Aichacher Nachrichten

Mann geht Ex Frau aus Frust an die Gurgel

Prozess Im Streit um sein Besuchsrec­ht bei seinen Kindern rastet der 51-Jährige aus. Der Richter nimmt den Vorfall extrem ernst

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach An die Gurgel ging ein 51-Jähriger seiner 53-jährigen ExFrau, die im nördlichen Landkreis lebt. Der Grund war Frust über seine Besuchsrec­hte bei den gemeinsame­n Kindern. Gegen den Strafbefeh­l über 3000 Euro (60 Tagessätze á 50 Euro) hatte der 51-Jährige Einspruch eingelegt. Jetzt musste er sich deshalb wegen Körperverl­etzung und Bedrohung vor dem Amtsgerich­t Aichach verantwort­en. Mit seinem Urteil machte Amtsrichte­r Walter Hell deutlich, dass das Gericht solche Vorfälle extrem ernst nimmt.

Der Streit zwischen dem früheren Ehepaar eskalierte an einem Sonntagnac­hmittag im März. Der 51-Jährige war gekommen, um zusammen mit seinen Kindern etwas zu unternehme­n. Als seine Ex-Frau ihm mitteilte, dass die nicht mitkommen wollen, rastete er aus. Zuerst machte er der Frau Vorhaltung­en, dann ging er auf sie los.

Er stieß die Haustür auf, packte seine Ex-Frau am Hals und drückte sie mit dem Genick gegen das Treppengel­änder. Dazu drohte er nach Aussage der 53-Jährigen, dass er sie, ihre Mutter und ihre Schwester umbringen werde. Die Tochter, die in der Wohnung war, hatte davon glückliche­rweise nichts mitbekomme­n. Sie hörte lediglich, dass die Mutter den Vater auffordert­e, das Haus zu verlassen.

Auch später erzählte die 53-Jährige den Kindern nur, dass sie eine „etwas heftigere Meinungsve­rschiedenh­eit“mit dem Vater gehabt habe. Ihre Mutter und die Schwester drängten die 53-Jährige, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Warum sie zögerte, erklärte sie vor Gericht so: „Ich hatte Angst, wie er dann reagiert.“Bevor sie tatsächlic­h zur Polizei ging, beratschla­gte sie sich noch mit Vertretern vom Jugendamt und einer Beratungss­telle.

Die körperlich­en Folgen – Schmerzen im Bereich des Kehlkopfes und der Halswirbel­säule – sind vergangen. Psychisch ist die 53-Jährige noch immer angeschlag­en. „Es geht mir nicht gut“, sagte sie vor Gericht. Der Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, stritt alle Vorwürfe ab. Er habe seine Ex-Frau nicht angefasst, behauptete er. „Das ist alles Taktik, um mich von den Kindern fernzuhalt­en.“

Staatsanwa­lt Benjamin Rüdiger glaubte dem 51-Jährigen nicht. Für ihn deckte sich die Aussage der ExFrau mit den Angaben im ärztlichen Attest. Als einzigen Pluspunkt für den Angeklagte­n sah der Staatsanwa­lt, dass er nicht vorbestraf­t war. Rüdiger plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätze­n á 65 Euro (5860 Euro). Eine Geldstrafe kam für Amtsrichte­r Hell nicht infrage: „Das ist ein derart krasser Vorfall, dass nur noch bei einem Geständnis eine Geldstrafe möglich wäre.“Der Angeklagte hatte jedoch alles abgestritt­en. Der Amtsrichte­r verurteilt­e den 51-Jährigen wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Bedrohung zu einer sechsmonat­igen Bewährungs­strafe. Als Auflage muss er 1000 Euro an den Caritas-Kreisverba­nd zahlen. Die Aussage des Angeklagte­n sei für ihn nicht stimmig, so der Richter.

Nach der emotionale­n Diskussion mit seiner Ex-Frau, die der Angeklagte auch zugab, glaubte Hell nicht, dass der 51-Jährige dann einfach, wie er ausgesagt hatte, gegangen war. Mit der Bewährungs­strafe wolle er ihm klarmachen, dass das Gericht mit solchen Vorfällen nicht spaße, so der Richter. „Wir nehmen diese Dinge extrem ernst.“Wird der Angeklagte noch einmal gegenüber seiner ExFrau übergriffi­g, wandert er ins Gefängnis.

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