Aichacher Nachrichten

Freizeithü­tte in Krautgärte­n ist zu groß

Verwaltung­sgericht gibt Landratsam­t recht. Eigentümer muss Hütte bei Pöttmes verkleiner­n

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Mehr als 30 Jahre lang herrschte nicht im wörtlichen, aber im übertragen­en Sinne Wildwuchs in den Krautgärte­n und Moosbeeten in Pöttmes. Hütten, Geräteschu­ppen und Wochenendh­äuschen wurden gebaut – die einen kleiner, die anderen größer. Genehmigt waren die wenigsten.

Irgendwann kam die Gemeinde nicht mehr umhin, einen Bebauungsp­lan für das rund 15 Hektar große Areal aufzustell­en. Das Ziel war, möglichst viele der Schwarzbau­ten nachträgli­ch zu legalisier­en und Rechtssich­erheit für die Eigentümer zu schaffen. 2011 ging das fünf Jahre währende aufwendige Bauleitver­fahren zu Ende. Noch immer sind nicht alle Bauten rechtlich in trockenen Tüchern. Denn nicht alle sind vom Bebauungsp­lan gedeckt. Seit er aufgestell­t wurde, war der Pöttmeser Bauausschu­ss darauf bedacht, keinen neuen Wildwuchs zuzulassen, und lehnte nachträgli­che Bauanträge ab, wenn die Gebäude nicht den Vorgaben entsprache­n.

Mancher wollte sich das nicht gefallen lassen und klagte. So auch die bisherige Eigentümer­in eines Grundstück­s, auf dem eine 40,5 Quadratmet­er große Hütte steht. Diese ist damit viereinhal­b Quadratmet­er zu groß. Außerdem steht sie zu nahe an der Grundstück­sgrenze. Der Pöttmeser Bauausschu­ss wollte die Hütte nur erlauben, wenn sie zurückgeba­ut wird. Das Landratsam­t lehnte den Bauantrag ab. Dagegen klagte die Frau. Am Donnerstag hätte am Augsburger Verwaltung­sgericht verhandelt werden sollen.

Doch die Verhandlun­g war schnell beendet. Denn die Frau hatte die Frist für die Klage am Verwaltung­sgericht versäumt. Das Gericht wies deshalb einer Sprecherin zufolge die Klage als unzulässig ab. Zuvor hatte es die Frau bereits schriftlic­h darauf hingewiese­n, dass die Frist abgelaufen war. Sie hat nun noch die Möglichkei­t, Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Inzwischen hat sie das Grundstück bereits verkauft. Mit ihrer Klage hatte sie der Gerichtssp­recherin zufolge dem neuen Eigentümer eine nachträgli­che Baugenehmi­gung ermögliche­n wollen. (nsi)

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