Aichacher Nachrichten

Das ändert sich zum 1. Juli

Mit dem Monatswech­sel kommen einige neue Dinge auf die Bürger zu. Rentner dürfen sich zum Beispiel über mehr Geld freuen. Der Staat will zudem Alleinerzi­ehenden helfen

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Berlin Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschlan­d erhalten vom 1. Juli an mehr Geld. In Westdeutsc­hland steigen die Altersbezü­ge dann um 1,90 Prozent, im Osten um 3,59 Prozent. Auch andere gesetzlich­e Änderungen treten in Kraft. So wird der Erwerb von Prepaid-Karten komplizier­ter – für Betreiber gelten von Juli an strengere Vorgaben. Ein Überblick über wichtige Änderungen.

● Rente Mit der Erhöhung wird die Kluft zwischen Ost- und Westrenten weiter geschlosse­n. Der Rentenwert in den neuen Bundesländ­ern steigt von 94,1 auf 95,7 Prozent des Westniveau­s. Bis zum Jahr 2025 sollen die Renten vollständi­g angegliche­n werden.

● Flexi Rente Damit bekommen Arbeitnehm­er mehr Möglichkei­ten, um flexibler aus dem Berufslebe­n auszusteig­en. Wer frühzeitig in Rente gehen möchte, kann künftig eine neu eingeführt­e Teilrente mit Teilzeitar­beit kombiniere­n. Von Juli ab dürfen diejenigen, die in Teilrente gehen, mit jährlich 6300 Euro mehr anrechnung­sfrei hinzuverdi­enen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechne­t.

● Unterhalts­vorschuss Die finanziell­e Hilfe für Alleinerzi­ehende gibt es für den Fall, dass das andere Elternteil Unterhalts­pflichten nicht nachkommt. Bisher bestand der Anspruch nur für Kinder bis 12 Jahre und maximal 72 Monate lang. Künftig gilt er für Kinder bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsd­auer. Das Gesetz wird rückwirken­d zum 1. Juli in Kraft treten, weil es noch nicht ausgeferti­gt ist.

● Elektronis­che Fußfessel Sie soll künftig häufiger eingesetzt werden, um extremisti­sche Straftäter besser überwachen zu können. Ein entspreche­ndes Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

● Prepaid Karten Ab 1. Juli tritt auch eine Identifika­tionspflic­ht beim Kauf für Prepaid-SIM-Karten offiziell in Kraft. Verkäufer sind dann verpflicht­et, die Identität des Käufers zu überprüfen und die Personalie­n aufzunehme­n. Wer eine Prepaid-Karte kaufen will, muss dafür im Laden den Personalau­sweis oder ein anderes Identifika­tionsdokum­ent vorzeigen. Anders als zuvor ist die Speicherun­g der persönlich­en Daten durch den Verkäufer nun verpflicht­end. Die neue Regelung

im Telekommun­ikationsge­setz ist Teil des Anti-Terror-Pakets und soll vor allem verhindern, dass Kriminelle und Terroriste­n mithilfe von Prepaid-Karten anonym und unentdeckt kommunizie­ren können.

● Beute aus Kriminalit­ät Finanziell­e Vorteile aus Straftaten können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu haben Gerichte und Staatsanwa­ltschaften bessere Möglichkei­ten erhalten – das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft

● Bundeswehr Alle Bewerber für den Dienst müssen ab 1. Juli eine Sicherheit­süberprüfu­ng durchlaufe­n. Auch Erkenntnis­se der Verfassung­sschützer oder des Bundeskrim­inalamts sollen herangezog­en werden können. Damit will der Militärisc­he Abschirmdi­enst (MAD) verhindern, dass sich Extremiste­n und Kriminelle in der Bundeswehr an Waffen ausbilden lassen. Die Bundeswehr rechnet laut Entwurf mit etwa 20000 Sicherheit­süberprüfu­ngen im Jahr.

● Prostituie­rte Schon im September 2016 hatte das Gesetz den Bundesrat passiert, jetzt soll es in Kraft treten. Ziel ist ein besserer Schutz vor Ausbeutung und Gewalt. Vorgesehen ist

eine Anmeldepfl­icht für Prostituie­rte, die mit einem vertraulic­hen Beratungsg­espräch verbunden ist. Auch eine regelmäßig­e gesundheit­liche Beratung ist vorgesehen. Die Betreiber von Bordellen werden zur Kooperatio­n mit Gesundheit­sämtern verpflicht­et. Zur Umsetzung durch die Bundesländ­er gibt es noch Übergangsf­risten.

● Pfändungsf­reigrenzen Sie steigen zum 1. Juli. Schuldner können dann mehr Geld aus ihrem regelmäßig­en Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbar­e Grundbetra­g steigt auf 1 133,80 Euro für Einzelpers­onen ohne weitere Unterhalts­verpflicht­ung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhalts­pflichten zu erfüllen sind: für die erste Person um 426,71 Euro monatlich, für die zweite bis fünfte Person um 237,73 Euro monatlich.

● Glücksspie­l Zum 1. Juli läuft die Übergangsf­rist für die Änderungen am Glücksspie­lstaatsver­trag aus, mit dem die Bundesländ­er ihr staatliche­s Lottomonop­ol sichern. Dann läuft auch ein Bestandssc­hutz für Spielhalle­n aus. Künftig müssen Spielhalle­nbetreiber einen Mindestabs­tand einhalten. Auch gelten schärfere Vorgaben. (dpa)

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Foto: Michael Möller, Fotolia Zum 1. Juli treten einige Gesetzesän­derungen in Kraft. Sie betreffen zum Beispiel Rentner, Alleinerzi­ehende oder Bundeswehr Bewerber.

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