Wenn Jugendliche das Schnapsverbot umgehen
Auf Volksfesten gelangen Minderjährige immer wieder an harten Alkohol. Ein Meringer Festwirt möchte das mit einer abgetrennten Bar künftig verhindern. Doch gibt es noch andere Probleme
Oans, zwoa, gsuffa – heißt es auf Volksfesten oft schon für Minderjährige. Immer wieder gelangen sie an harte Alkoholika, obwohl es das Jugendschutzgesetz verbietet. Zum Problem wurde es unlängst auf dem Meringer Volksfest. Ein junger Erwachsener, wohl gerade über 18 Jahre alt, hatte ein ganzes Tablett voll mit hochprozentigen Mixgetränken in der Bar bestellt und diese dann später im Festzelt an seine minderjährigen Freunde verteilt. Das gefiel Festwirt Burkhard Greiner und Barbetreiber Acky Resch gar nicht. Und weil solche und ähnliche Vorkommnisse kaum zu verhindern oder zu kontrollieren sind, wird in Mering das Barkonzept geändert.
Jugendliche, die durch den Freundeskreis, leichtsinnige Eltern oder diverse Tricks an hochprozentige Alkoholika kommen – damit hat auch Michaela Krämmer Erfahrung. „Niemand ist davor gefeit“, sagt die Zeltbetreiberin aus Landshut, die unter anderem auch in Königsbrunn und Schrobenhausen vertreten ist. „Die Teenager bringen Mischgetränke in Apfelsaftflaschen mit, denen man den Alkoholgehalt nicht ansieht“, sagt sie. Mit regelmäßigen Taschenkontrollen und geschultem Personal versuche man, solchen Tricks bereits frühzeitig nachzugehen. Aber nicht immer mit Erfolg.
Auf dem Augsburger Plärrer greifen die Verantwortlichen inzwischen zu restriktiveren Maßnahmen. „Wenn bei uns zwei 18-Jährige und vier 16-Jährige an einem Tisch sitzen, bekommen auch die beiden 18-Jährigen keine GoaßMaß ausgeschenkt“, betont beispielsweise Marina Mijatovic vom Schaller-Festzelt. Aber: Dass Unfug mit Alkohol getrieben wird, könne man auch hier nicht komplett verhindern.
Ein anderes Bild scheint sich indes in Friedberg abzuzeichnen. „Seit 17 Jahren haben wir keine Alkohol-Probleme mit Minderjährigen“, beteuert Festwirt Karl Asum. Wie das gelingt? Eine innerhalb des Zelts abgetrennte Bar. Zudem überwache Security-Personal das „berauschende“Treiben im Innen- und Außenbereich. „Auch die Bedienungen passen auf, dass kein Alko- hol an Minderjährige weitergereicht wird“, so Asum.
Die Zuständigkeit für eine Einhaltung des Jugendschutzgesetzes liegt bei den Jugendämtern in der Großstadt Augsburg und in den Landratsämtern. Wie Bernd Rickmann vom Kreisjugendamt Aichach-Friedberg erklärt, folge man dort einer doppelten, einer repressiven und einer präventiven Strategie. „Kommt es zu Verstößen gegen das Gesetz, können wir Bußgelder verhängen.“Doch versuche man, viel früher anzusetzen. Dazu hat das Kreisjugendamt ein Konzept erarbeitet mit Empfehlungen für Großveranstaltungen ab 1000 Besuchern.
Friedbergs kommunaler Jugendpfleger Matthias Matuschka erklärt: „Es sind unter anderem selbstverständliche Aspekte wie ein nüchternes Theken-, Einlass- und Sicherheitspersonal aufgezählt“. Daneben sich aber auch Auflagen, wie eine Bar räumlich von der Veranstaltung zu trennen oder das Alter der Besucher mithilfe von verschiedenfarbigen fälschungssicheren Armbändern oder Stempeln zu kennzeichnen. Das hat seine Wirkung, ist aber auch kein Allheilmittel, wie ein Vorfall vor wenigen Tagen zeigte: Da hatten sich Minderjährige die andersfarbigen Bänder für Über-18-Jährige besorgt.
Mit strengen Kontrollen ging es auch auf dem gerade zu Ende gegangenen Kühbacher Brauereifest zu. Es gab drei abgegrenzte „Sicherheitszonen“, die den Alkoholmissbrauch Minderjähriger auf ein Minimum reduzieren sollten. „Unterstützt wurden wir vom bayerischen Roten Kreuz und der Polizei“, sagt Umberto Freiherr von Beck-Peccoz. Nach seiner Bilanz hat die Abgrenzung funktioniert.
Sorgen bereitet dem BrauereiGeschäftsführer ein ganz anderer Aspekt: das Vorglühen. Hier greifen Jugendliche vorab zur Flasche und mixen sich den harten Alkohol selbst. Anschließend geht es „auf die Piste“– den Schnaps im Gepäck. Der wird dann unterwegs getrunken. Das Phänomen ist nicht neu. „Die Jugendlichen kommen angetrunken aufs Volksfest, bestellen noch eine Maß Bier und müssen anschließend ins Krankenhaus gebracht werden“, berichtet Michaela Kämmerer. Die Diagnose ist dann schnell fatal: Alkoholvergiftung.
Als „Unart“beklagt das auch Merings Barbetreiber Resch. Dahinter steckt seiner Ansicht nach eine gestörte Trinkmentalität der Jugendlichen. „Eine Tendenz, die sich auf vielen Veranstaltungen abzeichnet“, betont er – darunter auch auf Faschingsfesten, Open-Air-Parfänden tys oder Freiluftkinos. Es sei schwierig, dem Vorglühen entgegenzutreten, erklärt Jugendpfleger Matuschka. Festzeltbetriebe oder Gemeinden könnten nicht in die Verantwortung gezogen werden. „Natürlich kann man stark alkoholisierten Jugendlichen den Eintritt in das Zelt verweigern.“
Mit Blick auf die nächste Festsaison denkt man nun also auch in Mering über eine eingefriedete Bar nach. Ob ein solches „Ghetto“der Stimmung gut tut? Acky Resch ist skeptisch. „Es geht zulasten der Geselligkeit und der Atmosphäre. Aber wir müssen reagieren, bevor etwas passiert.“Resch will auch die Eltern in die Pflicht nehmen: „Sie müssen in Sachen Alkohol ihren Kindern ein Vorbild sein.“Eine Meinung, die er wohl mit allen Festzeltbetreibern in der Region teilt. Und mit der Polizei.