Aichacher Nachrichten

Shoppen, bis der Zoll kommt

Im Urlaub ausgiebig einkaufen ist beliebt. Bei den Nachbarn in der EU hat der Zoll kaum was dagegen. Bei Mitbringse­ln aus der Ferne sieht das schon anders aus

- VON BERRIT GRÄBER

Parmesan aus Italien, Rotwein aus Frankreich, Schmuck aus Dubai, Zigarren aus Kuba: Viele Reisende nehmen gern Landestypi­sches aus dem Urlaub mit nach Hause. Innerhalb der Europäisch­en Union ist das in der Regel auch kein Problem. Das gilt vorerst auch noch für Großbritan­nien. Beim Überschrei­ten von Freimengen, bei Schmuggel und strikten SouvenirVe­rboten sieht es aber anders aus. Dann kann das Mitbringse­l teuer werden. Ein Überblick, was erlaubt ist – und wann der Ärger losgeht.

Was darf man innerhalb der Europäisch­en Union? Wer in ein EU-Land verreist, muss sich keinen Kopf machen, was Zoll und Abgaben angeht – solange er nur für sich einkauft. Zwischen den EU-Ländern besteht freier Warenverke­hr, von einigen Sondergebi­eten wie etwa den Kanarische­n Inseln abgesehen. Von überall sonst dürfen Reisende so viele neue Schuhe, Kleider, Käse, Wurst oder Schmuck mit nach Hause nehmen, wie sie wollen.

Gibt es Ausnahmen? Beschränku­ngen gelten für einige Genussmitt­el wie etwa Tabak, Alkohol und Kaffee. So sind EU-weit maximal 800 Zigaretten sowie 200 Zigarren als Mitbringse­l erlaubt, 110 Liter Bier, zehn Liter Likör oder Schnaps mit einem Alkoholgeh­alt von mehr als 22 Prozent. Für Einkäufe in Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen, Rumänien und Kroatien gibt es strengere Auflagen. Statt 800 dürfen Reisende aus diesen Ländern nur 300 Zigaretten steuerfrei mitbringen. Wer mit mehr erwischt wird, bekommt die Glimmstäng­el abgenommen und muss Tabaksteue­r nachbezahl­en.

Was gilt im Nicht-EU-Ausland? Kehren Urlauber mit dem Flugzeug oder Kreuzfahrt­schiff aus Ländern außerhalb der EU zurück, dürfen sie Waren im Wert von insgesamt 430 Euro abgabenfre­i mitbringen. Per Bahn oder Auto liegt das Limit bei 300 Euro pro Person. Urlauber unter 15 Jahren dürfen Einkäufe bis 175 Euro dabei haben. Wer keinen Ärger mit dem Zoll will, sollte beim Shoppen Quittungen aufheben. Teilbare Waren wie Zigaretten oder T-Shirts dürfen auf mehrere Reisende aufgesplit­tet werden. Das gilt aber nicht für die teure Luxusuhr aus der Schweiz, das Golf-Set aus den USA oder die Goldkette aus Dubai. Hochpreisi­ges muss verzollt werden, „ganz gleich, ob gekauft oder geschenkt“, erläutert Thomas Meister vom Hauptzolla­mt München.

Wie sieht es mit Fälschunge­n aus? Der Handel mit gefälschte­n Designerwa­ren ist verboten, Reisende sollten deshalb stets die Finger da- von lassen. Allerdings ist der Besitz bis zum Wert von 430 Euro pro Person nicht strafbar. Für Urlauber im Nicht-EU-Ausland heißt das: Ein wenig Designer-Imitat für den Privatgebr­auch ist erlaubt. Der Spielraum ist überrasche­nd großzügig. „Was zählt, ist der tatsächlic­h gezahlte Preis am Urlaubsort, nicht der Originalpr­eis daheim“, erläutert Meister. Bei Dutzenden imitierter Uhren plus massenweis­e Raubkopien in vielen Größen hört die Straffreih­eit aber schnell auf.

Was passiert, wenn Urlauber ihre Waren nicht verzollen? Reisende, die etwas zu verzollen haben, müssen auf Flughäfen den roten Ausgang nehmen. Marschiere­n sie zum grünen, ist die Entscheidu­ng zum Schmuggel schon gefallen. Werden Zollbeamte fündig, wird es unangenehm. Wer schmuggelt, hinterzieh­t Steuern und macht sich strafbar. Je höher das Einkommen, desto höher die Strafe. „Es soll weh tun“, sagt Fachmann Meister. Ab einem bestimmten Betrag wird ein Steuerstra­fverfahren eingeleite­t. Bei wie viel Euro das losgeht, ist das Geheimnis der Zollbehörd­en. Zur Orientieru­ng: Entdecken Beamte ein nicht angemeldet­es Laptop in der 1000-Euro-Kategorie, eine Luxusuhr oder wertvollen Goldschmuc­k, kann der Steuersünd­er einem Verfahren schon nicht mehr entrinnen. Wann wird es richtig teuer? Wer mit nicht deklariert­en Einkäufen bis 700 Euro erwischt wird, muss eine Pauschalst­euer von 17,5 Prozent zahlen. Dies gilt nicht nur für Raubkopien, sondern auch für wertvolle Originalwa­re aus dem NichtEU-Ausland. Hat der Urlauber Einkäufe von über 700 Euro dabei, kassiert der Zoll zwei Mal: 19 Prozent Einfuhrums­atzsteuer sowie einen Zollsatz je nach Warenart. Für Textilien liegt dieser beispielsw­eise bei bis zu 14 Prozent, für Goldschmuc­k bei 2,5, für Golfschläg­er bei 2,7 Prozent. Strafgelde­r kommen noch dazu. Allein am Airport München mussten Zollsünder 2016 knapp 900 Millionen Euro nachzahlen.

Welche Waren sind tabu? Milchprodu­kte, Käse oder Fleisch aus Nicht-EU-Ländern dürfen nicht eingeführt werden. Aus Arten-, Pflanzen- und Seuchensch­utzgründen ist außerdem Korallensc­hmuck verboten, genauso wie Muscheln aus der Karibik, Honigwaben aus der Türkei, Schnitzere­ien aus Elfenbein oder Gürtel aus Schlangenl­eder. Finden Zollbeamte etwas Verbotenes, wird die Ware eingezogen. Außerdem wird eine Vernichtun­gsgebühr von etwa fünf Euro pro Kilogramm fällig. Gleich mehrere tausend Euro muss zahlen, wer Produkte von Tieren und Pflanzen aus dem Washington­er Artenschut­zübereinko­mmen im Gepäck hat.

 ?? Foto: Sebastian Willnow, dpa ?? Reisende, die etwas zu verzollen haben, müssen auf Flughäfen den roten Ausgang nehmen. Marschiere­n sie zum grünen, ist die Entscheidu­ng zum Schmuggel schon gefallen. Allein am Airport München mussten Zollsünder 2016 knapp 900 Millionen Euro nachzahlen.
Foto: Sebastian Willnow, dpa Reisende, die etwas zu verzollen haben, müssen auf Flughäfen den roten Ausgang nehmen. Marschiere­n sie zum grünen, ist die Entscheidu­ng zum Schmuggel schon gefallen. Allein am Airport München mussten Zollsünder 2016 knapp 900 Millionen Euro nachzahlen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany