Falscher Pilot landet schmerzhaft
Justiz Ein Hochstapler muss insgesamt fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Er schwindelte, was das Zeug hielt, und räumte Konten einer Frau ab, die er mit Lügengeschichten um den Finger wickelte
Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht setzt Martin G. (Name geändert), 48, der falsche Pilot, der angebliche Flugkapitän bei der Lufthansa und „vielfache Millionär“, überraschend zu einem Looping rückwärts an und geht dann im Sturzflug zu einem Geständnis über. Ziemlich kleinlaut räumt er nun – anders als zu Beginn des Betrugsprozesses – unumwunden ein, seine ehemalige Frau Rosalie F., 31, (Name geändert) als Hochstapler um den Finger gewickelt und ihre Konten ohne ihr Wissen und Erlaubnis geplündert zu haben – angeklagter Bankschaden allein über 12 000 Euro. „Ich bereue ins Tiefste hinein“, versichert er.
Die Dritte Strafkammer unter Vorsitz von Roland Christiani honoriert die von seinem Verteidiger Günther Silcher dringend empfohlene Kursänderung des achtfach vorbestraften Betrügers mit einem moderaten Urteil: fünf Jahre und sechs Monate Haft. Darin ist allerdings eine dreijährige Haftstrafe mit einbezogen worden, die das Amtsgericht Memmingen im Dezember 2016 gefällt hat.
Der Sitzungstag beginnt im Gericht mit einer besonderen „Einlage“: Ein Kamerateam des Fernsehsenders SAT1 hat die betrogene ehemalige Ehefrau und Mutter einer gemeinsamen kleinen Tochter mitgebracht. Rosalie F. wird einen Tag nach ihrer gerichtlichen Zeugenaussage interviewt. Als der Angeklagte hereingeführt wird, verdeckt er sein Gesicht mit einer Akte. Das Kamerateam stürzt auf ihn zu. Die Moderatorin will von ihm die „Wahrheit“wissen. Doch Martin G., inzwischen Vater von vier Kindern dreier Frauen, schweigt.
Wie können Frauen auf der Suche nach ihrem Traumprinzen auf einen Hochstapler wie Martin G. hereinfallen? Eine Frage, die wohl alle Prozessbeteiligten beschäftigt. Es war offenbar nicht nur die uralte Heiratsschwindler-Masche mit der „Piloten-Kiste“, der Glaube, nun tatsächlich einen steinreichen Mann an der Angel zu haben.
Am dritten Verhandlungstag am Dienstag hat das Gericht eine 35-jährige Frau geladen, die zwischen 2013 und 2014 ein Jahr lang mit dem falschen Piloten zusammenlebte. Eine Beziehung, die ebenfalls über eine Internet-Singlebörse geknüpft wurde. Die heute noch tief enttäuschte Frau hat wenigstens in materieller Hinsicht Glück gehabt. 2500 Euro, die sie dem Angeklagten lieh, hat sie wieder zurück bekommen. Auch ihr gegenüber hatte sich Martin G. als „Pilot“mit zwei Porsche und viel Geld in der Schweiz ausgegeben.
Aber: „Er hat alles bezahlt, Urlaube auf den Malediven, nach Sri Lanka. Er war ein warmherziger, zuvorkommender und großzügiger Mensch“, sagt die Zeugin. Er habe ernste Absichten gehabt, glaubt die Frau heute noch. Als sie Martin G. bei einer seiner vielen Lügen ertappte, „habe ich meine Sachen gepackt und bin weg. Er hat damals geweint“. Als die Zeugin sagt, sie glaube, dass „ich ihm viel bedeutet“habe, scheint Martin G. nahe am Wasser gebaut.
Der Münchner Psychiater Friedrich Mohr ordnet das Verhalten des Angeklagten „fast lehrbuchhaft“unter dem Begriff „Pseudologia phantastica“ein, das Verhalten eines Menschen, dem das Lügen zur Gewohnheit geworden ist, der mit einem übersteigertem Selbstwertgefühl überzeugend Geschichten präsentieren kann, der ein Bedürfnis nach Bewunderung habe. Der Angeklagte merke intuitiv, was seine Opfer sich wünschen und gerne hören.
Schon im Kindergarten habe der Angeklagte stets die Hauptrolle spielen wollen, so beim Krippenspiel als Heiliger Josef. Das „phantastische Lügen“beschere ihm ein „grandioses Gefühl der Wichtigkeit“. Einen Schuldminderungsgrund sieht der Gutachter allerdings nicht.
Staatsanwältin Katharina Kling wirft dem Angeklagten eine „unglaubliche kriminelle Energie“vor und fordert sechs Jahre Haft als Gesamtstrafe inklusive eines Vorurteils. Verteidiger Günther Silcher will „nichts schönreden“, sieht den Grund für die Lügengebäude in der Persönlichkeit des Angeklagten, hält eine deutliche niedere Strafe für angemessen.
Das Gericht lässt aufgrund des wenn auch spät erfolgten Geständnisses relative Milde walten. Der Angeklagte sei „gut beraten“von seinem Verteidiger gewesen. Vorsitzender Richter Roland Christiani erinnert den Hochstapler aber daran, dass nicht nur Einbrecher seelische Wunden bei den Opfern hinterlassen. Die Szenen einer Liebe, die sich hinterher als Lügengespinst entpuppten, hätten das Vertrauen des Opfers verletzt und missbraucht. Die Folge: Auch die Geschädigte habe nicht mehr in der früheren gemeinsamen Wohnung leben können und sie verkauft.
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