Wann gibt es Hitzefrei – und für wen?
In der voraussichtlich heißesten Woche des Jahres dürfen nicht nur Schüler hoffen
Hitzefrei ist der Traum aller Schüler: Unterrichtsschluss schon am frühen Mittag, statt in die Schule geht es am Nachmittag ab ins Schwimmbad. In dieser Woche soll es in der Region Rekordtemperaturen von bis zu 34 Grad geben. Viele Kinder und Jugendliche machen sich deswegen in diesen Tagen Hoffnung, dass die Schule hitzebedingt ausfällt. Wann aber geben Schulen eigentlich Hitzefrei?
„Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht“, heißt es aus dem bayerischen Kultusministerium. Eine bestimmte Temperaturgrenze, die überschritten werden muss, existiert also nicht. Stattdessen können die Schulleiter selbst entscheiden, ob sie Unterricht ausfallen lassen. Dadurch soll die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt werden, heißt es aus dem Kultusministerium.
Insgesamt ist Hitzefrei in den vergangenen Jahren deutlich seltener geworden. Zwar sind die Schulen dazu verpflichtet, bei sehr hohen Temperaturen gesundheitliche Folgen für die Schüler zu verhindern. Allerdings greifen viele Schulen inzwischen zu anderen Mitteln: Sie verlegen den Unterricht in kühlere Räume, etwa im Keller, oder auf den schattigen Schulhof. Ein weiterer Grund hat mit der immer häufiger werdenden Ganztagsbetreuung zu tun, die es früher weniger gab. An der Aufsichtspflicht der Schule für ihre Schüler ändert nämlich auch die sommerliche Hitze nichts.
Nicht nur im Klassenzimmer kann es im Sommer heiß werden, sondern auch im Büro. Einen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder hitzefrei existiert zwar nicht, allerdings gibt es einige Regeln: Laut Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Raumtemperatur „gesundheitlich zuträglich“ist. Ab Temperaturen von 26 Grad im Büro sollte er zum Beispiel Jalousien anbringen, Wasser zur Verfügung stellen und die Büros in der Nacht ordentlich lüften. Außerdem ist der Arbeitgeber angehalten, seinen Angestellten flexiblere Arbeitszeiten zu gewähren und die Kleiderregeln zu lockern. Ab Temperaturen von mehr als 30 Grad im Büro muss der Arbeitgeber sogar Maßnahmen ergreifen.
Eine Temperatur von mehr als 35 Grad im Büro ist unzulässig. Erst dann können Angestellte verlangen, in einem kühleren Raum zu arbeiten – oder ganz freizubekommen. Hitzefrei ist also – zumindest theoretisch – auch bei Arbeitnehmern möglich. Allerdings kann darüber der Arbeitgeber relativ frei entscheiden. Besondere Rechte haben Arbeitnehmer, deren Gesundheit besonders geschützt werden muss – beispielsweise bei Schwangerschaft oder bei Herz-Kreislauf-Problemen. Dann ist die Chance größer, bei so warmen Temperaturen wie in dieser Woche Hitzefrei zu bekommen. (kos)