Happy End für junge Nepalesin
Nach Abschiebung zurück in Deutschland
Als Bivsi ihre Freunde im Düsseldorfer Flughafen erblickt, fließen Tränen. Vor zwei Monaten war die in Deutschland geborene 15-Jährige aus Duisburg nach Nepal, die Heimat ihrer Eltern, abgeschoben worden. Ein Land, das die Gymnasiastin nie zuvor in ihrem Leben betreten hatte, dessen Sprache sie kaum spricht. Nach wochenlangem Kampf, Protesten und Petitionen von Mitschülern, Lehrern und Politikern ist das anfangs Unmögliche erreicht worden: Bivsi und ihre Eltern durften am Mittwoch nach Deutschland zurückkehren.
Ein Dutzend Klassenkameraden erwarten Bivsi mit Transparenten, auf denen, umrahmt von rosa Herzchen, „Willkommen zurück Bivsi, Bhim und Shri Maya“steht. Allen fehlen die Worte. Stattdessen innige Umarmungen. Bivsi und ihre Freundinnen Sara aus Afghanistan, Rosemarie aus Vietnam und Marcia aus Angola liegen sich in den Armen. Sie alle sind Schüler der 9d eines Gymnasiums im Zentrum Duisburgs. „Wir sind ein bisschen stolz, dass wir es geschafft haben“, sagt Sara. Auch Schulleiter Ralf Buchthal umarmt Bivsi. „Hartnäckig zu bleiben, hat zum Erfolg geführt“, sagt er. Die Klasse, in der rund die Hälfte der Schüler einen Migrationshintergrund hat, ist ein Beispiel für Integration in Duisburg.
Es waren die Schüler, die zuerst protestierten, als Bivsi am 29. Mai direkt aus dem Unterricht geholt und zusammen mit ihren Eltern in
Der Vater machte einen verhängnisvollen Fehler
den Flieger nach Kathmandu gesetzt wurde. 7000 Kilometer von Duisburg entfernt. Das Zeugnis musste Bivsi nachgeschickt werden.
Bivsi und ihre Eltern waren rechtmäßig abgeschoben worden. Ihr Vater hatte nach der Flucht aus dem Bürgerkriegsland Nepal vor 20 Jahren einen Fehler gemacht: Aus Angst vor späterer politischer Verfolgung hatte er bei den deutschen Behörden einen falschen Namen angegeben. „Mein einziger Fehler“, sagte er einmal. Er habe ansonsten in Deutschland immer Vollzeit gearbeitet und Steuern gezahlt. Aber in allen Instanzen wurde die Abschiebung der Familie als rechtmäßig eingestuft. „Man hielt sich an die Rechtslage“, sagt die Elternvertreterin Eva Selic. „Aber gefühlt war es in jedem Fall falsch.“
Bivsi und ihre Eltern hatten Glück, das hört man von vielen Unterstützern. Nur selten wird eine erfolgte Abschiebung rückgängig gemacht. Mit einem Schüleraustausch-Visum durfte Bivsi jetzt zurückkehren. Ihre Eltern dürfen sie aus humanitären Gründen begleiten. Nach dem Abitur kann sie einen Folgeantrag stellen, sollte sie eine Berufsausbildung machen oder studieren wollen. Ihre alte Wohnung in Duisburg hat der Vermieter freigehalten. Dorothea Hülsmeier, dpa