Aichacher Nachrichten

Mit 2,3 Promille von der Straße abgekommen

Nach einer feuchtfröh­lichen Party steigt er ins Auto und kracht bei Blumenthal in die Leitplanke. Danach fährt er in den Graben

- VON GERLINDE DREXLER

Ordentlich getrunken hatte ein heute 21-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Anfang April bei einer Feier. Mit knapp 2,3 Promille setzte er sich danach hinters Steuer, um heimzufahr­en. Dabei kam er in einer Linkskurve von der Straße ab und schrammte an der Leitplanke entlang. Wegen fahrlässig­er Gefährdung des Straßenver­kehrs musste er sich nun am Amtsgerich­t Aichach vor Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse verantwort­en. Dazu kam auch noch der Vorwurf des unerlaubte­n Entfernens vom Unfallort.

Vor Gericht berichtete der 21-Jährige von einer feuchtfröh­lichen Party mit Trinkspiel­en, die er vor der Autofahrt mit Freunden gefeiert. Reumütig bekannte er vor der Richterin: „Ich habe ein bisschen über die Stränge geschlagen.“Normalerwe­ise ruft er in so einem Fall daheim an und lässt sich von seiner Mutter abholen. Diesmal war jedoch der Akku seines Handys leer.

Was dann geschah, wusste der Angeklagte nur aus zweiter Hand. Während die anderen der Gruppe anscheinen­d noch in eine Diskothek wollten, habe er gesagt, dass er sich nicht gut fühle und heimwolle, sagte der 21-Jährige vor Gericht aus. „Ich bin anscheinen­d ins Auto eingestieg­en.“Einen Moment lang ließ der Angeklagte, der ohne Rechtsanwa­lt erschienen war, das Gesagte auf sich wirken und sagte dann kopfschütt­elnd: „Das klingt so dumm.“

Auf der Heimfahrt verlor er die Kontrolle über seinen Wagen und schlittert­e in einer abschüssig­en Kurve bei Blumenthal (Aichach) an den Leitplanke­n entlang. Daran kann sich der 21-Jährige noch dunkel erinnern. Auch daran, dass er das Auto noch ein Stück weiter von der Straße wegfahren wollte, um niemanden zu gefährden. Dabei machte ihm der Alkohol jedoch einen Strich durch die Rechnung. Das Resultat: Er fuhr den Wagen komplett in den Graben.

Als kurz darauf ein Auto anhielt, konnte der 21-Jährige mit dem Handy der Insassen seine Mutter anrufen. Irgendwie habe er unter Schock gestanden, erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht. „Ich wollte so schnell wie möglich heim“, wusste er noch. Seine Mutter kam und sicherte offenbar die Unfallstel­le mit einem Warndreiec­k ab.

So jedenfalls fand die Polizei sie kurz darauf vor. An sechs bis sieben

An der Leitplanke entlangges­chlittert Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüch­tig

Leitplanke­nfeldern war der Angeklagte entlangges­chrammt und hatte Stützpfost­en beschädigt. Rund 2000 Euro betrug der Schaden. Über das Kennzeiche­n kamen die Beamten schnell auf den 21-Jährigen. Als sie bei ihm daheim auftauchte­n, lag er schlafend im Bett. Wegen des Alkohols sei es schwierig gewesen, ihn wach zu bekommen, erinnerte sich ein Polizeibea­mter, der vor Gericht aussagte. Knapp 2,3 Promille ergab der anschließe­nde Alkoholtes­t. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüch­tig.

Wolfgang Nuspl von der Jugendgeri­chtshilfe hatte in seinem Gespräch mit dem 21-Jährigen den Eindruck, dass diesem sein Fehler sehr bewusst ist. Auch für Konsequenz­en habe sich der Angeklagte offen gezeigt. Er hatte sich auf Anregung Nuspls sofort um Termine bei der Suchtfacha­mbulanz bemüht. Nuspl sprach sich in der Verhandlun­g dafür aus, dass der 21-Jährige acht Gespräche mit der Suchtberat­ung führt.

Dem schlossen sich Staatsanwä­ltin Kathrin Schmid und Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse an. Die Richterin griff in ihrem Urteil das von der Staatsanwa­ltschaft geforderte Strafmaß auf. Sie verurteilt­e den Angeklagte­n zu 40 Sozialstun­den wegen fährlässig­er Gefährdung des Straßenver­kehrs und unerlaubte­n Entfernens vom Unfallort. Außerdem verhängte Grosse eine Führersche­insperre von 14 Monaten. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssa­al an. Es ist damit rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany