32 Jähriger beklaut über Jahre seinen Arbeitgeber
Augsburger lässt in einem Betrieb im Raum Aichach elektronische und optische Geräte im Wert von 25 000 Euro mitgehen und verkauft sie unter Wert im Internet. Warum der Richter ihm noch eine Chance einräumt
Fast vier Jahre lang beklaute ein heute 32-jähriger Augsburger seinen Arbeitgeber, eine Firma im Raum Aichach. Der Augsburger stahl elektronische und optische Geräte im Wert von rund 25000 Euro und verhökerte sie im Internet zu einem Bruchteil ihres Wertes. Gestern musste er sich wegen Diebstahls und Betrugs in 34 Fällen vor dem Amtsgericht Aichach verantworten. Zwei Punkte sprachen aus Sicht von Amtsrichter Walter Hell massiv gegen den Angeklagten. Dennoch räumte er ihm noch eine Chance ein.
Einen ziemlich geknickten Eindruck machte der 32-jährige Angeklagte. Die Diebstähle räumte er ohne Wenn und Aber ein. Für das Warum hatte er keine Erklärung: „Ich hatte sehr viel Zeit, darüber nachzudenken, und verstehe selbst nicht, weshalb ich es getan habe“, sagte er vor Gericht. Es sei aber die größte Dummheit seines Lebens gewesen und er bereue die Diebstähle zutiefst.
Rund vier Jahre lang hatte der Angeklagte immer wieder verschiedene Geräte in der Firma mitgehen lassen. Mal waren es Objektive, dann Messgeräte oder auch teure Kameras. Was ihn wahrscheinlich zu den Diebstählen verleitet hat: Es handelte sich immer um Einzelteile, die schon länger nicht mehr genutzt wurden. Wie zum Beispiel eine gut 7000 Euro teure Industriekamera, die laut dem Augsburger schon seit Jahren in einem Schrank im Labor gelegen hatte. Für 800 Euro verkaufte er sie im Internet. Die Diebstähle waren in der Firma relativ schnell aufgefallen. Der Geschäftsführer nannte als Bei- spiel: „Objektive, die wir umbauen lassen wollten, waren nicht mehr auffindbar.“Einen konkreten Verdacht hatte die Firmenführung zunächst nicht. Sie ging aber bald davon aus, dass es sich bei dem Dieb um einen Mitarbeiter handeln musste. In aller Stille ließ der Geschäftsführer in Internetforen recherchieren, ob die Geräte dort angeboten werden würden. Erst Anfang des Jahres hatten die Recherchen dann Erfolg und alles wies eindeutig auf den Angeklagten hin.
Angesichts der Schadenshöhe schaltete die Firma sofort die Polizei ein. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten im Kellerabteil in einer Einkaufstüte zehn Gegenstände. Ordentlich sortiert seien sie gewesen, sagte ein Polizeibeamter aus. Eine kleine Anekdote am Rande: Weil die Polizisten in Zivil vor der Tür standen, hielt der Angeklagte sie anscheinend für Betrüger und wollte ihnen die Türe zuerst nicht öffnen. Staatsanwalt Konstantin Huber hielt dem Angeklagten zugute, dass er sich sofort um die Wiedergutmachung des Schadens bemüht und 10 000 Euro schon zurückgezahlt hatte. Der Augsburger hatte dafür extra einen Kredit aufgenommen. Angesichts der Schadenshöhe und wegen des Vertrauensbruchs gegenüber seinem Arbeitgeber forderte Huber zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3000 Euro. Verteidiger Klaus Rödl plädierte ebenfalls für eine Bewährungsstrafe. Die Höhe überließ er, ebenso wie die der Geldauflage, dem Ermessen des Gerichtes. Amtsrichter Hell schloss sich der Sicht der Staatsanwaltschaft an und verhängte wegen Betrugs und Diebstahls in 34 Fällen eine zweijährige Bewährungsstrafe. Einzige Auflage für den Angeklagten: Er muss den Schaden wiedergutmachen und die restlichen 15 000 Euro abzahlen. Als gravierend wertete Hell, dass der 32-Jährige das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht hatte. Außerdem habe er nicht nur einfach geklaut und verkauft, sondern sogar gehortet, sagte Hell mit Blick auf das kleine Lager im Kellerabteil.
Die Reue, von der der Angeklagte sprach, glaubte ihm der Richter. „Sie sollen die Chance erhalten, aus strafrechtlicher Sicht neu anzufangen.“Einen neuen Arbeitsplatz hat der Augsburger schon. Er hatte mit seinem Arbeitgeber schon Ende vergangenen Jahres einen Aufhebungsvertrag ausgehandelt. Die Abfindung ist allerdings hinfällig. Der Augsburger nahm das Urteil an.