Straßenausbau: Einmalbeiträge und wiederkehrende Beiträge
Einmalbeiträge sind einmal bei ei nem konkreten Ausbauprojekt fällig. Wie hoch der Anteil der Bürger ist, hängt von der Bedeutung der Straße ab: Bei reinen Anwohnerstraßen fällt der Anteil höher aus, bei Hauptver kehrsstraßen geringer. Die Stadt Aich ach hat in ihrer Satzung die Anteile der Bürger so niedrig wie rechtlich mög lich gehalten. Er wird nun um fünf Prozent erhöht, weil einiges wie Wende hämmer und Beleuchtung nicht um gelegt wird. Für Härtefälle ist laut Wil helm Rottenkolber, Leiter der Fi nanzverwaltung, eine Art Ratenzahlung möglich, die sogenannte Verrentung. Im Einzelfall könnte der Beitrag auch erlassen werden. Das wäre dann der Fall, wenn der Beitrag das 0,4 fache des Grundstückswerts übersteigt.
Wiederkehrende Beiträge werden nicht für einzelne Straßen, sondern in sogenannten Einrichtungseinheiten er hoben. Diese festzulegen, ist laut Rottenkolber die größte Herausforde rung. Das könne zum Beispiel je nach Größe ein Ortsteil oder ein zusammen hängendes Gebiet sein. Alle Grund stücke, Gebäude und Verkehrsanlagen müssen dafür erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. In einer solchen Einrichtungseinheit zahlen dann die Anwohner jährlich Bei träge. Entweder wird der tatsächliche Ausbau in dem Gebiet auf die Beitrags zahler umgelegt oder der voraus sichtlich in den nächsten fünf Jahren an fallende Aufwand wird umgelegt und am Ende dieses Zeitraums genau abge rechnet. (bac)