Freizeithütte in Krautgärten ist zu groß
Verwaltungsgericht gibt Landratsamt recht. Eigentümer muss Hütte bei Pöttmes verkleinern
Mehr als 30 Jahre lang herrschte nicht im wörtlichen, aber im übertragenen Sinne Wildwuchs in den Krautgärten und Moosbeeten in Pöttmes. Hütten, Geräteschuppen und Wochenendhäuschen wurden gebaut – die einen kleiner, die anderen größer. Genehmigt waren die wenigsten.
Irgendwann kam die Gemeinde nicht mehr umhin, einen Bebauungsplan für das rund 15 Hektar große Areal aufzustellen. Das Ziel war, möglichst viele der Schwarzbauten nachträglich zu legalisieren und Rechtssicherheit für die Eigentümer zu schaffen. 2011 ging das fünf Jahre währende aufwendige Bauleitverfahren zu Ende. Noch immer sind nicht alle Bauten rechtlich in trockenen Tüchern. Denn nicht alle sind vom Bebauungsplan gedeckt. Seit er aufgestellt wurde, war der Pöttmeser Bauausschuss darauf bedacht, keinen neuen Wildwuchs zuzulassen, und lehnte nachträgliche Bauanträge ab, wenn die Gebäude nicht den Vorgaben entsprachen.
Mancher wollte sich das nicht gefallen lassen und klagte. So auch die bisherige Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem eine 40,5 Quadratmeter große Hütte steht. Diese ist damit viereinhalb Quadratmeter zu groß. Außerdem steht sie zu nahe an der Grundstücksgrenze. Der Pöttmeser Bauausschuss wollte die Hütte nur erlauben, wenn sie zurückgebaut wird. Das Landratsamt lehnte den Bauantrag ab. Dagegen klagte die Frau. Am Donnerstag hätte am Augsburger Verwaltungsgericht verhandelt werden sollen.
Doch die Verhandlung war schnell beendet. Denn die Frau hatte die Frist für die Klage am Verwaltungsgericht versäumt. Das Gericht wies deshalb einer Sprecherin zufolge die Klage als unzulässig ab. Zuvor hatte es die Frau bereits schriftlich darauf hingewiesen, dass die Frist abgelaufen war. Sie hat nun noch die Möglichkeit, Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Inzwischen hat sie das Grundstück bereits verkauft. Mit ihrer Klage hatte sie der Gerichtssprecherin zufolge dem neuen Eigentümer eine nachträgliche Baugenehmigung ermöglichen wollen. (nsi)