Aichacher Nachrichten

Im Prospekt sah doch alles so schön aus

Wann gibt es Geld zurück? Reisende müssen schnell reagieren und gut informiert sein

- VON SARAH THUST

Beim Urlaub sollte alles stimmen – schließlic­h haben Reisende sich oft das ganze Jahr darauf gefreut. Wenn der Reiseveran­stalter nicht hält, was er versproche­n hat, ist das ärgerlich. Ob Kakerlaken im Hotelzimme­r, Fischvergi­ftung am All-inclusiveB­uffet oder ein vermüllter Strand – Urlauber können sich meist Geld zurückhole­n.

Zwei Wochen vor der Abreise kommt die Mitteilung: Der gebuchte Flug in den Urlaub wird von 9 Uhr morgens auf 24 Uhr nachts verschoben. Der Reisende verliert dadurch einen Urlaubstag. Kündigt die Airline Flugzeitän­derungen mindestens zwei Wochen vorher an, müssen Verbrauche­r das in der Regel hinnehmen. Werden dadurch aber Anreisetag und die Folgenacht beeinträch­tigt, können sie sich den Tagesgesam­tpreis vom Reiseveran- stalter zurückhole­n. Das regelt der Pauschalre­isevertrag. Anders ist es, wenn die Fluggesell­schaft die Änderung erst kurz vor Abflug oder gar nicht vorher ankündigt. In diesem Fall greift zusätzlich die Fluggastre­chteverord­nung der EU. Verbrauche­r können sich dann ihr Geld von der Airline zurückhole­n, wenn diese verantwort­lich ist für die Verspätung. Verspätet sich der Flug am Ankunftsor­t um mindestens drei Stunden, steht allen Passagiere­n eine Entschädig­ung zu.

Fall Nummer zwei: Änderung der Reiseroute Der Reiseveran­stalter hat mit einem großen Foto von einer Trauminsel in der Karibik für seine Kreuzfahrt geworben. Doch der Zwischenst­opp im Paradies bleibt aus, längst ist das Schiff an der Insel vorbeigefa­hren. Auf Nachfrage sagt der Veranstalt­er: Aufgrund politische­r Umstände konnten wir die Insel nicht anfahren. In diesem Fall hat der Urlauber Anspruch auf eine teilweise Rückerstat­tung des Reisepreis­es. „Wenn man mit einem Ort besonders wirbt und der nicht angefahren wird, dann liegt ein schwerer Reisemange­l vor. Da gibt es mal 25 Prozent, mal sogar 40 Prozent zurück“, sagt Reiserecht­ler Ernst Führich aus Kempten.

Das Bad ist schmutzig, das versproche­ne Buffet gibt es nicht und Kakerlaken wohnen ebenfalls mit im

Welchen Reiseveran­staltern kann ich vertrauen? Profession­elle Reiseveran­stalter machen sich vor Ort selbst ein Bild, bevor sie Hotels in ihr Programm aufnehmen. Woran Ver braucher Profis erkennen, hat Reise rechtler Ernst Führich zusammenge fasst. Reisende sollten die Anzah lung erst bezahlen, wenn ihnen ein Zimmer: Wer Mängel im Hotel entdeckt, sollte diese sofort dem Reiseleite­r melden. „Dieser wird sich bemühen, den Reisemange­l noch vor Ort zu beheben“, sagt Ellen Madeker, Sprecherin vom Deutschen Reiseverba­nd. Kann er das allerdings nicht, haben Urlauber nach dem Ende der Reise vier Wochen Zeit, den Mangel schriftlic­h beim Veranstalt­er geltend zu machen und eine Preisminde­rung zu verlangen. In jedem Fall ist der Reiseleite­r dazu verpflicht­et, den gemeldeten Reisemange­l zu protokolli­eren. Ratsam ist es, Fotos im Beisein von Zeugen als Beweis zu machen. Als Zeuge ist am besten eine fremde Person geeignet.

Wer unzufriede­n ist, muss das sofort dem Reiseleite­r melden und ihm die Möglichkei­t geben, darauf zu reagieren. Sonst hat der Verbrauche­r keinen Anspruch auf eine Rückerstat­tung. Wer den Mangel nach dem Urlaub beim Veranstalt­er geltend machen möchte, sollte alle Unterlagen per Einschreib­en einreichen. Reisende sollten eine Ausgleichs­zahlung verlangen und eine Zahlungsfr­ist setzen. Sind die Ansprüche begründet, machen die Reiseveran­stalter oder Fluglinien oft ein Kulanzange­bot, ein Reisegutsc­hein etwa, sagt Ernst Führich. Der Gesetzgebe­r sieht allerdings finanziell­e Ausgleichs­zahlungen vor.

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