Mit 2,3 Promille von der Straße abgekommen
Nach einer feuchtfröhlichen Party steigt er ins Auto und kracht bei Blumenthal in die Leitplanke. Danach fährt er in den Graben
Ordentlich getrunken hatte ein heute 21-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Anfang April bei einer Feier. Mit knapp 2,3 Promille setzte er sich danach hinters Steuer, um heimzufahren. Dabei kam er in einer Linkskurve von der Straße ab und schrammte an der Leitplanke entlang. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs musste er sich nun am Amtsgericht Aichach vor Jugendrichterin Eva-Maria Grosse verantworten. Dazu kam auch noch der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Vor Gericht berichtete der 21-Jährige von einer feuchtfröhlichen Party mit Trinkspielen, die er vor der Autofahrt mit Freunden gefeiert. Reumütig bekannte er vor der Richterin: „Ich habe ein bisschen über die Stränge geschlagen.“Normalerweise ruft er in so einem Fall daheim an und lässt sich von seiner Mutter abholen. Diesmal war jedoch der Akku seines Handys leer.
Was dann geschah, wusste der Angeklagte nur aus zweiter Hand. Während die anderen der Gruppe anscheinend noch in eine Diskothek wollten, habe er gesagt, dass er sich nicht gut fühle und heimwolle, sagte der 21-Jährige vor Gericht aus. „Ich bin anscheinend ins Auto eingestiegen.“Einen Moment lang ließ der Angeklagte, der ohne Rechtsanwalt erschienen war, das Gesagte auf sich wirken und sagte dann kopfschüttelnd: „Das klingt so dumm.“
Auf der Heimfahrt verlor er die Kontrolle über seinen Wagen und schlitterte in einer abschüssigen Kurve bei Blumenthal (Aichach) an den Leitplanken entlang. Daran kann sich der 21-Jährige noch dunkel erinnern. Auch daran, dass er das Auto noch ein Stück weiter von der Straße wegfahren wollte, um niemanden zu gefährden. Dabei machte ihm der Alkohol jedoch einen Strich durch die Rechnung. Das Resultat: Er fuhr den Wagen komplett in den Graben.
Als kurz darauf ein Auto anhielt, konnte der 21-Jährige mit dem Handy der Insassen seine Mutter anrufen. Irgendwie habe er unter Schock gestanden, erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht. „Ich wollte so schnell wie möglich heim“, wusste er noch. Seine Mutter kam und sicherte offenbar die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab.
So jedenfalls fand die Polizei sie kurz darauf vor. An sechs bis sieben
An der Leitplanke entlanggeschlittert Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig
Leitplankenfeldern war der Angeklagte entlanggeschrammt und hatte Stützpfosten beschädigt. Rund 2000 Euro betrug der Schaden. Über das Kennzeichen kamen die Beamten schnell auf den 21-Jährigen. Als sie bei ihm daheim auftauchten, lag er schlafend im Bett. Wegen des Alkohols sei es schwierig gewesen, ihn wach zu bekommen, erinnerte sich ein Polizeibeamter, der vor Gericht aussagte. Knapp 2,3 Promille ergab der anschließende Alkoholtest. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig.
Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe hatte in seinem Gespräch mit dem 21-Jährigen den Eindruck, dass diesem sein Fehler sehr bewusst ist. Auch für Konsequenzen habe sich der Angeklagte offen gezeigt. Er hatte sich auf Anregung Nuspls sofort um Termine bei der Suchtfachambulanz bemüht. Nuspl sprach sich in der Verhandlung dafür aus, dass der 21-Jährige acht Gespräche mit der Suchtberatung führt.
Dem schlossen sich Staatsanwältin Kathrin Schmid und Jugendrichterin Eva-Maria Grosse an. Die Richterin griff in ihrem Urteil das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß auf. Sie verurteilte den Angeklagten zu 40 Sozialstunden wegen fährlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Außerdem verhängte Grosse eine Führerscheinsperre von 14 Monaten. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Es ist damit rechtskräftig.