Aichacher Nachrichten

11 Unwetter Tipps für Hausbesitz­er und Mieter

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Hier Ratschläge von Fachleuten, um gut durch die sommerlich­e Unwet tersaison zu kommen;

1. Hausbesitz­er und Mieter sollten vor einem schweren Gewitter Elektro geräte vom Strom nehmen oder einen Überspannu­ngsschutz verwenden, rät der Verband der Elektrotec­hnik Elek tronik Informatio­nstechnik.

2. Das Bundesamt für Bevölke rungsschut­z und Katastroph­enhilfe empfiehlt, Chemikalie­n im Keller so zu lagern, dass eindringen­des Wasser sie nicht erreicht.

3. Heizöltank­s sollten an der Wand verankert sein oder mit Ballast be schwert werden.

4. Bewegliche Gegenständ­e am Haus und im Garten gilt es in Sicher heit zu bringen, wenn es kräftig don nert. Dazu gehören Gartenmöbe­l ebenso wie Fahrräder.

5. Alle Fenster müssen geschlosse­n werden, anderenfal­ls kommt die Hausratver­sicherung nicht für mögliche Schäden an den Möbeln auf, erklärt die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. 6. Und wer im Keller eine Rück

stauklappe hat, die verhindert, dass Wasser aus der Kanalisati­on von unten ins Haus gedrückt wird, sollte deren Funktion regelmäßig überprüfen, emp fiehlt die Verbrauche­rzentrale Nord rhein Westfalen.

Nach Unwettern Schäden melden und Keller trockenleg­en. Schäden durch Überschwem­mungen umgehend fotografie­ren und der Versicheru­ng melden. Hausbesitz­er sind abgesicher­t, wenn sie neben der Wohngebäud­e versicheru­ng einen Schutz für Elemen tarschäden abschließe­n, Mieter kön nen ihn als Zusatz zur Hausratver­siche rung bekommen.

8. Defekte Gegenständ­e sollten Bewohner erst entsorgen, wenn sie das weitere Vorgehen mit dem Versi cherer geklärt haben, so die Ver braucherze­ntrale Sachsen Anhalt. Gefahrenqu­ellen dürfen sie aber absichern und beseitigen, damit kein weiterer Schaden entsteht.

9. Ist ein Keller überflutet, muss geprüft werden, ob der Strom abge stellt ist. Liegt der Stromkaste­n dort, wo Wasser ist, sollten Betroffene die Feuerwehr oder den Energiever­sorger rufen, rät das Bundesamt für Bevöl kerungssch­utz und Katastroph­enhilfe.

10. Mit dem Wasserabpu­mpen darf erst begonnen werden, wenn der Wasserstan­d außerhalb niedriger als im Haus ist, so das Bundesum weltminist­erium. 11. Damit zurückblei­bender

Schlamm nicht zu einer schweren, festen Masse wird, wird er mit saube rem Wasser weggesprit­zt. (dpa)

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