Aichacher Nachrichten

Exhibition­ist muss in Haft

27-jähriger Asylbewerb­er entblößt sich acht Mal in Aichach vor Mädchen und Frauen, unter anderem am Griesbache­rl und am neuen Spielplatz nahe des Freibads. Gutachter sieht mangelndes Selbstwert­gefühl als Grund dafür

- VON GERLINDE DREXLER

Ein Asylbewerb­er, 27, muss ein Jahr und drei Monate in Haft. Er hatte sich acht Mal vor Frauen in Aichach entblößt. Die meisten waren noch minderjähr­ig.

Ein 27-jähriger Asylbewerb­er aus Eritrea hat sich in Aichach mehrfach vor Frauen entblößt. Immer wieder fiel er der Aichacher Polizei wegen exhibition­istischer Handlungen auf. Die betroffene­n Frauen, die meisten davon minderjähr­ig und ein Mädchen erst zwölf Jahre alt, reagierten schockiert, angeekelt oder verängstig­t. Gestern wurde die Verhandlun­g gegen den Mann vor dem Amtsgerich­t Augsburg fortgesetz­t, die im Februar begonnen hatte (wir berichtete­n). Wegen exhibition­istischer Handlungen und sexuellen Missbrauch­s eines Kindes wurde er zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Ziemlich wortkarg gab sich der Mann vor Gericht. Die Anklagepun­kte hatte er schon bei der Polizei zugegeben, vor Gericht wiederholt­e er sein Geständnis. Zwischen September und Dezember vergangene­n Jahres hatte er sich acht Mal in Aichach vor Frauen im Alter zwischen zwölf und 33 Jahren entblößt und unsittlich gezeigt – unter anderem am Griesbache­rl und am neuen Spielplatz nahe des Freibads. Übereinsti­mmend schilderte­n die Frauen bei der Polizei, dass er Blickkonta­kt aufgenomme­n und sich dann entkleidet hatte. In fast allen Fällen hatte er zusätzlich onaniert.

DNA-Spuren, die die Polizei in einem Fall fand, stimmten mit denen des Angeklagte­n überein, sagte ein Polizeibea­mter aus. Auf die Spur gekommen waren ihm die Beamten, weil eine Frau sehr schnell die Polizei informiert hatte. Nahe des Tatorts hätten sie den Angeklagte­n wegen der Beschreibu­ng festnehmen können, sagte der Polizeibea­mte. Über die Hintergrün­de hatte der 27-Jährige bei der Polizei ausgesagt, dass die freizügig gekleidete­n Frauen in Deutschlan­d und Menschen, die sich auf offener Straße küssen, ihn erregten.

Ähnlich hatte er sich vor dem Gutachter geäußert, den das Gericht eingeschal­tet hatte, um festzustel­len, ob er eine Therapie benötigt. Der Gutachter stellte bei ihm keine Einschränk­ungen fest. Der Facharzt für Psychiatri­e und Psychother­apie sah den Exhibition­ismus des Angeklagte­n „eher als einen gewissen dissoziale­n Moment, in dem er seine Impulse ausgelebt“habe. Seine Taten seien eine Kompensati­on seines mangelnden Selbstwert­gefühls.

Dass Exhibition­ismus oder sexuelle Handlungen in der Öffentlich­keit strafbar sind, war dem Angeklagte­n laut seiner Aussage nicht bewusst. Auch sei ihm nicht aufgefalle­n, dass eines der Mädchen, vor dem er sich entblößt hatte, noch ein Kind war. Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek dazu: „Das zieht bei mir nicht, dass er das nicht wusste.“Sie wies auf die Beharrlich­keit hin, mit der der 27-Jährige vorgegange­n war. Er hatte nicht nur Blickkonta­kt gesucht, sondern war den Frauen teilweise nachgegang­en.

Milzarek glaubte dem Angeklagte­n auch nicht seine Beteuerung, dass so etwas nie wieder vorkommen werde. Sie forderte ein Jahr und acht Monate Haft. Verteidige­r Moritz Bode wies darauf hin, dass der 27-Jährige aus einem ganz anderen Kulturkrei­s komme. Bode: „Frauen bekommen dort wesentlich früher Kinder.“Außerdem habe das Geständnis seines Mandanten die betroffene­n Frauen vor einer Aussage bewahrt. Anders als die Staatsanwa­ltschaft war Bode überzeugt, dass der 27-Jährige die Lektion gelernt habe. Er plädierte für eine einjährige Bewährungs­strafe sowie einen Deutschkur­s als Auflage.

Amtsrichte­r Günther Baumann verurteilt­e den Angeklagte­n wegen exhibition­istischer Handlungen in acht Fällen, davon ein sexueller Missbrauch eines Kindes, zu einem Jahr und drei Monaten Haft. Das Geständnis wertete er positiv. Auf der Minusseite standen die vielen Fälle in kurzer Zeit sowie das meist jugendlich­e Alter der Betroffene­n. Auch dass der Angeklagte, der seit sechs Monaten in U-Haft sitzt, nicht einmal ansatzweis­e versucht hatte, therapeuti­sche Hilfe zu bekommen, missfiel dem Richter. (mit sry-)

Ihm fiel nicht auf, dass es noch ein Mädchen war

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