Was für Landwirte gilt, gilt für Polizisten noch lange nicht
Zum Artikel „Polizist schlägt Buben und kommt davon“vom 30. Juni über eine Gerichtsverhandlung in Aichach In Ihrer Ausgabe vom 17. November 2016 haben Sie darüber berichtet, dass ein Landwirt aus dem nördlichen Landkreis spielende Kinder aus seinem Getreidefeld mit Handgreiflichkeiten befördert hat. Die Handgreiflichkeiten hat der Landwirt bestritten. Er bekam 80 Tagessätze zu je 40 Euro (3200 Euro), das Gericht drohte in der Verhandlung sogar mit einer Erhöhung der Strafe auf 120 Tagessätze (4800 Euro), falls die Kinder dazu aussagen hätten müssen. Was für Landwirte gilt, gilt aber offenbar für Polizisten noch lange nicht.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Polizeibeamter einem 13-jährigen Kind mit der Faust (!) eine blutige Lippe schlagen kann und das Verfahren gegen Zahlung von nur 1250 Euro Geldauflage eingestellt wird. Der Polizeibeamte hat eklatant versagt und zu verstehen gegeben, dass er sich selbst nicht im Griff hat. Für mich ist es unerträglich, zu wissen, dass der 52-jährige Polizeibeamte weiterhin in einer Dienstuniform des Freistaates Bayern und mit einer geladenen Dienstwaffe auf Streife geht. So einer gehört aus dem Beamtenverhältnis, das durchaus viele Annehmlichkeiten bietet, rigoros entfernt. Gerade vor dem Strafgericht darf es nicht um ein „Sie haben heute Glück gehabt“gehen. Alle am Prozess Beteiligten haben sich um ein ausgewogenes und gerechtes Urteil zu bemühen. Ein solches kann ich in diesem Fall auf Grundlage Ihrer Berichterstattung beim besten Willen nicht erkennen.
Aichach Griesbeckerzell
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