Frau rastet aus Panik vor Gefängnis aus
Mehrfach vorbestrafte 21-Jährige aus dem Landkreis verstößt beharrlich gegen Bewährungsauflagen. Als die Polizei sie verhaften will, verletzt sie einen der Beamten
Beharrlich verstieß eine heute 21-Jährige aus dem nördlichen Landkreis gegen ihre Bewährungsauflagen. Die Bewährung wurde deshalb vom Gericht widerrufen. Die junge Frau wollte aber die Haft nicht antreten. Als die Polizei sie deshalb im November 2016 abholen wollte, rastete die damals 20-Jährige aus. Erst klammerte sie sich am Stiefvater fest. Dann versuchte sie, sich von den beiden Polizisten loszureißen und verletzte einen dabei leicht. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung musste sie sich gestern am Amtsgericht Aichach vor dem Jugendschöffengericht verantworten.
Für die Polizeibeamten war die 21-Jährige keine Unbekannte. Sie hatten schon öfter mit ihr zu tun. Vor allem wegen Vermögensdelikten war die Angeklagte schon öfter vor Gericht gestanden. Zuletzt im Juli 2016, wo sie wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchs, Diebstahls und Schwarzfahrens zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden war. Das Gericht hatte sich damals vorbehalten, diese Entscheidung sechs Monate später zu überprüfen. Die Angeklagte hatte also „Bewährung auf Probe“bekommen.
Als Auflagen sollte sie eine ambulante Therapie angehen und sich um einen Ausbildungsplatz bemühen. Beides tat sie nicht, wie ihr Bewährungshelfer berichtete. Auch das Kontaktverbot zu ihrem 34-jährigen Freund missachtete sie beharrlich. Zusammen mit ihm führte sie mehr oder weniger das Leben einer Obdachlosen. Schon nach knapp drei Monaten der „Bewährung auf Probe“regte der Bewährungshelfer deshalb an, die Haftstrafe in die Wege zu leiten, damit die Angeklagte sich stabilisieren könne. Das Gericht stellte einen Haftbefehl aus.
Als die Polizisten die 21-Jährige daheim bei ihrer Mutter antrafen, sei zunächst alles sehr harmonisch verlaufen, sagte ein Polizeibeamter aus. „Sie hat uns weder angegriffen noch Vorhaltungen gemacht, noch Anstalten gemacht, wegzulaufen.“Ähnliches hatten die Beamten bei ihr schon erlebt. Zuletzt kurz vorher, als sie sie zu einem Dauerarrest nach München bringen sollten.
Regelrecht ausgeflippt sei die Angeklagte jedoch, als die Polizisten die Fahrzeugtür zum Einsteigen geöffnet hätten, so der Polizist. Sein Kollege sagte aus: „In dem Moment hat sie sich an ihren Stiefvater geklammert und nicht mehr losgelassen.“Weder Bitten noch gutes Zureden habe geholfen. Als die Beamten sie mit sanfter Gewalt endlich loslösen konnten, versuchte die 21-Jährige, sich loszureißen und wegzulaufen. Bei dem Versuch, ihr die Hände auf dem Rücken zu fesseln, verletzte sie einen der Beamten leicht. In einem Entschuldigungsschreiben an die Polizisten nannte die Frau Panik vor dem Gefängnis als Grund für ihren Ausraster.
Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe berichtete von schwierigen familiären Verhältnissen. Die 21-Jährige musste den Tod von Geschwistern verkraften und erlebte Gewalt in der Familie. Allerdings berichtete er auch von vielen Hilfsangeboten der Jugendhilfe, die die Angeklagte nicht angenommen habe, und guten Vorsätzen, die sie nicht umgesetzt hatte. In der Haft sei ein Umdenkungsprozess in Gang gekommen, war sein Eindruck. Für Nuspl aber „noch ein zartes Pflänzchen.“
Die 21-Jährige habe die Chance der Vorbewährung nicht genutzt, sagte Staatsanwältin Kathrin Schmid. Auch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) hatte es disziplinarische Probleme mit der Angeklagten gegeben. Schmid plädierte dafür, die Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf zwei Jahre und sechs Monate aufzustocken. Verteidigerin Carina Grübl sprach sich für eine Aufstockung auf ein Jahr und elf Monate aus.
Das Jugendschöffengericht verurteilte die 21-Jährige nach kurzer Beratung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Haftstrafe.
Sie führte mehr oder weniger das Leben einer Obdachlosen