Radler fährt über rote Ampel und landet im Gefängnis
59-Jähriger ist nicht nur mit dem Rad betrunken unterwegs. Ohne Führerschein fährt er ein fremdes Auto
Immer wieder war der heute 59-Jährige aus dem nördlichen Landkreis betrunken mit dem Auto oder seinem Fahrrad unterwegs. Das brachte ihn direkt ins Gefängnis.
So fuhr er im September 2016 betrunken mit dem Fahrrad. Ein paar Tage später erwischte ihn die Polizei alkoholisiert am Steuer eines Autos, das ihm nicht einmal gehörte. Da er vor Kurzem nicht zum ersten Mal wegen fahrlässiger Trunkenheit vor dem Amtsgericht Aichach gestanden hatte, kam der 59-Jährige diesmal nicht mehr mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon.
Als der Mann im September 2016 mit seinem E-Bike an einer Kreuzung in Gersthofen eine Straße überquerte, stand die Polizei direkt gegenüber und sah zu. Bei Rot sei er über die ganze Fahrbahn auf den Fußgängerweg gefahren und dann weiter über die rote Fußgängerampel, sagte ein Polizeibeamter vor Gericht aus. Als die Beamten den Radler aufhielten, fiel ihnen Alkoholgeruch auf. Eine Blutprobe ergab später knapp 1,6 Promille. Drei Halbe und „ein paar Schnäpsle“habe er auf einer Geburtstagsfeier von Bekannten getrunken, gab der Angeklagte vor Gericht zu.
Dass er den Heimweg stark angetrunken auf dem Fahrrad antrat, fand der 59-Jährige nicht weiter schlimm: „Ich bin langsam gefahren.“Außerdem habe er nur Seitenstraßen und Radwege benutzt. Ein paar Tage später war er mit dem Rad bei einem Getränkemarkt. Ein Zeuge sah ihn mit einem Bier im Garten sitzen, wo er über Politik und Behörden schimpfte.
Als Nächstes sah er ihn mit einem Auto vom Hof fahren. Der Besitzer des Wagens war kurz vorher gekommen, hatte das Auto abgestellt und den Schlüssel steckenlassen. Noch immer etwas fassungslos erzählte er vor Gericht, wie der Angeklagte kam, in sein Auto einstieg und wegfuhr: „Ich bin ihm noch nachgelaufen, aber er hat Gas gegeben.“
Nach etwa zehn Minuten war der 59-Jährige wieder da, stellte das Auto ab und wollte sich auf sein Fahrrad setzen. Das verhinderten Kunden des Getränkemarktes, die bereits die Polizei gerufen hatten. Er sei Coupé-Fan, erklärte der Angeklagte vor Gericht die spontane Fahrt mit dem Auto, dessen Besitzer er gar nicht kannte. Er hatte sich nicht nur ungefragt hinters Steuer gesetzt. Er hatte auch keinen Führerschein. Dafür aber einen Promillewert von über 1,5.
Die Frage von Amtsrichter Walter Hell, ob er ein Alkoholproblem habe, beantwortete der Angeklagte mit „kann sein“. Es war jedenfalls nicht das erste Mal, dass er wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vor Gericht stand. Er war deswegen schon zu Geldstrafen und im vergangenen Jahr zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Mit seinem Verhalten habe der Angeklagte demonstriert, dass ihn diese Verurteilungen nicht von Straftaten abhielten, sagte Staatsanwalt Konstantin Huber. Er sprach sich deshalb für eine Haftstrafe von zehn Monaten aus, „um ihm das Unrecht seiner Taten vor Augen zu führen“. Außerdem plädierte er für eine dreijährige Sperre, bevor der Angeklagte wieder einen Führerschein beantragen kann.
Verteidiger Reinhard Baade wies darauf hin, dass auch nüchterne Verkehrsteilnehmer bei Rot über Ampeln fahren. Er beantragte Freispruch für diesen Anklagepunkt. Im Fall der Autofahrt überließ er die Höhe der Strafe dem Ermessen des Gerichts. Baade regte an, die massive Alkoholabhängigkeit seines Mandanten zu berücksichtigen.
Amtsrichter Walter Hell verurteilte den 59-Jährigen zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe und verhängte eine dreijährige Führerscheinsperre. Der Richter sagte zu dem Angeklagten: „Ihnen fehlt das Bewusstsein, dass Sie auch mit dem Rad nicht betrunken fahren dürfen.“
„Ich bin ihm noch nachgelaufen, aber er hat Gas gegeben.“
Aussage eines Zeugen