Aichacher Nachrichten

Student setzt Auto betrunken gegen Baum

Prozess Nachdem er auf drei Festen gefeiert hat, fährt ein 19-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis seinen Wagen noch selbst. Die Polizei findet es nach einem Unfall verlassen vor. Der Mann kann sich vor Gericht überhaupt nicht erinnern

- VON GERLINDE DREXLER

Ordentlich Alkohol getrunken hatte ein 19-jähriger Student aus dem nördlichen Landkreis Anfang des Jahres. Nachdem er auf drei verschiede­nen Feiern gewesen war, hatte er sich betrunken hinters Steuer seines Wagens gesetzt. Die Fahrt endete wenig später an einem Baum. Erinnern könne er sich daran nicht mehr, sagte der 19-Jährige jetzt vor dem Jugendgeri­cht am Aichacher Amtsgerich­t aus. Dort musste er sich wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr verantwort­en.

Vom Neujahrsem­pfang in der Gemeinde ging es weiter zu einer Geburtstag­sfeier im Nachbarort und dann wieder zurück zu einer Party. Ab da wisse er nichts mehr, sagte der Student aus. Erinnern kann er sich nach eigener Aussage erst wieder ab dem Moment, als ihm in der Polizeidie­nststelle in Aichach Blut abgenommen wurde. Der dabei gemessene Wert lag einmal bei 1,84 und einmal bei 1,75 Promille.

Bei der Verhandlun­g vor dem Jugendgeri­cht ging es darum, was sich in dem Zeitraum zwischen der Party und dem Eintreffen in der Polizeidie­nststelle abgespielt hat. Hier soll der Angeklagte laut Staatsanwä­ltin Julia Buijze in stark alkoholisi­ertem Zustand Auto gefahren sein. Weit war er allerdings nicht gekommen. Die Fahrt endete an einem Baum – in der Nähe des Partyzelts, wo er kurz vorher noch gefeiert hatte. Die Polizei stellte fest, dass beide Airbags ausgelöst hatten und die Gurte straff gezogen waren. Ein Indiz, dass niemand im Auto angeschnal­lt gewesen war, wie es hieß. Im Fußraum des Fahrers lag außerdem eine Brille. Wie sich später herausstel­le, gehörte die Brille dem 19-Jährigen, den die Polizei daheim im Bett liegend antraf. Der Polizeibea­mte sagte aus: „Es hat recht lange gedauert, bis wir ihn aus dem Bett hatten.“Erst auf dem Weg in die Dienststel­le habe sich das Befinden des 19-Jähri- gen deutlich gebessert. Bei der Polizei gab der Student an, dass er Freunde nach Hause habe fahren wollen. Mehr wollte er dazu allerdings nicht sagen.

Der Vater des Angeklagte­n hatte den Polizisten gesagt, dass er den Sohn gegen drei Uhr morgens heimkommen und wieder weggehen hörte. Kurz darauf sei er wieder heimgekomm­en. Vor dem Haus fand die Polizei im Schnee frische Fußspuren, die zur Aussage des Vaters passten. Eine der Fußspuren führte zur Garage.

Verteidige­r Reinhard Baade sprach sich gegen die Verwertung der Aussagen von Vater und Sohn aus. Seine Begründung, dass beide nicht ausreichen­d belehrt worden waren, wiesen nach der Zeugenauss­age der Polizeibea­mten sowohl die Staatsanwä­ltin als auch Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse zurück.

Jugendgeri­chtshelfer Wolfgang Nuspl berichtete, dass die Eltern sehr schockiert gewesen seien. „Sie haben ihn so noch nicht erlebt.“Der Angeklagte habe an diesem Tag ungewöhnli­ch viel Alkohol getrunken. Eine Problemati­k im Umgang mit Alkohol konnte Nuspl aus dem Gespräch mit dem 19-Jährigen nicht ableiten.

Die im Auto gefundene Brille wertete die Staatsanwä­ltin als deutliches Indiz, dass der 19-Jährige das Auto gefahren hatte. Zu seinen Gunsten wertete sie, dass zu dem Zeitpunkt wenig Verkehr war. Seine erhebliche Alkoholisi­erung sprach allerdings gegen ihn. Buijze plädierte für 56 Sozialstun­den und eine Gesprächsw­eisung zum Thema Alkohol sowie eine Führersche­insperre von weiteren sechs Monaten.

Für Verteidige­r Baade war die Frage, wer am Steuer gesessen hatte, nicht beantworte­t: „Wir wissen nicht, wie viele Personen im Auto waren und wer auf der Fahrerseit­e saß.“Er forderte Freispruch mangels Beweisen oder im Falle einer Verurteilu­ng nur wegen fahrlässig­em Vollrausch. Richterin Grosse folgte in ihrem Urteil der Staatsanwä­ltin. Sie verurteilt­e den Angeklagte­n wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr zu 56 Sozialstun­den. Der Führersche­in ist weitere sechs Monate gesperrt und der Angeklagte hat damit insgesamt zwölf Monate keine Fahrerlaub­nis. Sie habe keine Zweifel, dass der 19-Jährige gefahren sei, sagte Gross.

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Symbolfoto: Uli Deck, dpa Mit fast zwei Promille setzte sich ein 19 Jähriger aus dem Landkreis ans Steuer.

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