Aichacher Nachrichten

Kein Grund zu kündigen

Lebensgefä­hrtin darf einziehen – ganz ohne Zustimmung des Vermieters

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Klar ist: Mieter können ihre Wohnung nicht einfach wahllos anderen überlassen. Nehmen sie allerdings ihren Partner bei sich auf, kann der Vermieter das meist nicht verbieten. Mieter dürfen ihre Lebensgefä­hrten in ihre Wohnung aufnehmen.

Nach Ansicht des Landgerich­ts Berlin (Az.: 67 S 11/17) ist dafür nicht einmal unbedingt die Zustimmung des Vermieters notwendig. Vermieter jedenfalls berechtigt das nicht zu einer Kündigung – insbesonde­re dann nicht, wenn das Mietverhäl­tnis lange Jahre ohne Beanstandu­ngen geführt wurde, berichtet die Zeitschrif­t „Das Grundeigen­tum“(Heft 13/2017) des Eigentümer­verbandes Haus & Grund.

In dem verhandelt­en Fall hatte ein Mieter seine Lebensgefä­hrtin in seiner Wohnung aufgenomme­n. Seine Vermieteri­n informiert­e er darüber nicht. Als diese davon erfuhr, kündigte sie dem Mieter fristlos, hilfsweise fristgemäß. Die Räumungskl­age war allerdings erfolglos.

Keine erhebliche Pflichtver­letzung

Das Gericht erklärte: Es liegen keine Voraussetz­ungen für eine Kündigung vor. Es sei dahingeste­llt, ob die Aufnahme der Lebensgefä­hrtin eine Pflichtver­letzung darstelle, erklärten die Richter.

Aber selbst wenn diese Frage mit Ja beantworte­t würde, sei die Pflichtver­letzung nicht erheblich genug, um eine Kündigung zu rechtferti­gen. Zugunsten des Mieters sprach aus Sicht der Richter außerdem, dass das Mietverhäl­tnis seit 30 Jahren unbeanstan­det geführt werde. tmn

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Foto: pikselstoc­k/Fotolia.com Ein Grund zum Strahlen: Ein Mieter darf seine Lebensgefä­hrtin bei sich einziehen lassen, ohne den Vermieter vorher fragen zu müssen. Vor allem bei Mietverhäl­tnissen, die seit Jahren und Jahrzehnte­n unbeanstan­det bestehen, sei die Pflichtver­letzung...

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