Mitarbeiter bestiehlt Firma jahrelang
26-Jähriger macht bei seinem Arbeitgeber lange Finger. Der Schaden beträgt 25000 Euro. Für das Unternehmen aus dem Raum Aichach besonders ärgerlich: Es ist nicht der einzige Dieb im Betrieb
Fast drei Jahre machte ein 26-jähriger Aichacher lange Finger und beklaute seinen Arbeitgeber. Er stahl Objektive und Messgeräte im Wert von 25 000 Euro. Die Diebstähle beging der Mann unabhängig von einem Arbeitskollegen, der erst vor wenigen Wochen am Amtsgericht Aichach ebenfalls wegen Diebstahls und Betrugs verurteilt worden war. Letzterer hatte bei dem gleichen Arbeitgeber ebenfalls Geräte für 25 000 Euro gestohlen und verkauft. Für Amtsrichter Walter Hell waren beide Fälle vergleichbar. Er verurteilte den 26-Jährigen deshalb zur gleichen Strafe wie seinen Kollegen.
Warum er zum Dieb geworden ist, konnte sich der Angeklagte selbst nicht erklären. Vermutlich sei es Scham gewesen, weil er sein Leben nach dem Auszug aus dem Elternhaus finanziell nicht auf die Reihe bekam, sagte der 26-Jährige. Was ihn selbst erschreckte: dass seine Diebereien so ausgeartet waren.
68 Fälle listete Staatsanwalt Konstantin Huber auf, bei denen der Angeklagte originalverpackte Objektive und in Gebrauch befindliche Messgeräte hatte mitgehen lassen. Im Internet bot er sein Diebesgut an und verkaufte es meist unter Wert.
Auf die Idee, dass es Mist sei, was er da mache, kam der Angeklagte selbst. „Aber ich war nicht mutig genug, um es offenzulegen“, gab er zu. Hinzu kam, dass er die Kontrolle verloren hatte und mit dem Stehlen nicht aufhören konnte. Für den 26-Jährigen war es letztlich eine Erleichterung, als er aufflog. Er ist nun in therapeutischer Behandlung.
Seinem Arbeitgeber, eine Firma im Raum Aichach, war der Verlust ziemlich schnell aufgefallen. Der Geschäftsführer: „Zu dem Zeitpunkt war das Volumen noch gering und wir konnten keine Verdächtigen ausmachen.“Klar war jedoch, dass der Dieb nur ein Mitarbeiter sein konnte. 2015 nahmen die Diebstähle deutlich zu. Bei der Inventur fiel das deutlich auf. Nachdem die Geräte nur für die industrielle Anwendung gedacht waren, recherchierte die Firma im Internet, ob sie dort angeboten werden. Anfang des Jahres sei man fündig geworden, so der Geschäftsführer. Ein Scheinkauf führte schließlich zum Angeklagten. Der 26-Jährige zeigte sich von Anfang an sehr kooperativ: Er gab alles zu und erstellte anhand seiner Kontoauszüge eine Liste aller verkauften Gegenstände. Auch den Schaden in Höhe von 25000 Euro beglich er umgehend. Die Firma revanchierte sich, indem sie die fristlose Kündigung in einen Aufhebungsvertrag umwandelte. Das rechnete Staatsanwalt Huber dem Angeklagten an. Zu seinen Lasten wertete er die Vielzahl der Fälle und den Vertrauensmissbrauch gegenüber dem Arbeitgeber. Huber forderte eine zweijährige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung.
Verteidiger Marc Sturm plädierte für eine 15-monatige Bewährungsstrafe. Durch die Mitarbeit seines Mandanten sei der Zweifel an anderen Mitarbeitern der Firma ausgeräumt worden, so der Verteidiger. Der Geschäftsinhaber hatte ausgesagt, dass die Diebstähle das Betriebsklima belastet hatten, solange es keinen konkreten Verdacht gab.
Amtsrichter Hell zog für sein Urteil den Fall des verurteilten Arbeitskollegen heran. Der Schaden war in beiden Fällen ähnlich, nur hatte der 26-Jährige öfter etwas mitgehen lassen. Er aber hatte sich bei der Aufarbeitung kooperativer gezeigt als sein Kollege, so Hell. Er verurteilte den Angeklagten, ebenso wie zwei Wochen zuvor seinen Arbeitskollegen, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 3000 Euro an den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe zahlen.