Wenn der Steuerberater unsauber arbeitet
Die Steuererklärung ist für viele ein unliebsamer Pflichtakt. Umso besser, wenn sie ein Fachmann übernimmt. Doch nicht jeder ist vertrauenswürdig, wie ein Fall am Amtsgericht zeigt
Mit gesenktem Kopf saß er auf der Anklagebank im Aichacher Amtsgericht. Ein 54-jähriger Steuerberater soll Gelder eines Kunden veruntreut haben. So lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Nachdem der Angeklagte die Einkommenssteuererklärung eines Kunden zu spät eingereicht hatte und damit Nachzahlungen in Höhe von 2700 Euro verursachte, meldete er den Schaden seiner Versicherung. Die überwies ihm den Betrag. Doch anstatt das Geld vorschriftsmäßig an den geschädigten Mandanten weiterzuleiten, tilgte der 54-Jährige eigene Schulden.
Zwar steckte keine betrügerische Absicht dahinter und der Angeklagte beteuerte, er werde das Geld schnell zurückzahlen. Dennoch zeigt der Fall, wie wichtig es ist, sich bei der Suche nach dem passenden Steuerberater gut zu informieren. Denn nicht jeder Fachmann erfüllt die individuellen Anforderungen. „Ich bekomme häufig Anfragen, ob einen guten Steuerberater empfehlen könne“, sagt Wolfgang Kohl vom Bund der Steuerzahler in München. „Aber das ist nicht so einfach, denn es ist eine sehr individuelle Entscheidung.“Bei der Suche nach dem passenden Berater sei es zunächst einmal wichtig, nach steuerlichen Interessen zu selektieren. Denn die meisten Berater hätten einen Branchenschwerpunkt wie Handwerk oder Gastronomie. „Das ist besonders für Selbstständige relevant“, betont Kohl. Aber auch Spezialgebiete wie Vermögensplanung oder Altersvorsorge sind bei der Wahl des Steuerberaters entscheidend. Eine entsprechend gezielte Suche bietet die Steuerberaterkammer München auf ihre Internetseite an. Allein in Aichach sind dort acht Steuerberater gelistet.
Hat man sich durch die verschiedenen Angebote geklickt und sich für einen Berater entschieden, empfiehlt Kohl ein unverbindliches Gespräch. „Nur so kann man feststellen, ob die Chemie stimmt“, sagt er. Gegenseitiges Vertrauen sei wichtig, denn ein Steuerberater hat Einblick in die finanzielle Situation seines Mandanten. Preisgeben darf er die persönlichen Informationen nicht, denn für ihn gilt die gesetzliche Schweigepflicht. „Auch bei fehlender oder falscher Beratung ist er haftbar“, sagt Kohl.
Technische Hilfsmittel wie Computerprogramme
Um die Suche nach dem passenden Steuerberater zu erleichtern, vertrauen viele auf Empfehlungen von Freunden oder Verwandten. Aber davon rät Kohl ab. Eine Empfehlung setzte gewisse Grundkenntnisse voraus. Die seien oft nicht vorhanden und die Empfehlung damit unqualifiziert. Stattdessen setzt Kohl auf Eigeninitiative. „Wer sich selbst in die Materie einarbeitet, kann leichter feststellen, wie gut oder schlecht er beraten wird“, betont er. Es sei die Aufgabe des Steuerberaters, die Steuerbelastung seines Mandanten zu verringern. „Aber wenn man keine Ahnung von der Steuererklärung hat, unterich schreibt man quasi einen Blankoscheck.“Um sich über die verschiedenen Möglichkeiten, wie sich Steuern sparen lassen, zu informieren, gibt es Hilfsangebote. So berät der Bund der Steuerzahler, wann sich welche Kosten oder Sonderausgaben absetzen lassen. Privatleute können sich auch an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Anders als der Bund der Steuerzahler sind die auch berechtigt, Steuererklärungen anzufertigen. „Die Vereine sind oft eine preisgünstige Alternative“, sagt Kohl. Wer die Steuererklärung selbst machen will, kann sich technischer Hilfsmittel wie dem WisoSparbuch oder dem Taxman bedienen. Die Computerprogramme kosten zwar, aber das Geld in ein solches Programm ist laut Kohl gut investiert.
Für den angeklagten Steuerberater lautete das Urteil am Ende 90 Tagessätze zu je 15 Euro. „Ich werde den Schaden meines Mandanten auf jeden Fall begleichen“, sagte er. „Ich will wieder auf die Beine kommen, aber es ist ein steiniger Weg.“