Asylbewerber ersticht Fünfjährigen
In einem Flüchtlingsheim tötet ein Mann aus Afghanistan ein kleines Kind. Der 41-Jährige ist ein Straftäter, der jahrelang in Haft saß. Und der deshalb eine Fußfessel trug
Unfassbare Bluttat in einer Asylbewerberunterkunft im Bayerischen Wald: Ein 41 Jahre alter Afghane brachte am Samstag einen fünf Jahre alten Buben in seine Gewalt – und verletzte ihn mit Messerstichen tödlich. Das Kind starb noch am Tatort. Auch die Mutter des Buben, eine 47-jährige Asylbewerberin aus Russland, griff der Messerstecher an. Sie überlebte die Attacke schwer verletzt. Die Polizei konnte den Angreifer nicht stoppen, sie gab acht Schüsse auf den Mann ab. Er starb durch einen Schuss in die Brust.
Am Montag wurde bekannt, dass der Täter, der in der Flüchtlingsunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang (Kreis Cham) den Buben ermordet hat, ein verurteilter Straftäter war. Er trug eine elektronische Fußfessel. Das teilten die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Der 41-jährige Afghane war als geduldeter Asylbewerber registriert.
Er war nach Informationen der Mittelbayerischen Zeitung im November 2005 ins Bundesgebiet ein- Mit Bescheid der Stadt München sei er am 13. Juli 2011 aus Deutschland ausgewiesen worden. Der Grund: eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung. Das Landgericht München I hatte gegen den Mann im Oktober 2009 eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten ausgesprochen.
Nachdem der Mann erfolgreich gegen seine Abschiebung geklagt hatte, sei 2014 ein Abschiebeverbot verhängt worden, teilte die Regierung der Oberpfalz mit. Der Mann habe damals erklärt, er sei zum Christentum konvertiert und müsse in seiner Heimat um sein Leben fürchten.
Nach seiner Haftentlassung 2015 kam der 41-Jährige in dem Asylbewerberheim in Arnschwang unter. Es kam zu einer weiteren Verurteilung – diesmal wegen „Erschleichens von Leistungen“bei einer Bahnfahrt im Februar 2016, also wegen Schwarzfahrens. Diesmal wurde eine Geldstrafe verhängt.
Wegen der Verurteilung als Brandstifter stand der Afghane unter sogenannter Führungsaufsicht. Per gerichtlichem Beschluss wurde ihm auferlegt, sich lediglich im Umgereist. feld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um dies zu kontrollieren, trug er die elektronische Fußfessel.
Die genauen Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar. Die schwer verletzte Mutter des getöteten Kindes befindet sich in stationärer Behandlung. Sie hat bei der Auseinandersetzung schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen erlitten. Sie ist derzeit nach Angaben der Polizei nicht vernehmungsfähig. „Es kann daher noch nicht abschließend gesagt werden, in welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam“, heißt es in der Pressemitteilung.
Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Buben sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock. Weitere Menschen – darunter einer der Polizisten – trugen ebenfalls einen Schock davon. Im Hinblick auf die tödlichen Schüsse geht die Staatsanwaltschaft bisher von einer Nothilfesituation aus. Die Ermittlungen wegen des Schusswaffengebrauchs führt das Landeskriminalamt. Es wird immer hinzugezogen, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen. (mit dpa)