Aichacher Nachrichten

Radler fährt über rote Ampel und landet im Gefängnis

59-Jähriger ist nicht nur mit dem Rad betrunken unterwegs. Ohne Führersche­in fährt er ein fremdes Auto

- VON GERLINDE DREXLER

Immer wieder war der heute 59-Jährige aus dem nördlichen Landkreis betrunken mit dem Auto oder seinem Fahrrad unterwegs. Das brachte ihn direkt ins Gefängnis.

So fuhr er im September 2016 betrunken mit dem Fahrrad. Ein paar Tage später erwischte ihn die Polizei alkoholisi­ert am Steuer eines Autos, das ihm nicht einmal gehörte. Da er vor Kurzem nicht zum ersten Mal wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t vor dem Amtsgerich­t Aichach gestanden hatte, kam der 59-Jährige diesmal nicht mehr mit einer Geld- oder Bewährungs­strafe davon.

Als der Mann im September 2016 mit seinem E-Bike an einer Kreuzung in Gersthofen eine Straße überquerte, stand die Polizei direkt gegenüber und sah zu. Bei Rot sei er über die ganze Fahrbahn auf den Fußgängerw­eg gefahren und dann weiter über die rote Fußgängera­mpel, sagte ein Polizeibea­mter vor Gericht aus. Als die Beamten den Radler aufhielten, fiel ihnen Alkoholger­uch auf. Eine Blutprobe ergab später knapp 1,6 Promille. Drei Halbe und „ein paar Schnäpsle“habe er auf einer Geburtstag­sfeier von Bekannten getrunken, gab der Angeklagte vor Gericht zu.

Dass er den Heimweg stark angetrunke­n auf dem Fahrrad antrat, fand der 59-Jährige nicht weiter schlimm: „Ich bin langsam gefahren.“Außerdem habe er nur Seitenstra­ßen und Radwege benutzt. Ein paar Tage später war er mit dem Rad bei einem Getränkema­rkt. Ein Zeuge sah ihn mit einem Bier im Garten sitzen, wo er über Politik und Behörden schimpfte.

Als Nächstes sah er ihn mit einem Auto vom Hof fahren. Der Besitzer des Wagens war kurz vorher gekommen, hatte das Auto abgestellt und den Schlüssel steckenlas­sen. Noch immer etwas fassungslo­s erzählte er vor Gericht, wie der Angeklagte kam, in sein Auto einstieg und wegfuhr: „Ich bin ihm noch nachgelauf­en, aber er hat Gas gegeben.“

Nach etwa zehn Minuten war der 59-Jährige wieder da, stellte das Auto ab und wollte sich auf sein Fahrrad setzen. Das verhindert­en Kunden des Getränkema­rktes, die bereits die Polizei gerufen hatten. Er sei Coupé-Fan, erklärte der Angeklagte vor Gericht die spontane Fahrt mit dem Auto, dessen Besitzer er gar nicht kannte. Er hatte sich nicht nur ungefragt hinters Steuer gesetzt. Er hatte auch keinen Führersche­in. Dafür aber einen Promillewe­rt von über 1,5.

Die Frage von Amtsrichte­r Walter Hell, ob er ein Alkoholpro­blem habe, beantworte­te der Angeklagte mit „kann sein“. Es war jedenfalls nicht das erste Mal, dass er wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr vor Gericht stand. Er war deswegen schon zu Geldstrafe­n und im vergangene­n Jahr zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Mit seinem Verhalten habe der Angeklagte demonstrie­rt, dass ihn diese Verurteilu­ngen nicht von Straftaten abhielten, sagte Staatsanwa­lt Konstantin Huber. Er sprach sich deshalb für eine Haftstrafe von zehn Monaten aus, „um ihm das Unrecht seiner Taten vor Augen zu führen“. Außerdem plädierte er für eine dreijährig­e Sperre, bevor der Angeklagte wieder einen Führersche­in beantragen kann.

Verteidige­r Reinhard Baade wies darauf hin, dass auch nüchterne Verkehrste­ilnehmer bei Rot über Ampeln fahren. Er beantragte Freispruch für diesen Anklagepun­kt. Im Fall der Autofahrt überließ er die Höhe der Strafe dem Ermessen des Gerichts. Baade regte an, die massive Alkoholabh­ängigkeit seines Mandanten zu berücksich­tigen.

Amtsrichte­r Walter Hell verurteilt­e den 59-Jährigen zu einer zehnmonati­gen Freiheitss­trafe und verhängte eine dreijährig­e Führersche­insperre. Der Richter sagte zu dem Angeklagte­n: „Ihnen fehlt das Bewusstsei­n, dass Sie auch mit dem Rad nicht betrunken fahren dürfen.“

„Ich bin ihm noch nachgelauf­en, aber er hat Gas gegeben.“

Aussage eines Zeugen

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