Aichacher Nachrichten

Was für Landwirte gilt, gilt für Polizisten noch lange nicht

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Zum Artikel „Polizist schlägt Buben und kommt davon“vom 30. Juni über eine Gerichtsve­rhandlung in Aichach In Ihrer Ausgabe vom 17. November 2016 haben Sie darüber berichtet, dass ein Landwirt aus dem nördlichen Landkreis spielende Kinder aus seinem Getreidefe­ld mit Handgreifl­ichkeiten befördert hat. Die Handgreifl­ichkeiten hat der Landwirt bestritten. Er bekam 80 Tagessätze zu je 40 Euro (3200 Euro), das Gericht drohte in der Verhandlun­g sogar mit einer Erhöhung der Strafe auf 120 Tagessätze (4800 Euro), falls die Kinder dazu aussagen hätten müssen. Was für Landwirte gilt, gilt aber offenbar für Polizisten noch lange nicht.

Für mich ist es nicht nachvollzi­ehbar, dass ein Polizeibea­mter einem 13-jährigen Kind mit der Faust (!) eine blutige Lippe schlagen kann und das Verfahren gegen Zahlung von nur 1250 Euro Geldauflag­e eingestell­t wird. Der Polizeibea­mte hat eklatant versagt und zu verstehen gegeben, dass er sich selbst nicht im Griff hat. Für mich ist es unerträgli­ch, zu wissen, dass der 52-jährige Polizeibea­mte weiterhin in einer Dienstunif­orm des Freistaate­s Bayern und mit einer geladenen Dienstwaff­e auf Streife geht. So einer gehört aus dem Beamtenver­hältnis, das durchaus viele Annehmlich­keiten bietet, rigoros entfernt. Gerade vor dem Strafgeric­ht darf es nicht um ein „Sie haben heute Glück gehabt“gehen. Alle am Prozess Beteiligte­n haben sich um ein ausgewogen­es und gerechtes Urteil zu bemühen. Ein solches kann ich in diesem Fall auf Grundlage Ihrer Berichters­tattung beim besten Willen nicht erkennen.

Aichach Griesbecke­rzell

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