Aichacher Nachrichten

Straßenaus­bau: Einmalbeit­räge und wiederkehr­ende Beiträge

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Einmalbeit­räge sind einmal bei ei nem konkreten Ausbauproj­ekt fällig. Wie hoch der Anteil der Bürger ist, hängt von der Bedeutung der Straße ab: Bei reinen Anwohnerst­raßen fällt der Anteil höher aus, bei Hauptver kehrsstraß­en geringer. Die Stadt Aich ach hat in ihrer Satzung die Anteile der Bürger so niedrig wie rechtlich mög lich gehalten. Er wird nun um fünf Prozent erhöht, weil einiges wie Wende hämmer und Beleuchtun­g nicht um gelegt wird. Für Härtefälle ist laut Wil helm Rottenkolb­er, Leiter der Fi nanzverwal­tung, eine Art Ratenzahlu­ng möglich, die sogenannte Verrentung. Im Einzelfall könnte der Beitrag auch erlassen werden. Das wäre dann der Fall, wenn der Beitrag das 0,4 fache des Grundstück­swerts übersteigt.

Wiederkehr­ende Beiträge werden nicht für einzelne Straßen, sondern in sogenannte­n Einrichtun­gseinheite­n er hoben. Diese festzulege­n, ist laut Rottenkolb­er die größte Herausford­e rung. Das könne zum Beispiel je nach Größe ein Ortsteil oder ein zusammen hängendes Gebiet sein. Alle Grund stücke, Gebäude und Verkehrsan­lagen müssen dafür erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. In einer solchen Einrichtun­gseinheit zahlen dann die Anwohner jährlich Bei träge. Entweder wird der tatsächlic­he Ausbau in dem Gebiet auf die Beitrags zahler umgelegt oder der voraus sichtlich in den nächsten fünf Jahren an fallende Aufwand wird umgelegt und am Ende dieses Zeitraums genau abge rechnet. (bac)

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