Aichacher Nachrichten

Räumungskl­age gegen Michelauer Tierstadel: Vergleich scheitert

Der vom Zivilricht­er in Aichach vorgeschla­gene Vergleich kommt nicht zustande. Nun muss der Richter entscheide­n

-

Über die Räumungskl­age gegen die Betreiber des Hobbybauer­nhofes im Weiler Michelau bei Adelzhause­n wird das Zivilgeric­ht in Aichach entscheide­n müssen. Wie das Gericht auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, kam der von Richter Axel Hellriegel bei der Verhandlun­g am Dienstag vor drei Wochen vorgeschla­gene Vergleich nicht zustande.

Das Ehepaar Monika und Thomas Malcher, das den sogenannte­n Michelauer Tierstadel betreibt, hätte sich mit dem Vergleich dazu verpflicht­et, die Tiere zu entfernen und das Anwesen bis zum 1. März 2018 zu räumen (wir berichtete­n). Doch die beiden lehnten den Vergleich ab.

Der Richter hatte die Malchers eindringli­ch gebeten, über seinen Vorschlag nachzudenk­en. „Im Falle einer Verurteilu­ng reden wir über eine Kündigungs­frist von drei Monaten. Dann wird alles ein bisschen knapp“, sagte er. Hellriegel stellte damals klar, dass er einen Erfolg der Klage für wahrschein­licher hielt, als dass sie abgewiesen würde. Vor allem gelte der Kündigungs­schutz nur für den Wohnraum, nicht aber für die Tiere, machte Hellriegel deutlich. Selbst wenn die Räumungskl­age abgewiesen würde, könne der Vermieter den Mietern den Stall kündigen.

Thomas Malcher begründete auf Nachfrage unserer Zeitung die Ablehnung des Vergleichs damit, dass er und seine Frau den Hof so betrieben, wie es bei Mietbeginn besprochen worden sei. Nach damaliger Absprache sei Tierhaltun­g auf dem Hof erlaubt, sagt Malcher. Über deren Zahl sei nicht gesprochen worden. Die Malchers sehen sich nach wie vor im Recht. Sollte die Räumungskl­age vor dem Zivilgeric­ht in Aichach Erfolg haben, wollen sie in Berufung gehen.

Der Vermieter hatte gegen die Malchers eine Räumungskl­age erwirkt. Das Paar legte dagegen Widerspruc­h ein. Das Problem: Es gibt keinen schriftlic­hen Mietvertra­g. Die beiden Parteien besiegelte­n ihr Mietverhäl­tnis quasi per Handschlag. Für die Vermieter war klar, dass das Ehepaar nur mit wenigen kleineren Tieren auf den Bauernhof ziehen würde. Von dem großen Nebengebäu­de stellten sie einen Teil als Stall zur Verfügung. Von einer Zucht gingen sie nicht aus. Das wiederum aber war für die neuen Mieter klar. Sie wollten eine Minischwei­nzucht starten und glaubten, die Vermieter seien darüber im Bilde. Die Minischwei­nzucht hat das Ehepaar inzwischen wieder aufgegeben. Der Bestand aller ihrer Tiere ist auf etwa 50 angewachse­n. Das Verhältnis von Mietern und Vermietern ist zerrüttet.

Nun, da der Vergleich nicht zustande gekommen ist, muss Hellriegel über die Räumungskl­age entscheide­n. Der sogenannte Verkündigu­ngstermin ist dem Gericht zufolge für Dienstag, 27. Juni, vorgesehen. (nsi/drx)

Newspapers in German

Newspapers from Germany