Läden werden zur Kinderkrippe
Platz für zwei Gruppen am Oberbernbacher Weg
Zwei neue Krippengruppen braucht die Stadt Aichach ab Herbst. Um diese unterzubringen, mietet die Stadt am Oberbernbacher Weg 1 c zwei Gewerbeeinheiten an und baut sie um. Mit 11:0 Stimmen war der Bauausschuss damit einverstanden. Georg Robert Jung (FWG) stimmte als Beteiligter nicht mit ab.
Wie Helmut Baumann vom Bauamt erläuterte, werden die Gewerbeeinheiten miteinander verbunden und umgebaut. Der Hauptzugang wird über den Innenhof erfolgen, aber auch vom Oberbernbacher Weg her ist der Zugang zu den einzelnen Gruppen möglich. Weil es schnell gehen muss, wurde der Bauantrag schon ans Landratsamt weitergeleitet, die Ausschreibung läuft. Bürgermeister Klaus Habermann war guter Hoffnung, dass die neuen Gruppen Mitte September, Anfang Oktober in Betrieb gehen können.
Bebauungsplan wird geändert Der Bebauungsplan für das „Wohngebiet Aichach Süd“soll geändert werden, war man sich einig. Auslöser war das Vorhaben eines Bauwilligen, an der Wendelsteinstraße ein Doppelhaus zu bauen. Obwohl es dort gut hinpassen würde, sah sich der Ausschuss im Mai gezwungen, seine Zustimmung zu verweigern. Es entsprach nicht dem geänderten Bebauungsplan. Einzige Möglichkeit wäre es, den Bebauungsplan zu ändern, hatte damals Bauamtsleiterin Martina Illgner erläutert. Das will man nun tun. Damit ergibt sich auch für sieben weitere Grundstücke in dem Bereich die Möglichkeit, maßvoll nachzuverdichten, ausgenommen die Grundstücke zur Zugspitzstraße hin. Mit der Bebauungsplanänderung soll das Büro Brugger beauftragt werden.
Nein zu Bauantrag Abgelehnt hat der Bauausschuss einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus an der Eisenerzstraße in Algertshausen. Das Bauvorhaben weicht in einer Reihe von Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Insbesondere die maximale Gebäudebreite von zehn Metern wird durch einen Anbau mit Flachdach überschritten. Für diesen Punkt sei keine Befreiung möglich, erläuterte Helmut Baumann. Genehmigungsfähig wäre der Antrag aber, wenn dieser Anbau zurückgesetzt wird, sodass das Hauptgebäude die zulässige Hausbreite einhält. Darauf soll das Bauamt den Bauwilligen in einem Gespräch hinweisen, war sich der Ausschuss einig. (bac)