Räumungsklage gegen Michelauer Tierstadel: Vergleich scheitert
Der vom Zivilrichter in Aichach vorgeschlagene Vergleich kommt nicht zustande. Nun muss der Richter entscheiden
Über die Räumungsklage gegen die Betreiber des Hobbybauernhofes im Weiler Michelau bei Adelzhausen wird das Zivilgericht in Aichach entscheiden müssen. Wie das Gericht auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, kam der von Richter Axel Hellriegel bei der Verhandlung am Dienstag vor drei Wochen vorgeschlagene Vergleich nicht zustande.
Das Ehepaar Monika und Thomas Malcher, das den sogenannten Michelauer Tierstadel betreibt, hätte sich mit dem Vergleich dazu verpflichtet, die Tiere zu entfernen und das Anwesen bis zum 1. März 2018 zu räumen (wir berichteten). Doch die beiden lehnten den Vergleich ab.
Der Richter hatte die Malchers eindringlich gebeten, über seinen Vorschlag nachzudenken. „Im Falle einer Verurteilung reden wir über eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Dann wird alles ein bisschen knapp“, sagte er. Hellriegel stellte damals klar, dass er einen Erfolg der Klage für wahrscheinlicher hielt, als dass sie abgewiesen würde. Vor allem gelte der Kündigungsschutz nur für den Wohnraum, nicht aber für die Tiere, machte Hellriegel deutlich. Selbst wenn die Räumungsklage abgewiesen würde, könne der Vermieter den Mietern den Stall kündigen.
Thomas Malcher begründete auf Nachfrage unserer Zeitung die Ablehnung des Vergleichs damit, dass er und seine Frau den Hof so betrieben, wie es bei Mietbeginn besprochen worden sei. Nach damaliger Absprache sei Tierhaltung auf dem Hof erlaubt, sagt Malcher. Über deren Zahl sei nicht gesprochen worden. Die Malchers sehen sich nach wie vor im Recht. Sollte die Räumungsklage vor dem Zivilgericht in Aichach Erfolg haben, wollen sie in Berufung gehen.
Der Vermieter hatte gegen die Malchers eine Räumungsklage erwirkt. Das Paar legte dagegen Widerspruch ein. Das Problem: Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag. Die beiden Parteien besiegelten ihr Mietverhältnis quasi per Handschlag. Für die Vermieter war klar, dass das Ehepaar nur mit wenigen kleineren Tieren auf den Bauernhof ziehen würde. Von dem großen Nebengebäude stellten sie einen Teil als Stall zur Verfügung. Von einer Zucht gingen sie nicht aus. Das wiederum aber war für die neuen Mieter klar. Sie wollten eine Minischweinzucht starten und glaubten, die Vermieter seien darüber im Bilde. Die Minischweinzucht hat das Ehepaar inzwischen wieder aufgegeben. Der Bestand aller ihrer Tiere ist auf etwa 50 angewachsen. Das Verhältnis von Mietern und Vermietern ist zerrüttet.
Nun, da der Vergleich nicht zustande gekommen ist, muss Hellriegel über die Räumungsklage entscheiden. Der sogenannte Verkündigungstermin ist dem Gericht zufolge für Dienstag, 27. Juni, vorgesehen. (nsi/drx)