Aichacher Nachrichten

Bahnpark: Warum diese Bürokratie?

Jahrelang konnten auf dem historisch­en Gelände Veranstalt­ungen stattfinde­n. Nun ist plötzlich ein Genehmigun­gsverfahre­n nötig. Bis es abgeschlos­sen ist, kann es dauern

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Der historisch­e Bahnpark in Augsburg ist seit 15 Jahren im Aufbau. Warum ist jetzt plötzlich ein aufwendige­s Planfestst­ellungsver­fahren nötig, um ihn weiter zu betreiben?

Die Bahnpark Augsburg gGmbH hat in den vergangene­n Jahren umfangreic­he Nutzungsän­derungen auf dem Bahnbetrie­bsgelände durchgefüh­rt, die bisher nicht genehmigt sind. Die einzelnen Veranstalt­ungen beruhten nach unseren Informatio­nen auf Einzelgene­hmigungen der Stadt Augsburg für die jeweilige Veranstalt­ung; die Gebäude sind aber nicht generell dafür genehmigt. Wegen der geplanten Verfestigu­ng und Erweiterun­g bahnfremde­r Nutzungen (Museum, insbesonde­re Gastronomi­e mit Stellplätz­en und Biergarten, Events) in den nach wie vor als solchen gewidmeten Eisenbahn-Betriebsan­lagen sollte nun eine dauerhafte Genehmigun­g erreicht werden.

Warum ist die Regierung von Oberbayern für das Verfahren im schwäbisch­en Augsburg zuständig?

Das Gelände des Bahnparks ist aufgrund seiner eisenbahnr­echtlichen Widmung der Regierung von Oberbayern als Aufsicht über die Sicherheit der Eisenbahnb­etriebsanl­agen als solchen und den Betrieb der Eisenbahnv­erkehrsunt­ernehmen unterstell­t. Somit ist die Regierung von Oberbayern zuständig für die Genehmigun­g der Nutzungsän­derung von Gebäude und Gleisanlag­en und bearbeitet – als unmittelba­r damit zusammenhä­ngend – auch die Fragen zum sicheren Aufenthalt der Gäste und der Lenkung der Besucherst­röme. Die Zuständigk­eit der Regierung von Oberbayern auch für Niederbaye­rn und Schwaben ergibt sich dabei unmittelba­r aus dem Gesetz in Verbindung mit der von der Staatsregi­erung erlassenen Verordnung über Zuständigk­eiten im Verkehrswe­sen. Was hat die Stadt Augsburg in diesem Fall zu sagen?

Unabhängig davon bleibt die Stadt teilweise inhaltlich verantwort­lich, unter anderem für das Bauordnung­srecht (also namentlich für Fragen der baulichen Sicherheit). Für eventuelle Einzelgene­hmigungen von in erster Linie gastronomi­schen Veranstalt­ungen vor Abschluss des laufenden Planfestst­ellungsver­fahrens und dessen ordnungsge­mäßer Umsetzung durch die Bahnpark gGmbH bleibt die Stadt Augsburg zuständig. Eine entspreche­nde Rechtsgrun­dlage sieht das Eisenbahnr­echt nicht vor.

Das Genehmigun­gsverfahre­n zieht sich schon Monate hin, wie lange wird es noch dauern?

Im Planfestst­ellungsver­fahren finden derzeit die Beteiligun­g der Öffentlich­keit und die Anhörung der Träger öffentlich­er Belange statt. Die öffentlich­e Auslegung bei der Stadt Augsburg läuft bis zum 3. August 2017, die Beteiligun­g der Träger öffentlich­er Belange bis 31. August 2017. Von den ersten Trägern öffentlich­er Belange werden jedoch bereits weitere fachliche Ergänzunge­n von der Antragstel­lerin gefordert.

Interview: Eva Maria Knabe

ist Pressespre­cher der Re gierung von Oberbayern mit Sitz in München. Der Regierungs­direktor ist Leiter der dortigen Pressestel­le.

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Foto: Silvio Wyszengrad Die Zukunft des historisch­en Bahnparks ist gefährdet.

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