Hat Uralt Satzung von 1982 noch Bestand?
Gemeinderat Baar will eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen. Dabei stellt sich heraus, dass ein „Erbstück“aus der Vergangenheit als Thierhauptener Ortsteil formal nie aufgehoben wurde. Die rechtliche Klärung steht aus
Seit Monaten herrscht Stillstand auf den Baarer Straßen. Ein Grund: Bevor Ausbau- und Sanierungsarbeiten angegangen werden sollen, sollte eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen werden. Über eine solche Satzung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden die Bürger an den Kosten beim Straßenausbau beteiligt. In seiner jüngsten Sitzung wollte der Gemeinderat mit Ulrike Peter, Chefin der kommunalen Beratungsagentur, über die Satzung und vor allem über die Abrechnungsart beraten. Wie mehrfach berichtet, können Kommunen einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben (siehe Infokasten). Bei der Vorbereitung der Sitzung hatte sich allerdings herausgestellt: Baar hat bereits eine Straßenausbaubeitragssatzung. Nur ob diese noch angewendet werden kann, muss erst noch geprüft werden.
Als die Gemeinde Baar noch zu Thierhaupten im Landkreis Augsburg gehörte, galt für die Kommune die Straßenausbaubeitragssatzung, die Thierhaupten im Jahr 1982 erlassen hat. Erst viele Jahre nachdem Baar 1994 selbstständig geworden war, beschloss der damalige Gemeinderat, dass diese Satzung rückwirkend aufgehoben werden soll. Doch genau in diesem Verfahrensschritt passierte der Fehler, wie jetzt berichtet wurde: Es wurde nur ein Beschluss gefasst, eine Aufhebungssatzung wurde allerdings nicht formuliert. Inwiefern die Satzung nun noch Gültigkeit besitzt, war in der Sitzung noch unklar. Die rechtliche Abklärung wurde einstimmig beschlossen und wird nun in die Wege geleitet. Die Gemeinderäte Florian Mertl und Dieter Zach waren entrüstet darüber, wie solch eine entscheidende Information erst zum Tag der Sitzung bekannt werden konnte. Stefan Hummel, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes, erklärte, die alte Satzung könne den Räten zur Verfügung gestellt werden. Johanna Ruisinger stellte jedoch klar: Die Satzung passe inhaltlich überhaupt nicht mehr. Zudem sei sie schon in Thierhaupten mehrfach angefochten worden. Christine Winter-Bächer forderte „eine schnelle Klärung im Sinne der Bürger“. Denn: „Wenn wir eine Satzung haben, müssen wir danach abrechnen.“
Die Bürger dürfte vor allem der finanzielle Aspekt interessieren, denn je nachdem, ob die alte Satzung gültig ist oder nicht, müsste auch nach dieser abgerechnet werden – wenn Baumaßnahmen innerhalb der Verjährungsfrist fertiggestellt wurden. Zach fragte noch genauer nach und fand dabei heraus: Ist die alte „Thierhauptener Satzung“nicht mehr gültig, dürfen Maßnahmen der letzten 20 Jahre abgerechnet werden. Kommt die juristische Prüfung zu dem Schluss, dass die alte Satzung anwendbar ist, können nur Baumaßnahmen der letzten vier Jahre danach abgerechnet werden.
Christine Winter-Bächer merkte an: „Wenn nicht mehr abgerechnet werden kann, sollten die wiederkehrenden Beiträge mit Blick auf die soziale Gerechtigkeit zumindest bedacht werden.“Allerdings musste die Gemeinderätin im Laufe des Vortrags von Ulrike Peter auch zugeben: So gut die Theorie klingen mag, so schwierig würde wohl die praktische Umsetzung sein. Bereits die Festlegung der sogenannten „Einrichtungseinheiten“, die die Voraussetzung für wiederkehrende Beiträge ist, ist ein Problem.
Das sieht auch Werner Wörle so, der eigentlich mit wiederkehrenden Beiträgen „sympathisiert hatte“, wie er erklärt. Allerdings schreckte ihn die Vielzahl an Problemen, die sich bei der Aufstellung und der Durchsetzung der Satzung auftun werden, auch ab. Ulrike Peter forderte die Gemeinderäte zu einer Abwägung auf: Es wäre „spannend“, eine solche Satzung zu erarbeiten, aber ist es auch vernünftig?
Für Wörle stand außerdem die Frage im Raum, was passiert, wenn die Mitglieder des nächsten Gemeinderats einen anderen Abrechnungsmodus präferieren. Ulrike Peter erklärte, dass viele Kommunen sich nun für die altbekannte EinmalZahl-Variante entscheiden, die aktuelle Entwicklung bezüglich wiederkehrender Beiträge aber durchaus gespannt verfolgen. So manche Kommune spiele auch mit dem Gedanken, erst dann einen anderen Abrechnungsmodus anzusetzen, wenn bereits erste (juristische) Erfahrungswerte vorliegen.
Auch wenn Gemeinderat Zach seine Entscheidung zum Thema schon in dieser Sitzung hätte fällen können, stieß er damit bei seinen Gemeinderatskollegen auf wenig Gegenliebe. Mertl erklärte kurz: „Vor der Sitzung hätte ich das gekonnt, jetzt nicht. Zunächst muss der Status quo geklärt werden.“