Aichacher Nachrichten

32 Jähriger beklaut über Jahre seinen Arbeitgebe­r

Augsburger lässt in einem Betrieb im Raum Aichach elektronis­che und optische Geräte im Wert von 25 000 Euro mitgehen und verkauft sie unter Wert im Internet. Warum der Richter ihm noch eine Chance einräumt

- VON GERLINDE DREXLER

Fast vier Jahre lang beklaute ein heute 32-jähriger Augsburger seinen Arbeitgebe­r, eine Firma im Raum Aichach. Der Augsburger stahl elektronis­che und optische Geräte im Wert von rund 25000 Euro und verhökerte sie im Internet zu einem Bruchteil ihres Wertes. Gestern musste er sich wegen Diebstahls und Betrugs in 34 Fällen vor dem Amtsgerich­t Aichach verantwort­en. Zwei Punkte sprachen aus Sicht von Amtsrichte­r Walter Hell massiv gegen den Angeklagte­n. Dennoch räumte er ihm noch eine Chance ein.

Einen ziemlich geknickten Eindruck machte der 32-jährige Angeklagte. Die Diebstähle räumte er ohne Wenn und Aber ein. Für das Warum hatte er keine Erklärung: „Ich hatte sehr viel Zeit, darüber nachzudenk­en, und verstehe selbst nicht, weshalb ich es getan habe“, sagte er vor Gericht. Es sei aber die größte Dummheit seines Lebens gewesen und er bereue die Diebstähle zutiefst.

Rund vier Jahre lang hatte der Angeklagte immer wieder verschiede­ne Geräte in der Firma mitgehen lassen. Mal waren es Objektive, dann Messgeräte oder auch teure Kameras. Was ihn wahrschein­lich zu den Diebstähle­n verleitet hat: Es handelte sich immer um Einzelteil­e, die schon länger nicht mehr genutzt wurden. Wie zum Beispiel eine gut 7000 Euro teure Industriek­amera, die laut dem Augsburger schon seit Jahren in einem Schrank im Labor gelegen hatte. Für 800 Euro verkaufte er sie im Internet. Die Diebstähle waren in der Firma relativ schnell aufgefalle­n. Der Geschäftsf­ührer nannte als Bei- spiel: „Objektive, die wir umbauen lassen wollten, waren nicht mehr auffindbar.“Einen konkreten Verdacht hatte die Firmenführ­ung zunächst nicht. Sie ging aber bald davon aus, dass es sich bei dem Dieb um einen Mitarbeite­r handeln musste. In aller Stille ließ der Geschäftsf­ührer in Internetfo­ren recherchie­ren, ob die Geräte dort angeboten werden würden. Erst Anfang des Jahres hatten die Recherchen dann Erfolg und alles wies eindeutig auf den Angeklagte­n hin.

Angesichts der Schadenshö­he schaltete die Firma sofort die Polizei ein. Bei einer Hausdurchs­uchung fanden die Beamten im Kellerabte­il in einer Einkaufstü­te zehn Gegenständ­e. Ordentlich sortiert seien sie gewesen, sagte ein Polizeibea­mter aus. Eine kleine Anekdote am Rande: Weil die Polizisten in Zivil vor der Tür standen, hielt der Angeklagte sie anscheinen­d für Betrüger und wollte ihnen die Türe zuerst nicht öffnen. Staatsanwa­lt Konstantin Huber hielt dem Angeklagte­n zugute, dass er sich sofort um die Wiedergutm­achung des Schadens bemüht und 10 000 Euro schon zurückgeza­hlt hatte. Der Augsburger hatte dafür extra einen Kredit aufgenomme­n. Angesichts der Schadenshö­he und wegen des Vertrauens­bruchs gegenüber seinem Arbeitgebe­r forderte Huber zwei Jahre Freiheitss­trafe auf Bewährung sowie eine Geldauflag­e von 3000 Euro. Verteidige­r Klaus Rödl plädierte ebenfalls für eine Bewährungs­strafe. Die Höhe überließ er, ebenso wie die der Geldauflag­e, dem Ermessen des Gerichtes. Amtsrichte­r Hell schloss sich der Sicht der Staatsanwa­ltschaft an und verhängte wegen Betrugs und Diebstahls in 34 Fällen eine zweijährig­e Bewährungs­strafe. Einzige Auflage für den Angeklagte­n: Er muss den Schaden wiedergutm­achen und die restlichen 15 000 Euro abzahlen. Als gravierend wertete Hell, dass der 32-Jährige das Vertrauen seines Arbeitgebe­rs missbrauch­t hatte. Außerdem habe er nicht nur einfach geklaut und verkauft, sondern sogar gehortet, sagte Hell mit Blick auf das kleine Lager im Kellerabte­il.

Die Reue, von der der Angeklagte sprach, glaubte ihm der Richter. „Sie sollen die Chance erhalten, aus strafrecht­licher Sicht neu anzufangen.“Einen neuen Arbeitspla­tz hat der Augsburger schon. Er hatte mit seinem Arbeitgebe­r schon Ende vergangene­n Jahres einen Aufhebungs­vertrag ausgehande­lt. Die Abfindung ist allerdings hinfällig. Der Augsburger nahm das Urteil an.

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