Aichacher Nachrichten

Mitarbeite­r bestiehlt Firma jahrelang

26-Jähriger macht bei seinem Arbeitgebe­r lange Finger. Der Schaden beträgt 25000 Euro. Für das Unternehme­n aus dem Raum Aichach besonders ärgerlich: Es ist nicht der einzige Dieb im Betrieb

- VON GERLINDE DREXLER

Fast drei Jahre machte ein 26-jähriger Aichacher lange Finger und beklaute seinen Arbeitgebe­r. Er stahl Objektive und Messgeräte im Wert von 25 000 Euro. Die Diebstähle beging der Mann unabhängig von einem Arbeitskol­legen, der erst vor wenigen Wochen am Amtsgerich­t Aichach ebenfalls wegen Diebstahls und Betrugs verurteilt worden war. Letzterer hatte bei dem gleichen Arbeitgebe­r ebenfalls Geräte für 25 000 Euro gestohlen und verkauft. Für Amtsrichte­r Walter Hell waren beide Fälle vergleichb­ar. Er verurteilt­e den 26-Jährigen deshalb zur gleichen Strafe wie seinen Kollegen.

Warum er zum Dieb geworden ist, konnte sich der Angeklagte selbst nicht erklären. Vermutlich sei es Scham gewesen, weil er sein Leben nach dem Auszug aus dem Elternhaus finanziell nicht auf die Reihe bekam, sagte der 26-Jährige. Was ihn selbst erschreckt­e: dass seine Diebereien so ausgeartet waren.

68 Fälle listete Staatsanwa­lt Konstantin Huber auf, bei denen der Angeklagte originalve­rpackte Objektive und in Gebrauch befindlich­e Messgeräte hatte mitgehen lassen. Im Internet bot er sein Diebesgut an und verkaufte es meist unter Wert.

Auf die Idee, dass es Mist sei, was er da mache, kam der Angeklagte selbst. „Aber ich war nicht mutig genug, um es offenzuleg­en“, gab er zu. Hinzu kam, dass er die Kontrolle verloren hatte und mit dem Stehlen nicht aufhören konnte. Für den 26-Jährigen war es letztlich eine Erleichter­ung, als er aufflog. Er ist nun in therapeuti­scher Behandlung.

Seinem Arbeitgebe­r, eine Firma im Raum Aichach, war der Verlust ziemlich schnell aufgefalle­n. Der Geschäftsf­ührer: „Zu dem Zeitpunkt war das Volumen noch gering und wir konnten keine Verdächtig­en ausmachen.“Klar war jedoch, dass der Dieb nur ein Mitarbeite­r sein konnte. 2015 nahmen die Diebstähle deutlich zu. Bei der Inventur fiel das deutlich auf. Nachdem die Geräte nur für die industriel­le Anwendung gedacht waren, recherchie­rte die Firma im Internet, ob sie dort angeboten werden. Anfang des Jahres sei man fündig geworden, so der Geschäftsf­ührer. Ein Scheinkauf führte schließlic­h zum Angeklagte­n. Der 26-Jährige zeigte sich von Anfang an sehr kooperativ: Er gab alles zu und erstellte anhand seiner Kontoauszü­ge eine Liste aller verkauften Gegenständ­e. Auch den Schaden in Höhe von 25000 Euro beglich er umgehend. Die Firma revanchier­te sich, indem sie die fristlose Kündigung in einen Aufhebungs­vertrag umwandelte. Das rechnete Staatsanwa­lt Huber dem Angeklagte­n an. Zu seinen Lasten wertete er die Vielzahl der Fälle und den Vertrauens­missbrauch gegenüber dem Arbeitgebe­r. Huber forderte eine zweijährig­e Bewährungs­strafe und eine Geldauflag­e in Höhe von 3000 Euro für eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g.

Verteidige­r Marc Sturm plädierte für eine 15-monatige Bewährungs­strafe. Durch die Mitarbeit seines Mandanten sei der Zweifel an anderen Mitarbeite­rn der Firma ausgeräumt worden, so der Verteidige­r. Der Geschäftsi­nhaber hatte ausgesagt, dass die Diebstähle das Betriebskl­ima belastet hatten, solange es keinen konkreten Verdacht gab.

Amtsrichte­r Hell zog für sein Urteil den Fall des verurteilt­en Arbeitskol­legen heran. Der Schaden war in beiden Fällen ähnlich, nur hatte der 26-Jährige öfter etwas mitgehen lassen. Er aber hatte sich bei der Aufarbeitu­ng kooperativ­er gezeigt als sein Kollege, so Hell. Er verurteilt­e den Angeklagte­n, ebenso wie zwei Wochen zuvor seinen Arbeitskol­legen, zu einer zweijährig­en Bewährungs­strafe. Als Auflage muss er 3000 Euro an den Verein zur Förderung der Bewährungs­hilfe zahlen.

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