Diebes Quartett glücklich trotz Verurteilung
Vier Angeklagte werden wegen schweren Bandendiebstahls belangt. Ein Urteil, das sie sogar freut
Zwei Jahre Haftstrafe auf Bewährung wegen schweren Bandendiebstahls: Egal, Hauptsache ein Urteil ist da und die Monate der Untersuchungshaft zu Ende. Offensichtlich glücklich verließen jetzt vier Angeklagte aus Tschechien den Gerichtssaal in Augsburg und ihre Haftzellen, um endlich wieder nach Hause fahren zu können.
Anfang des Jahres hatte sich nach Erkenntnissen der Ermittler ein Quartett in Prag zusammengefunden, das eines einte: Geldnot. Der Plan der zwei Männer (30 und 31 Jahre alt) und zwei Frauen (28 und 34): In Deutschland Luxusgüter stehlen, die man anschließend in der Heimat verkauft. Am 30. und 31. Januar schritt das Quartett gleich fünf Mal in Augsburg zur Tat, durchaus effektiv organisiert. Die beiden Männer betraten jeweils Discounter, Textil- oder Schuhgeschäfte und schafften die Ware ohne zu zahlen an der Kasse und der Sicherheitseinrichtung vorbei nach draußen. Dafür, dass der Weg für sie frei war, sorgte die 34-jährige Frau, die die Ladeneingangstüre offenhielt, während die vierte Täterin bereits im Fluchtauto wartete.
Insgesamt wurden so bei fünf Beutezügen Waren im Gesamtwert von 1650 Euro beschafft: Kosmetika, Textilien, Schuhe, Kaffee, Schokolade und kartonweise ToffifeePralinen im Wert von allein 320 Euro, was dem Quartett den Namen „Toffifee-Bande“einbrachte. Beim fünften und letzten Diebstahl aus einem Discounter in der Oberhauser Weiherstraße wurde die Bande gefasst. Ein Zeuge hatte den Diebstahl mitbekommen und seinen Wagen vor dem Fluchtauto quergestellt.
Seit dem 1. Februar saßen die Vier nun in deutschen Gefängnissen in Untersuchungshaft. Zu Hause in Prag warteten indes lange Monate kleine Kinder auf Vater oder Mutter, warteten Familien, Freunde. Entsprechend groß war die Bereitschaft des Diebesquartetts, jetzt möglichst schnell die Verhandlung vor dem Augsburger Schöffengericht und Richter Ralf Hirmer hinter sich zu bringen – drohte doch im Hintergrund bereits ein Fortsetzungstermin drei lange Wochen später. Also baten die vier Verteidiger Klaus Rödl, Michael Weiß, Dominik Hofmeister und Marco Müller bei Richter Hirmer und Staatsanwältin Julia Ehlers um ein Rechtsgespräch. Der anschließende Deal lautete: Bewährungsstrafen unter zwei Jahren, aussetzbar zur Bewährung, gegen ein umfassendes Geständnis.
Das leisteten die vier Angeklagten sodann, unterstützt von zwei Dolmetscherinnen und ihren Anwälten. Entsprechend forderte Staatsanwältin Ehlers für die vier nicht vorbestraften Angeklagten jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen schweren Bandendiebstahls. Das Gericht folgte dieser Forderung (die Anwälte hatten auf 18 Monate Haftstrafe plädiert). Die Haftbefehle wurden aufgehoben. Richter Hirmer ermahnte die Angeklagten angesichts der Erfahrung von fast sechs Monaten Untersuchungshaft zu einem Leben nach Recht und Gesetz. Dann war es tatsächlich geschafft, der Fortsetzungstermin hinfällig. Erleichterte Gesichter, freudig geballte Fäuste seitens der vier Verurteilten, die sich auf die Heimreise freuen konnten. Und ein „Danke“an den Richter, das dieser freilich zurückwies.