßen, sondern für sogenannte Einrichtun­gseinheite­n erhoben. Das kann zum Beispiel je nach Größe ein Ortsteil oder ein zusammenhä­ngendes Gebiet sein. In einer solchen Einrichtun­gseinheit zahlen dann die Anlieger jedes Jahr Beiträge. Die rechtssich­ere Einteilung dieser Einheiten gilt als aufwendig.

Um eine Entscheidu­ngsgrundla­ge zu haben, gab der Stadtrat im Oktober eine Vergleichs­rechnung in Auftrag. Als Beispiel dient die Fuggerstra­ße in Klingen. Sie ist die erste Straße, bei der die Ausbaubeit­ragssatzun­g zum Tragen kommt. Diese Vergleichs­rechnung wird nun am Donnerstag im Stadtrat präsentier­t.

Breiten Raum wird voraussich­tlich auch die Diskussion über das Parkraumko­nzept der Stadt Aichach einnehmen. Wie berichtet, geht es dabei vor allem um die Parkdauer in der Innenstadt – maximal eine Stunde wie bisher oder zwei Stunden –, um die Frage, ob die Parküberwa­chung ausgedehnt werden soll und um das Anwohnerpa­rken in der Kernstadt. Das Thema ist der achte Tagesordnu­ngspunkt. Angesichts der umfangreic­hen Tagesordnu­ng ist bereits eine Fortsetzun­g der Sitzung am Freitag, 2. Juni, vorgesehen. Möglicherw­eise wird das Parkraumko­nzept erst dann diskutiert.

Weitere Tagesordnu­ngspunkte sind die Durchführu­ng der Mittelalte­rlichen Markttage im Jahr 2018, der Einsatz von Glyphosat auf verpachtet­en landwirtsc­haftlichen Flächen, ein Name für die Straße im Klingener Baugebiet „An der Bachstraße“, die Gebühren der städtische­n Musikschul­e, die Bilanz 2016 des Wasserwerk­s, eine Änderung des Bebauungsp­lans „Am Birkenberg“in Oberwittel­sbach, Elektroarb­eiten im San-Depot, Vergaben für die energetisc­he Sanierung der Grundschul­e in Griesbecke­rzell und für den Kauf eines Wechsellad­erfahrzeug­s für die Aichacher Feuerwehr und die überörtlic­he Rechnungsp­rüfung für die Jahre 2011 bis 2015. (bac)

Die öffentlich­e Sitzung am Donnerstag, 1. Juni, beginnt bereits um 18 Uhr im Sitzungssa­al im Verwaltung­s gebäude am Tandlmarkt. Die Sitzung soll am Freitag, 2. Juni, um 17 Uhr fortge setzt werden.

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