Aichacher Nachrichten

Politik zieht Schlussstr­ich unter die Fusionsdeb­atte

Nach einem Bürgerents­cheid ist der Zusammensc­hluss der Stadtwerke mit Erdgas Schwaben vom Tisch. Warum der Stadtrat jetzt noch einen Schritt weiter ging

- VON MICHAEL HÖRMANN

Über die mögliche Fusion der Energiespa­rte der Stadtwerke Augsburg mit Erdgas Schwaben gab es vor einiger Zeit eine erbitterte Auseinande­rsetzung zwischen Befürworte­rn und Gegnern. Das Ergebnis ist bekannt: Bei einem Bürgerents­cheid im Juli 2015 entschiede­n die Augsburger mehrheitli­ch, dass es keine Fusion geben soll. Beide Unternehme­n gehen weiterhin getrennte Wege. Die damalige Entscheidu­ng der Bürger war eine schmerzhaf­te Niederlage für die Stadtregie­rung, da sie die Fusion unterstütz­t hatte. Die Fusion ist heute kein Thema mehr für politische oder wirtschaft­liche Gedankensp­iele. Die Auseinande­rsetzungen gingen allerdings auf dem Gerichtswe­g weiter. Jetzt knapp zwei Jahre nach dem Bürgerents­cheid zog der Stadtrat am Don- einen Schlussstr­ich unter das Thema Fusion. Es war insofern ein weiterer Erfolg der Initiatore­n, da der Stadtrat nunmehr voll und ganz auf die ursprüngli­chen Forderunge­n eingegange­n ist.

Die Fusion war nicht nur ein politisch brisantes Thema, sondern auch eine Frage, die die Juristen beschäftig­te. Die Initiatore­n hatten ein erstes Bürgerbege­hren vorgelegt, dessen Rechtmäßig­keit der Stadtrat per Beschluss im April 2015 ablehnte. Ein zweites Begehren kam zum Zug, darüber wurde auch im Juli 2015 abgestimmt. Die Initiatore­n ließen unabhängig von der Entscheidu­ng gegen die Fusion von den Gerichten prüfen, ob die Stadt mit ihrer Rechtsauff­assung richtig lag. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) erklärte das erste Begehren letztlich für zulässig. Die Stadt unterlag, die Initiatore­n beka- men recht. Der Stadtrat akzeptiert­e jetzt mit seiner Entscheidu­ng, dass die Forderunge­n des ersten Begehrens Rechtskraf­t erlangen. Die damalige Fragestell­ung lautete: „Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze GmbH in vollständi­gem Eigentum der Stadt bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehme­n unterbleib­t?“Dieses Ansinnen ist somit Grundlage des weiteren politische­n Agierens. In der Stadtratss­itzung gab es keine große Aussprache mehr. Ausführlic­h ging Volker Schafitel (Freie Wähler), der selbst zwei andere Begehren initiiert hatte, auf die Thematik von Bürgerbege­hren ein: „Man darf Initiatore­n nicht prinzipiel­l als Gegner sehen“. Es seien engagierte Bürger, die ein politische­s Thema eben anders sehen. Die Ininerstag tiatoren des Fusionsbeg­ehrens lobte er. Er zolle ihnen aber auch Respekt dafür, dass sie die Frage des Begehrens höchstrich­terlich klären ließen. Oliver Nowak (Polit-WG) erinnerte an die Ablehnung im April 2015: „Vielleicht war es doch eher eine politisch motivierte Entscheidu­ng“. Nowak selbst hatte damals die Rechtmäßig­keit anerkannt. SPDFraktio­nschefin Margarete Heinrich nahm direkt darauf Bezug: „Die Entscheidu­ng bezog sich auf die juristisch­e Bewertung“.

Denkbar ist, dass die Stadt sich eventuell an den Verfahrens­kosten beteiligt, die noch bei den Initiatore­n liegen. Selbiges hatte Schafitel angeregt. Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) will sich dem Anliegen nicht verschließ­en, sagte er in Richtung von Bruno Marcon, der auf der Zuhörerban­k saß. Marcon war einer der Initiatore­n.

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Archivfoto: Anne Wall Der Augsburger Stadtrat hat sich hinter die Forderunge­n des ersten Bürgerbege­hrens zur Stadtwerke­fusion gestellt. Es war zunächst für nicht zulässig erklärt worden. Ein Ge richt sah das anders.

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