Ausbilder begrapscht Schülerin
44-jähriger Mann stellte angehenden Krankenschwestern nach. Er schrammt an einem Gefängnisaufenthalt vorbei
Auf die sexuellen Übergriffe auf hunderte von Frauen in der Kölner Silvesternacht hat der Gesetzgeber reagiert. Der reformierte Paragraf 177 im Strafgesetzbuch stellt seit einem halben Jahr alle sexuellen Handlungen gegen den „erkennbaren Willen“einer anderen Person unter Strafe – „Nein heißt Nein.“
Die Folgen dieser verschärften Rechtsprechung hat ein Krankenpfleger zu spüren bekommen, der bis zu seinem Rauswurf an einem Augsburger Krankenhaus gearbeitet hat. Als ihr Ausbilder hatte der Angeklagte immer wieder Schwesternschülerinnen nachgestellt. Er sei nur „haarscharf“an einer Vollzugsstrafe (Gefängnisaufenthalt) vorbeigeschrammt, betonte Richterin Kerstin Wagner, als sie das Urteil eines Schöffengerichts verkündete.
Der 44-Jährige, angeklagt wegen mehrerer Fälle der sexuellen Nötigung, wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außer einer Geldbuße von 2500 Euro machte das Gericht dem verheirateten Familienvater zur Auflage, fünf Gespräche mit einem Sexualtherapeuten zu führen.
Im Prozess kam nur der schwerwiegendste Vorfall zur Sprache. Gericht und Staatsanwältin hatten sich zuvor mit Verteidiger Georg Zengerle auf einen „Deal“verständigt. Weil der Angeklagte signalisierte, ein Geständnis ablegen zu wollen, stellte das Gericht andere bis ins Jahr 2013 rückreichende Vorfälle ein. Sein Mandant habe bei den Schwesternschülerinnen ausprobiert, wie weit er gehen kann, trug der Anwalt namens seines Mandanten vor. Es sei zu „Grenzüberschreitungen“gekommen. Eine Zeugin bestätigte Angaben des Angeklagten, wonach auf der Station offen über Sex geredet worden ist.
Das Gericht hörte nur eine der betroffenen Frauen als Zeugin, eine Schwesternschülerin. Die 22-Jährige schilderte, wie sie den Tag erlebte, an dem sie zum ersten Mal mit dem Angeklagten die gleiche Schicht gehabt hatte. „Wir sollten ein leeres Zimmer ausräumen. Er hat hinter mir die Tür zu gemacht, mich an beiden Armen festgehalten, in eine Nische gedrängt und versucht zu küssen. Als ich geschrien habe, hat er mich aufgefordert, leiser zu sein. Ich soll mich nicht so anstellen.“Im Bettenaufzug versucht der Krankenpfleger später erneut, sie zu küssen, fasst sie am Busen. Es kommt an diesem Tag noch zu zwei ähnlichen Vorfällen. Auf Nachfrage des Gerichts berichtete die junge Frau, diese hätte sie noch wochenlang in Albträumen verfolgt.
Als sie später im Zuschauerraum sitzt, spricht der Angeklagte sie direkt in seinem Schlusswort an: „Es ist blöd gelaufen, entschuldige bitte.“Das Gericht wertete strafmildernd, dass der Krankenpfleger zu einem Täter-Opferausgleich bereit war. Er hat der Schwesternschülerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro überwiesen. Andernfalls wäre er vermutlich ins Gefängnis gekommen. Für jede der angeklagten Taten beträgt die Mindeststrafe ein Jahr. „Sexuelle Nötigung ist ein Verbrechen“, so Richter Wagner. Der Krankenpfleger arbeitet heute an einem anderen Krankenhaus.