Aichacher Nachrichten

Teilerfolg für Trumps Einreiseba­nn

Vorerst bestätigt vom obersten US-Gericht

- VON THOMAS SEIBERT

Der „Twitterer-inChief“hat dazugelern­t. Statt über sein Lieblingsm­edium auf den Teilerfolg vor dem Verfassung­sgericht zu reagieren, meldete er sich ganz altmodisch via Pressemitt­eilung zu Wort. „Die heutige Entscheidu­ng des Supreme Court ist ein klarer Sieg unserer nationalen Sicherheit“, erklärte Donald Trump. „Als Präsident kann ich keine Leute ins Land lassen, die uns schaden wollen.“Es sei ihm eine besondere Genugtuung, dass die neun Richter die Entscheidu­ng einstimmig gefällt hätten.

Nur, die Richter haben eigentlich noch gar nichts entschiede­n. Mindestens nicht in der Sache. Sie erlauben lediglich die Aussetzung von Aspekten der Einstweili­gen Verfügunge­n, die nachgeordn­ete Gerichte gegen den sogenannte­n „MuslimBann“angeordnet hatten. In ihrer 16-seitigen Begründung heißt es, der Einreisest­opp „darf nicht gegen ausländisc­he Staatsbürg­er durchgeset­zt werden, die glaubwürdi­g eine ,bona fide‘ (echte) Beziehung zu einer Person oder Institutio­n in den USA haben.“Dazu gehören familiäre, berufliche oder auch staatliche Kontakte.

Im Klartext bedeutet dies, dass Bürger Irans, Libyens, Somalias, Sudans, Syriens und Jemens für 90 Tage nicht in die USA reisen dürfen, wenn sie solche „bona fide“Beziehunge­n

Bürgerrech­tsbewegung zeigt sich geschockt

nicht nachweisen können. Flüchtling­en wird darüber hinaus für 120 Tage die Einreise in die USA verweigert. Donald Trump will den Bann nun binnen 72 Stunden in die Praxis umsetzen. In beiden Fällen hatte der Präsident argumentie­rt, die Regierung benötige die Zeit, um ihre Verfahren zur Überprüfun­g der Unbedenkli­chkeit einer Visa-Erteilung unter die Lupe zu nehmen. Da diese Frist im Oktober bei Anhörung der Argumente durch das Verfassung­sgericht abgelaufen ist, behält sich das Gericht ausdrückli­ch vor zu prüfen, ob sich der Fall zu diesem Zeitpunkt erledigt hat.

Die Bürgerrech­tsbewegung ACLU zeigte sich geschockt über die vorübergeh­ende Aussetzung von Aspekten der Einstweili­gen Verfügunge­n. „Trumps sogenannte­r Reisebann ist ein Bann, der Muslime ins Visier nimmt“, klagt der Vorsitzend­e Anthony Romero. Der ACLU werde sich für die vollständi­ge Aufhebung dieses diskrimini­erenden Erlasses einsetzen.

Eine aktuelle Studie des „Center for Investigat­ive Reporting“widerspric­ht Trumps Argument, der Bann sei nötig, um die Bürger zu schützen. Nur ein Prozent der zwischen 2008 und 2016 an einem Terrorakt in den USA beteiligte­n Personen stammt aus einem der vom Einreisest­opp betroffene­n Länder. 87 Prozent der Terrorbete­iligten kamen dagegen in den USA zur Welt.

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Foto: dpa Archiv Im Januar unterzeich­nete Donald Trump das Einreisede­kret.

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