Bahnpark: Warum diese Bürokratie?
Jahrelang konnten auf dem historischen Gelände Veranstaltungen stattfinden. Nun ist plötzlich ein Genehmigungsverfahren nötig. Bis es abgeschlossen ist, kann es dauern
Der historische Bahnpark in Augsburg ist seit 15 Jahren im Aufbau. Warum ist jetzt plötzlich ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren nötig, um ihn weiter zu betreiben?
Die Bahnpark Augsburg gGmbH hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Nutzungsänderungen auf dem Bahnbetriebsgelände durchgeführt, die bisher nicht genehmigt sind. Die einzelnen Veranstaltungen beruhten nach unseren Informationen auf Einzelgenehmigungen der Stadt Augsburg für die jeweilige Veranstaltung; die Gebäude sind aber nicht generell dafür genehmigt. Wegen der geplanten Verfestigung und Erweiterung bahnfremder Nutzungen (Museum, insbesondere Gastronomie mit Stellplätzen und Biergarten, Events) in den nach wie vor als solchen gewidmeten Eisenbahn-Betriebsanlagen sollte nun eine dauerhafte Genehmigung erreicht werden.
Warum ist die Regierung von Oberbayern für das Verfahren im schwäbischen Augsburg zuständig?
Das Gelände des Bahnparks ist aufgrund seiner eisenbahnrechtlichen Widmung der Regierung von Oberbayern als Aufsicht über die Sicherheit der Eisenbahnbetriebsanlagen als solchen und den Betrieb der Eisenbahnverkehrsunternehmen unterstellt. Somit ist die Regierung von Oberbayern zuständig für die Genehmigung der Nutzungsänderung von Gebäude und Gleisanlagen und bearbeitet – als unmittelbar damit zusammenhängend – auch die Fragen zum sicheren Aufenthalt der Gäste und der Lenkung der Besucherströme. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern auch für Niederbayern und Schwaben ergibt sich dabei unmittelbar aus dem Gesetz in Verbindung mit der von der Staatsregierung erlassenen Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen. Was hat die Stadt Augsburg in diesem Fall zu sagen?
Unabhängig davon bleibt die Stadt teilweise inhaltlich verantwortlich, unter anderem für das Bauordnungsrecht (also namentlich für Fragen der baulichen Sicherheit). Für eventuelle Einzelgenehmigungen von in erster Linie gastronomischen Veranstaltungen vor Abschluss des laufenden Planfeststellungsverfahrens und dessen ordnungsgemäßer Umsetzung durch die Bahnpark gGmbH bleibt die Stadt Augsburg zuständig. Eine entsprechende Rechtsgrundlage sieht das Eisenbahnrecht nicht vor.
Das Genehmigungsverfahren zieht sich schon Monate hin, wie lange wird es noch dauern?
Im Planfeststellungsverfahren finden derzeit die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange statt. Die öffentliche Auslegung bei der Stadt Augsburg läuft bis zum 3. August 2017, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bis 31. August 2017. Von den ersten Trägern öffentlicher Belange werden jedoch bereits weitere fachliche Ergänzungen von der Antragstellerin gefordert.
Interview: Eva Maria Knabe
ist Pressesprecher der Re gierung von Oberbayern mit Sitz in München. Der Regierungsdirektor ist Leiter der dortigen Pressestelle.