Mann geht Ex Frau aus Frust an die Gurgel
Prozess Im Streit um sein Besuchsrecht bei seinen Kindern rastet der 51-Jährige aus. Der Richter nimmt den Vorfall extrem ernst
Aichach An die Gurgel ging ein 51-Jähriger seiner 53-jährigen ExFrau, die im nördlichen Landkreis lebt. Der Grund war Frust über seine Besuchsrechte bei den gemeinsamen Kindern. Gegen den Strafbefehl über 3000 Euro (60 Tagessätze á 50 Euro) hatte der 51-Jährige Einspruch eingelegt. Jetzt musste er sich deshalb wegen Körperverletzung und Bedrohung vor dem Amtsgericht Aichach verantworten. Mit seinem Urteil machte Amtsrichter Walter Hell deutlich, dass das Gericht solche Vorfälle extrem ernst nimmt.
Der Streit zwischen dem früheren Ehepaar eskalierte an einem Sonntagnachmittag im März. Der 51-Jährige war gekommen, um zusammen mit seinen Kindern etwas zu unternehmen. Als seine Ex-Frau ihm mitteilte, dass die nicht mitkommen wollen, rastete er aus. Zuerst machte er der Frau Vorhaltungen, dann ging er auf sie los.
Er stieß die Haustür auf, packte seine Ex-Frau am Hals und drückte sie mit dem Genick gegen das Treppengeländer. Dazu drohte er nach Aussage der 53-Jährigen, dass er sie, ihre Mutter und ihre Schwester umbringen werde. Die Tochter, die in der Wohnung war, hatte davon glücklicherweise nichts mitbekommen. Sie hörte lediglich, dass die Mutter den Vater aufforderte, das Haus zu verlassen.
Auch später erzählte die 53-Jährige den Kindern nur, dass sie eine „etwas heftigere Meinungsverschiedenheit“mit dem Vater gehabt habe. Ihre Mutter und die Schwester drängten die 53-Jährige, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Warum sie zögerte, erklärte sie vor Gericht so: „Ich hatte Angst, wie er dann reagiert.“Bevor sie tatsächlich zur Polizei ging, beratschlagte sie sich noch mit Vertretern vom Jugendamt und einer Beratungsstelle.
Die körperlichen Folgen – Schmerzen im Bereich des Kehlkopfes und der Halswirbelsäule – sind vergangen. Psychisch ist die 53-Jährige noch immer angeschlagen. „Es geht mir nicht gut“, sagte sie vor Gericht. Der Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, stritt alle Vorwürfe ab. Er habe seine Ex-Frau nicht angefasst, behauptete er. „Das ist alles Taktik, um mich von den Kindern fernzuhalten.“
Staatsanwalt Benjamin Rüdiger glaubte dem 51-Jährigen nicht. Für ihn deckte sich die Aussage der ExFrau mit den Angaben im ärztlichen Attest. Als einzigen Pluspunkt für den Angeklagten sah der Staatsanwalt, dass er nicht vorbestraft war. Rüdiger plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen á 65 Euro (5860 Euro). Eine Geldstrafe kam für Amtsrichter Hell nicht infrage: „Das ist ein derart krasser Vorfall, dass nur noch bei einem Geständnis eine Geldstrafe möglich wäre.“Der Angeklagte hatte jedoch alles abgestritten. Der Amtsrichter verurteilte den 51-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 1000 Euro an den Caritas-Kreisverband zahlen. Die Aussage des Angeklagten sei für ihn nicht stimmig, so der Richter.
Nach der emotionalen Diskussion mit seiner Ex-Frau, die der Angeklagte auch zugab, glaubte Hell nicht, dass der 51-Jährige dann einfach, wie er ausgesagt hatte, gegangen war. Mit der Bewährungsstrafe wolle er ihm klarmachen, dass das Gericht mit solchen Vorfällen nicht spaße, so der Richter. „Wir nehmen diese Dinge extrem ernst.“Wird der Angeklagte noch einmal gegenüber seiner ExFrau übergriffig, wandert er ins Gefängnis.