Aichacher Nachrichten

Leiharbeit­er schlägt Freundin tot und steht jetzt vor Gericht

Prozess Hat ein 31-Jähriger aus Eifersucht gemordet? Er soll die Frau in einer Bobinger Klinik abgeliefer­t haben, als sie schon hirntot war

- VON JÖRG HEINZLE

Es war der 25. Oktober vorigen Jahres, als ein Mann eine Frau in den Wertachkli­niken in Bobingen ablieferte und schnell wieder verschwand. Hinterher zeigte sich: Bei der Frau war bereits der Hirntod eingetrete­n, als sie in der Klinik ankam. Das Ergebnis einer Untersuchu­ng in der Rechtsmedi­zin ist eindeutig: Die 33-jährige Frau aus Polen wurde zu Tode geprügelt.

Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Augsburger Landgerich­t der Mordprozes­s gegen den mutmaßlich­en Täter, einen 31-jährigen Mann, der ebenfalls aus Polen stammt. Er war über eine Leiharbeit­sfirma in einer Firma in Landsberg beschäftig­t. Er bewohnte mit Kollegen eine herunterge­kommene Unterkunft in Großaiting­en im Kreis Augsburg. Hier soll sich auch die Tat abgespielt haben, nachmittag­s gegen 16.30 Uhr. Der Angeklagte soll die Frau wiederholt und massiv in den Genitalber­eich, gegen den Kopf und den Oberkörper geschlagen haben. Die 33-Jährige erlitt dadurch laut Anklagesch­rift unter anderem eine extreme Hirnschwel­lung. Den Ermittlung­en zufolge brachte er sie aber erst rund drei Stunden später, gegen 19.20 Uhr, in die Klinik.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass die Tat ein Mord war. Als Motiv nennt Sprecher Matthias Nickolai „grundlose, übersteige­rte Eifersucht“. Das Opfer ist die ehemalige Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n. Auch sie arbeitete für die Zeitarbeit­sfirma. Er glaubte wohl, dass die 33-Jährige ihn mit einem anderen Mann betrügt. Er hatte ein Gespräch zwischen der 33-Jährigen und einer Freundin, das aus seiner Sicht auf eine Affäre hindeutete, heimlich aufgenomme­n.

Dass er seine Ex-Freundin an jenem Tag geschlagen hat, hat der Verdächtig­e im Polizeiver­hör zugegeben. Er war noch in der Nacht nach der Tat festgenomm­en worden. Allerdings schilderte er es so, dass seine Freundin noch lebte, als er in die Klinik fuhr. Er habe nicht gewusst, so der Mann, wie kritisch der Zustand der Frau gewesen sei. Wird er wie angeklagt wegen Mordes verurteilt, droht dem Angeklagte­n eine lebenslang­e Haftstrafe.

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